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Softwarelizenzen
 

Voraussetzung für die Nutzung unserer Programme ist die Installation von Microsoft ® Excel 2002 oder einer jüngeren Version. Microsoft ® Excel ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation. Auf der Seite Software-Übersicht haben wir Möglichkeiten zum Download wichtiger Reader oder Viewer verlinkt.

  1. Einräumung von Nutzungsrechten: Mit Vertragsschluss über die Lieferung von Software-Produkten wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei der struwe-beratung als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.
  2. Umfang der Nutzungsrechte: Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software auf einem beliebigen Rechner zu nutzen, der für diese Zwecke geeignet ist. Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen.

    Die Software darf nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf eine Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der Originaldiskette eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Mehrfachlizenz ist der Kunde berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen.

    Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, ggf. mitgelieferte Bilder, Handbücher, Begleittexte oder zur Software gehörige Dokumentationen durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen.

    Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69 d Abs. 3, 69 e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern.

  3. Haftung: Für durch den Einsatz der von der struwe-beratung gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem gelieferten Software/Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

    Bei Verträgen mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind.

    Gesetzliche Sachmängelgewährleistungsansprüche auf Wandlung oder Minderung – nicht aber auf Schadensersatz – bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
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