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Öffentliche Wirtschaft
 

Zurzeit bieten wir folgende Seminare an:

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Kommunale Leistungserstellung zwischen Daseinsvorsorge und Wettbewerbsdruck:
Möglichkeiten, Chancen und Risiken

(Öffentliche Wirtschaft)

Zielgruppe Alle Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, die Verantwortung für Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften tragen.
Zum Thema Die Liberalisierung der Ver- und Entsorgungsmärkte hat den Wettbewerbsdruck für viele kommunale Unternehmen spürbar erhöht. Der Markt fordert Preissenkungen, während gleichzeitig die typische Kostenstruktur dies auf den ersten Blick nicht erlaubt. Früher übersichtliche Vertragsgestaltungen werden abgelöst durch eine Vielzahl unterschiedlichster Auswahlmöglichkeiten. Die Politik reagiert zum einen mit der Aufgabenverlagerung und -ausgliederung in andere Rechtsformen, zum anderen mit zum Teil hektischen Zusammenschlüssen von ehedem fachlich und räumlich getrennten Unternehmen.
Seminarziele In diesem Seminar werden zunächst die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Leistungserstellung aufgenommen. Aus dieser Anamnese leitet sich die Diagnose ab, dass die regelmäßig hohen Fixkostenanteile der öffentlichen Ver- und Entsorgung zum internen Handeln zwingen, da die externen Bedingungen nicht oder nur mittelfristig beeinflusst werden können. Welche Therapiealternativen sich dabei kurz-, mittel- und langfristig bieten, wird gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet. Damit verbunden ist die Diskussion, ob und wie sich die politischen Steuerungsmöglichkeiten verändern. Die Teilnehmer nehmen aus diesem Seminar einen Eindruck von ihren Handlungsoptionen und den damit verbundenen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger und für ihr Unternehmen mit.
Seminardauer 2 Tage.
Methodik Lehrgespräch, Praxisfälle, Diskussionen.
Seminarinhalt
  • Rechtliche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der kommunalen Leistungserstellung
  • Handlungsmöglichkeiten der Politik (Leistungsüberprüfung, Verlagerung der Leistungserstellung, Ausgliederung von Verwaltungs- bzw. Unternehmensteilen, formelle und materielle Privatisierung, Unternehmenskooperation und -konzentration)
  • Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung bzw. Unternehmensleitung (Kostenplanung, -steuerung und -kontrolle, interne und externe Anpassung, Investitions- und Finanzplanung)
  • Sonderfragen (Politische Steuerungsverluste versus betriebswirtschaftliche Steuerungsgewinne, Auswirkungen auf die Leistungsempfänger und die Abgabepflichtigen, Beteiligungscontrolling)

Änderungen von Seminarinhalten und Unterlagen sind vorbehalten.

Zusatzleistungen Seminarunterlagen, Seminarauswertung, Qualifikationsanregungen.
Referent Prof. Dr. Jochen Struwe. Der Referent verfügt selbst über langjährige kommunalpolitische Erfahrung u. a. als Kreistagsabgeordneter, Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender in einer Kreisstadt, Erster Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher, Vorsitzender eines Haupt- und Finanzausschusses, eines Rechnungsprüfungsausschusses und mehrerer Akteneinsichtsausschüsse, Mitglied in mehreren (Betriebs-)Kommissionen, Beiräten etc.
Ort und Zeit Ort und Zeit werden bei Inhouse-Seminaren mit dem Auftraggeber vereinbart.

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Aufgaben, Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Aufsichtsräte und Betriebskommissionen öffentlicher Unternehmen

(Öffentliche Wirtschaft)

Zielgruppe Alle Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, die Verantwortung für Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften tragen.
Zum Thema Der Aufsichtsrat einer AG oder einer GmbH wie auch die Betriebskommission eines öffentlichen Eigenbetriebs haben die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und strategisch zu begleiten. Den Mitgliedern solcher Gremien kommt erhebliche Verantwortung zu, was schon daran zu erkennen ist, dass Aufsichtsräte und Mitglieder von Betriebskommissionen eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften zu beachten haben - Vorschriften, deren Nichtbeachtung erhebliche Haftungsrisiken in sich birgt. Wie wichtig fachlich kompetente Vertreter in Aufsichtsorganen sind, haben zahlreiche Negativbeispiele in der Vergangenheit gezeigt, die zu schwerwiegenden verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Folgen für die fehlerhaft handelnden Mandatsträger in den Aufsichtsorganen geführt haben. Dabei stehen die entsandten Politiker und Verwaltungsvertreter häufig vor einem Dilemma: Zum einen sollen sie die Interessen des Unternehmens wahren, zum andern dürfen sie nicht die Ziele des Eigentümers, der Gebietskörperschaft, aus dem Blick verlieren.
Seminarziele Die Mandatsbetreuung wird als ein Element des kommunalen Beteiligungsmanagements angesprochen. Die Teilnehmer erfahren am ersten Tag ihre in Gesetz und Satzung vorgegebenen formalen Rechte und Pflichten (insbesondere nach AktG und EigBG) und erkennen die Zuständigkeitsverteilung zwischen den verantwortlichen Gremien. Sie erhalten Hinweise auf Rollenkonflikte (z. B. Auskunftsrechte bzw. -pflichten vs. Verschwiegenheitspflicht) und deren Lösungsmöglichkeiten. Der zweite Tag dient der Vermittlung der wesentlichen materiellen Grundlagen für die Wahrnehmung der Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen. Dabei werden auch wichtige steuer-, handels- und haftungsrechtliche Änderungen (z. B. durch KonTraG, KapAEG, TransPuG, BilReG, BilKoG, UMAG) angesprochen.
Seminardauer 2 Tage.
Methodik Lehrgespräch, Praxisfälle, Diskussionen.
Seminarinhalt
  • Die Grundlagen der Führung öffentlicher Unternehmen (Principal-Agent-Theory; Public Corporate Governance; Codes of Conduct)
  • Das Recht der Führung öffentlicher Unternehmen (Kommunale Eigenbetriebskommissionen; kommunale Aufsichtsräte; Aufsichtsratshaftung)
  • Die Praxis der Führung öffentlicher Unternehmen (Kommunales Beteiligungsmanagement; betriebliches Rechnungswesen; handelsrechtliche Rechnungslegung; Rechnungslegung öffentlicher Unternehmen; Jahresabschlussanalyse)

Änderungen von Seminarinhalten und Unterlagen sind vorbehalten.

Zusatzleistungen Seminarunterlagen, Seminarauswertung, Qualifikationsanregungen.
Referent Prof. Dr. Jochen Struwe. Der Referent verfügt selbst über langjährige kommunalpolitische Erfahrung u. a. als Kreistagsabgeordneter, Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender in einer Kreisstadt, Erster Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher, Vorsitzender eines Haupt- und Finanzausschusses, eines Rechnungsprüfungsausschusses und mehrerer Akteneinsichtsausschüsse, Mitglied in mehreren (Betriebs-)Kommissionen, Beiräten etc.
Ort und Zeit

Ort und Zeit werden bei Inhouse-Seminaren mit dem Auftraggeber vereinbart.

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Bilanzpolitik in öffentlichen Unternehmen

(Öffentliche Wirtschaft)

Zielgruppe Geschäftsführer, Führungs- und Nachwuchskräfte aus dem Rechnungswesen, Kreisausschuss- bzw. Gemeindevorstandsmitglieder, Mitglieder von Aufsichtsräten und Betriebskommissionen, Politiker und Verwaltungsspitzen, die öffentliche Unternehmen zu kontrollieren haben.
Zum Thema Der Jahresabschluss öffentlicher Unternehmen weist einige Besonderheiten auf, die ihn von dem üblichen handelsrechtlichen Jahresabschluss eines "normalen" privatwirtschaftlichen Unternehmens unterscheiden. Gemeint sind beispielsweise vom HGB abweichende Fristen oder auch Jahresabschlusspositionen, die es nur im öffentlichen Unternehmen gibt (z. B. empfangene Ertragszuschüsse). Darüber hinaus zeichnen sich öffentliche Unternehmen vielfach durch ungewöhnliche Bilanzstrukturen und Kennzahlen aus, die sich zum einen durch das Tätigkeitsfeld, zum anderen aber auch durch die Eigentumsverhältnisse erklären lassen.
Seminarziele Sie erfahren, welche Besonderheiten den Jahresabschluss eines öffentlichen Unternehmens auszeichnen. Sie erkennen die Möglichkeiten, den Jahresabschluss durch bilanzpolitische Maßnahmen gezielt zu beeinflussen. Sie lernen, welche zentralen Kennzahlen sich bei öffentlichen Unternehmen in welchen Bandbreiten bewegen (sollten) und wie man in diese Zielkorridore einbiegt. Sie erfahren darüber hinaus, welche außerhalb des eigentlichen Jahresabschlusses stehenden Maßnahmen sie ergreifen sollten, um die Unternehmensentwicklung im Sinne des Eigentümerwillens zu steuern und zu überwachen.
Seminardauer 1 Tag.
Methodik Lehrgespräch, Fallbeispiele, Praxisfälle, Diskussionen.
Seminarinhalt
  • Aufbau und Aussage der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechung
  • Wesentliche handels- und steuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften, Besonderheiten bei öffentlichen Unternehmen
  • Wertschöpfungsrechnung im öffentlichen Unternehmen, finanzielle Beziehungen zum Eigentümer
  • Jahresabschlusskennzahlen und ihre Interpretation
  • Finanzierungs- und Bilanzregeln, Bandbreiten und Benchmarks bei öffentlichen Unternehmen
  • Möglichkeiten zur Steuerung des Jahresabschlusses, Shareholder und Stakeholder Value

Änderungen von Seminarinhalten und Unterlagen sind vorbehalten.

Zusatzleistungen Seminarunterlagen, Seminarauswertung, Qualifikationsanregungen.
Referent Prof. Dr. Jochen Struwe. Der Referent verfügt selbst über langjährige kommunalpolitische Erfahrung u. a. als Kreistagsabgeordneter, Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender in einer Kreisstadt, Erster Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher, Vorsitzender eines Haupt- und Finanzausschusses, eines Rechnungsprüfungsausschusses und mehrerer Akteneinsichtsausschüsse, Mitglied in mehreren (Betriebs-)Kommissionen, Beiräten etc.
Ort und Zeit Ort und Zeit werden bei Inhouse-Seminaren mit dem Auftraggeber vereinbart.

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Recycling- und Entsorgungslogistik

(Öffentliche Wirtschaft)

Zielgruppe Produktverantwortliche, Abfallbesitzer und -erzeuger, politisch Verantwortliche bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie alle Führungs- und Nachwuchskräfte, die sich einen Einblick in die Recycling- und Entsorgungslogistik verschaffen wollen.
Zum Thema Die Recycling- und Entsorgungslogistik gewinnt immer größere Bedeutung. Die Gründe dafür sind vielfältig: gestiegene gesetzliche Anforderungen, höheres Umweltbewusstsein von Produzenten und Konsumenten, nicht zuletzt die erheblichen Kosten der Abfallverwertung und -beseitigung. Auch wenn die Abfallvermeidung durch eine geeignete Produkt- und Prozessgestaltung vorrangig ist, bleiben genügend Abfälle, die erfasst, gesammelt, transportiert, umgeschlagen, gelagert und behandelt werden müssen.
Seminarziele Ausgehend von der äußerst vielschichtigen Rechtslage erfahren Sie die jeweiligen Pflichten, die auf die unterschiedlichen Akteure bei Recycling- und Entsorgungsprozessen zukommen. Allein die Kenntnisnahme der verschiedenen Abfallarten, die in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Anleitungen abgegrenzt werden, macht deutlich, welche Anforderungen auf die Entsorgungspflichtigen zukommen. Die Seminarteilnehmer erkennen die eindeutige Prioritätenfolge von Abfallvermeidung, Abfallverwendung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung. Die Lösungswege der einzelnen Logistikprobleme von der Erfassung der Abfälle bis zur Ablagerung werden aufgezeigt. Die Vermittlung der wichtigsten Instrumente des strategischen wie operativen Logistikcontrolling rundet das Seminar ab.
Seminardauer 2 Tage.
Methodik Lehrgespräch, Fallbeispiele, Praxisfälle, Diskussionen.
Seminarinhalt
  • Grundlagen (Definitionen, Abfallrecht auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene)
  • Abfallarten (Klassifizierung der Abfallfraktionen nach TA Abfall, TA Siedlungsabfall, KrW-/AbfG, AVV, Stand und Entwicklung des Abfallaufkommens)
  • Logistikkette der Entsorgung (Erfassungs-, Sammlungs-, Transport- und Umschlagsysteme)
  • Abfallverwertung und Recycling (Kreislaufarten, Formen, Behandlungsprozesse)
  • Abfallbeseitigung (Thermische Behandlung, Deponierung)
  • Logistikcontrolling (Strategisches und operatives Logistikcontrolling)

Änderungen von Seminarinhalten und Unterlagen sind vorbehalten.

Zusatzleistungen Seminarunterlagen, Seminarauswertung, Qualifikationsanregungen.
Referent Prof. Dr. Jochen Struwe. Der Referent verfügt selbst über langjährige kommunalpolitische Erfahrung u. a. als Kreistagsabgeordneter, Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender in einer Kreisstadt, Erster Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher, Vorsitzender eines Haupt- und Finanzausschusses, eines Rechnungsprüfungsausschusses und mehrerer Akteneinsichtsausschüsse, Mitglied in mehreren (Betriebs-)Kommissionen, Beiräten etc.
Ort und Zeit Ort und Zeit werden bei Inhouse-Seminaren mit dem Auftraggeber vereinbart.

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Einsatz der Grafischen Datenverarbeitung bei der
Gebühren- und Beitragskalkulation leitungsgebundener Einrichtungen

(Öffentliche Wirtschaft)

Zielgruppe Alle IT-Entscheidungsträger sowie alle Leiter der kommunalen Ämter und Abteilungen, Rechtsämter, Rechnungsprüfungsämter, Kämmereien etc., die sich mit der Kalkulation und Festsetzung von Abgaben für leitungsgebundene Einrichtungen befassen.
Zum Thema Grafische Informationssysteme (GIS) kommen im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zunehmend zum Einsatz. Ihre Nutzung ist aber noch immer weitgehend beschränkt auf die technischen Verwaltungsbereiche.
Seminarziele In diesem Einführungsseminar wird aufgezeigt, wie diese kapitalintensive Technik ämterübergreifend auch im Bereich des Abgabewesens nutzbringend angewendet werden kann.
Seminardauer 1 Tag.
Methodik Lehrgespräch, Praxisfälle, Diskussionen.
Seminarinhalt
  • Geografische Informationssysteme (GIS) in der kommunalen Verwaltung (klassische Einsatzgebiete, neue Einsatzgebiete, Empfehlungen für ein GIS-Projektmanagement)
  • GIS-gestützte Grundlagenermittlung (Datenbedarf, Datenherkunft)
  • Anforderungen an ein GI-System zum Einsatz im Abgabenwesen (Anforderungen an Funktionalität, Anforderungen an Verknüpfungsmöglichkeiten, Hinweise zur Erstellung eines Pflichtenheftes)

Änderungen von Seminarinhalten und Unterlagen sind vorbehalten.

Zusatzleistungen Seminarunterlagen, Seminarauswertung, Qualifikationsanregungen.
Referent Kooperationspartner aus der Verwaltungspraxis.
Ort und Zeit Ort und Zeit werden bei Inhouse-Seminaren mit dem Auftraggeber vereinbart.

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Abgabenrecht - Rechtssichere Kalkulation kommunaler Gebühren (Grundseminar)

(Öffentliche Wirtschaft)

Zielgruppe Alle Leiter und Mitarbeiter der kommunalen Ämter und Abteilungen, Rechtsämter, Rechnungsprüfungsämter, Kämmereien, Eigenbetriebe etc., die sich mit der Gebührenbedarfsberechnung befassen.
Zum Thema Angesichts einerseits angespannter Haushaltssituation der Gemeinden, andererseits steigender Abgabenbelastung der Bürgerinnen und Bürger gewinnt die Frage der Kalkulation dieser Abgaben zunehmend an Bedeutung. Die Zeit ist vorbei, in welcher kommunale Gebührensätze allein mit Blick auf die Nachbargemeinden festgesetzt werden konnten. Gleichzeitig sehen sich die für die Kalkulation verantwortlichen Sachbearbeiter in den öffentlichen Körperschaften einer Flut von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gegenüber, welche nicht zuletzt ausgelöst ist von der zunehmenden Bereitschaft der Gebührenzahler, gegen die kommunalen Abgabesätze Rechtsschutz zu suchen.
Seminarziele Mit diesem Seminar sollen zum einen die Grundsätze einer sowohl betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren als auch angesichts der ständigen Entwicklung der Rechtssprechung möglichst rechtsbeständigen Kalkulation von kommunalen Gebühren vermittelt werden. Beispiele aus der Kalkulationspraxis eines kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmens (früher defizitärer Regiebetrieb, heute erfolgreicher Eigenbetrieb) runden zum anderen die Kenntnisvermittlung ab. Erörtert wird zudem die Frage der Abgrenzung zwischen Gebühren- und Beitragsfinanzierung bei öffentlichen Einrichtungen.
Seminardauer 2 Tage.
Methodik Lehrgespräch, Praxisfälle, Diskussionen.
Seminarinhalt
  • Kosten der Siedlungswasserwirtschaft, Kläranlagenausbau und leere Kassen, Beispiel eines erfolgreichen Finanzierungskonzeptes
  • "Möglichkeiten" des Kommunalabgabengesetzes (Begriff "öffentliche Einrichtungen", Finanzierung öffentlicher Einrichtungen, Benutzungsgebühren, Beiträge)
  • Praxisfall 1: Beitragserhebung mit Kostenermittlung, Flächenermittlung und Kalkulation
  • Praxisfall 2: Gebührenerhebung in Form einer Gebühr für die Abnahme von Schmutzwasser mit Kostenermittlung und Kalkulation
  • Praxisfall 3: Gebührenerhebung in Form einer Gebühr für die Abnahme von Niederschlagswasser mit Kostenermittlung, Flächenermittlung und Kalkulation

Änderungen von Seminarinhalten und Unterlagen sind vorbehalten.

Zusatzleistungen Seminarunterlagen, Seminarauswertung, Qualifikationsanregungen.
Referent Kooperationspartner aus der Verwaltungspraxis.
Ort und Zeit Ort und Zeit werden bei Inhouse-Seminaren mit dem Auftraggeber vereinbart.

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Praxis der Gebühren- und Beitragskalkulation für Abwasseranlagen

(Öffentliche Wirtschaft)

Zielgruppe Alle Leiter und Mitarbeiter der kommunalen Ämter und Abteilungen, Rechtsämter, Rechnungsprüfungsämter, Kämmereien etc., die sich mit der Gebührenbedarfsberechnung befassen und bereits Grundkenntnisse besitzen.
Zum Thema Neben den abgaberechtlichen Fragestellungen haben die Sachbearbeiter bei der Kalkulation von Abgaben für leitungsgebundene Einrichtungen zunehmend betriebswirtschaftliche Grundsätze und Methoden zu beachten. Außerdem kommt dem Einsatz moderner Datenverarbeitung immer größere Bedeutung zu.
Seminarziele Vor diesem Hintergrund vermittelt in diesem Seminar der Leiter eines kommunalen Versorgungsunternehmens, welches in den letzten Jahren mit mehreren Gebührensenkungen auf sich aufmerksam gemacht hat, die Grundsätze einer möglichst rechtsbeständigen Kalkulation von Abwassergebühren und -beiträgen unter Einsatz moderner Verfahren und Technologien.
Seminardauer 3 Tage.
Methodik Lehrgespräch, Fallstudien, Praxisfälle, Übungen.
Seminarinhalt
  • Finanzierung nach dem Kommunalabgabengesetz (Benutzungsgebühren, Gebührensplitting, Beiträge)
  • Betriebswirtschaftlicher Kostenbegriff, betriebliche Kostenrechnung
  • Einsatz der Datenverarbeitung in der Abgabenkalkulation (Verarbeitung raumbezogener Daten, Anforderungen an die Kalkulations-Software)
  • Übungsbeispiel 1: Beitragserhebung mit Kostenermittlung, Flächenermittlung und Kalkulation
  • Übungsbeispiel 2: Gebührenerhebung in Form einer Gebühr für die Abnahme von Schmutzwasser mit Kostenermittlung und Kalkulation
  • Übungsbeispiel 3: Gebührenerhebung in Form einer Gebühr für die Abnahme von Niederschlagswasser mit Kostenermittlung, Flächenermittlung und Kalkulation

Änderungen von Seminarinhalten und Unterlagen sind vorbehalten.

Zusatzleistungen Seminarunterlagen, Seminarauswertung, Qualifikationsanregungen.
Referent Kooperationspartner aus der Verwaltungspraxis.
Ort und Zeit Ort und Zeit werden bei Inhouse-Seminaren mit dem Auftraggeber vereinbart.

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