In der folgenden Preisübersicht finden Sie unsere
Inhouse-Veranstaltungen:
Unsere Honorarsätze und Nebenkosten betragen bei Beauftragung durch einen Auftraggeber (Inhouse-Veranstaltungen):
Pos. |
Bezeichnung |
Ansatz netto |
1. |
Tageshonorar bis 12 Teilnehmer |
2.400,00 € pro Tag |
ab 13. Teilnehmer pro Teilnehmer zusätzlich |
70,00 € pro Tag |
2. |
Spesen bei mehr als 6 Stunden Zeitaufwand |
15,00 € pro Tag |
Spesen bei mehr als 10 Stunden Zeitaufwand |
30,00 € pro Tag |
3. |
Übernachtung, falls erforderlich |
in nachgewiesener Höhe |
4. |
Kilometergeld bei Anreise mit eigenem PKW |
0,50 € pro km |
Fahrkostenerstattung bei anderen Verkehrsmitteln |
in nachgewiesener Höhe |
5. |
Nebenkosten wie Parkgebühren etc. |
in nachgewiesener Höhe |
6. |
Teilnehmerunterlagen |
eigene Herstellungskosten |
Mit diesen Honorarsätzen ist unser gesamter Aufwand bei Veranstaltungen im Haus des Auftraggebers abgegolten. Enthalten sind ebenfalls unsere Zusatzleistungen "Veranstaltungsauswertung" und "Qualifikationsempfehlungen". Sollten wir beauftragt werden, die Veranstaltung extern zu organisieren, werden die dafür entstehenden Kosten vom Auftraggeber zusätzlich übernommen.
Werden für denselben Auftraggeber innerhalb eines Kalenderjahres mindestens drei inhaltsgleiche Veranstaltungen durchgeführt, ermäßigt sich das Tageshonorar um 10 Prozent.
Offene Veranstaltungen:
Unsere Honorarsätze und Nebenkosten betragen bei individueller Anmeldung der Teilnehmer (offene Veranstaltungen):
Pos. |
Bezeichnung |
Ansatz netto |
1. |
Teilnahmepreis pro Teilnehmer |
390,00 € pro Tag |
2. |
Tagungspauschale für Seminargetränke, Mittagessen etc. |
70,00 € pro Tag |
Mit diesem Honorarsatz ist unser gesamter Aufwand abgegolten. Die Veranstaltungsunterlagen sind im Teilnahmepreis enthalten.
Nimmt ein Teilnehmer innerhalb eines Kalenderjahres an mindestens drei Veranstaltungen teil, ermäßigt sich das Tageshonorar um 10 Prozent.
Bei offenen Veranstaltungen beträgt die Mindestteilnehmerzahl zehn Teilnehmer. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestzahl die Veranstaltung bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen.
Zahlungsbedingungen:
Alle oben genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ist der Auftraggeber nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit und legt uns vor Leistungsbeginn einen Nachweis nach USt-Richtlinie 112 a Abs. 3 und 4 vor, wird auf die oben genannten Beträge keine Mehrwertsteuer fällig.
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 2 Wochen zahlbar.
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