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Archiv 2007
 
2007-12-13: Hotline zur Offenlegung von Jahresabschlüssen
2007-12-12: Bilanzeid im Jahresfinanzbericht
2007-11-08: Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht
2007-10-16: Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angekündigt
2007-08-15: IFRS-Entwurf für KMU – weitere Unterlagen
2007-07-02: IFRS-Entwurf für KMU
2007-06-26: IFRIC Interpretation 11: Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen
2007-06-25: IFRIC Interpretation 10: Zwischenberichterstattung und Wertminderung
2007-05-23: Bundeskabinett beschließt RegE MoMiG
2007-03-15: Degressive und Sofortabschreibung II
2007-03-11: Durchführungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie verabschiedet
2007-02-26: Entwurf eines Standards zur IAS/IFRS-Anwendung auf KMU veröffentlicht
2007-02-22: Degressive und Sofortabschreibung in Gefahr?
2007-02-21: BdSt-Seminar „Kommunale Aufsichtsräte” am 2007-04-21 in Marburg
2007-02-14: Europäische Privatgesellschaft (EPG) kommt
2007-01-30: In eigener Sache: Neues Layout online
2007-01-01: Alles Gute zum Neuen Jahr!
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2007-12-13

Hotline zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Justiz haben heute eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 01805 615003 (0,14 €/min aus dem Festnetz, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich) geschaltet, bei der sich Unternehmen zu Fragen rund um das Thema Offenlegung von Jahresabschlüssen informieren können.

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2007-12-12

Bilanzeid im Jahresfinanzbericht

Der Deutsche Standardisierungsrat DSR verständigte sich hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i. V. m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB auf die folgende Formulierung für den Konzernabschluss:

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Ergänzend weist der DSR darauf hin, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.

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2007-11-08

Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht

Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG-E) veröffentlicht (Einzelheiten in unserer Meldung vom 2007-10-16).

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2007-10-16

Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angekündigt

Der BilMoG-E wurde heute vom federführenden Bundesministerium der Justiz angekündigt. Der Entwurf, der nach den Planungen im Wesentlichen für alle in 2009 beginnenden Geschäftsjahre gelten soll, enthält folgende Eckpunkte:

  • Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, die bestimmte Schwellenwerte (500.000 €/a Umsatz oder 50.000 €/a Gewinn) nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit.
  • Die Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, werden teilweise schon für 2008 angehoben: Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB werden um 20 % erhöht.
  • Große Kapitalgesellschaften können schon heute zusätzlich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss einen IFRS-Jahresabschluss aufstellen und offen legen. Diese Möglichkeit wird vereinfacht. Künftig reicht es aus, wenn das Unternehmen einen IAS/IFRS-Jahresabschluss aufstellt und offen legt und dessen Anhang eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung enthält, die nach HGB-Bilanzrecht aufgestellt wurden (die letzteren werden für Zwecke der Gewinnausschüttung und Besteuerung benötigt). Damit erübrigt sich die Aufstellung eines kompletten Anhangs nach den HGB-Vorschriften.
  • Immaterielle selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie zum Beispiel Patente oder Know-how sind künftig in der HGB-Bilanz anzusetzen.
  • Finanzinstrumente wie Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteile und Derivate (Optionen, Forwards, Swaps), die zu Handelszwecken erworben sind, werden künftig bei allen Unternehmen zum Bilanzstichtag mit dem Zeitwert bewertet.
  • Bei der Bewertung der Rückstellungen sollen künftige Entwicklungen (Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen) stärker als bisher berücksichtigt werden. Die Rückstellungen sind künftig abzuzinsen; die Bewertung der Rückstellungen wird also dynamisiert. Die Neuregelung wird zumindest bei den Pensionsrückstellungen zu einer Erhöhung führen.
  • Einige international unübliche Bilanzierungsmöglichkeiten, die deutschen Unternehmen eingeräumt wurden, einem informativen und insbesondere vergleichbaren Jahresabschluss aber entgegenstehen, werden eingeschränkt oder aufgehoben. Dies gilt beispielsweise für die auch steuerlich nicht anerkannte Möglichkeit, Rückstellungen für eigenen künftigen Instandsetzungsaufwand zu bilden.
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2007-08-15

IFRS-Entwurf für KMU – weitere Unterlagen

Zum „Entwurf eines International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen” des IASB (siehe auch Schlagzeile vom 2007-07-02) wurden weitere Unterlagen in deutscher Sprache veröffentlicht:

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2007-07-02

IFRS-Entwurf für KMU

Der „Entwurf eines International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen” des IASB steht noch bis 2007-10-01 zur Kommentierung offen (hier finden Sie die 152-seitige deutsche Version).

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2007-06-26

IFRIC Interpretation 11: Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen

Verordnung (EG) Nr. 611/2007 der EU-Kommission vom 2007-06-01 (Abl. L 141 vom 2007-06-02, S. 49) setzt Interpretation 11 (IFRIC 11) des International Financial Reporting Interpretations Committee in EU-Recht um. IFRIC 11 regelt die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit den eigenen Eigenkapitalinstrumenten eines Unternehmens oder des Mutterunternehmens und ist in allen ab 2007-03-01 beginnenden Geschäftsjahren anzuwenden.

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2007-06-25

IFRIC Interpretation 10: Zwischenberichterstattung und Wertminderung

Die Verordnung (EG) Nr. 610/2007 der EU-Kommission vom 2007-06-01 (Abl. L 141 vom 2007-06-02, S. 46) übernimmt Interpretation 10 (IFRIC 10) des International Financial Reporting Interpretations Committee. Danach darf ein Unternehmen einen in einem früheren Berichtszeitraum erfassten Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder Firmenwert, für gehaltene Eigenkapitalinstrumente oder Vermögenswerte, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden, nicht rückgängig machen.

Diese Regelung ist zwingend für alle am 2006-11-02 oder später beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden; eine frühere Anwendung wird empfohlen.

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2007-05-23

Bundeskabinett beschließt RegE MoMiG

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen verabschiedet; das MoMiG wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2008 in Kraft treten. Das MoMiG wird die bisher umfassendste Novellierung des GmbHG darstellen, sofern der Gesetzgeber keine wesentlichen Änderungen mehr vornimmt.

Der Gesetzentwurf enthält folgende Schwerpunkte:

  • Beschleunigung von Unternehmensgründungen
    • Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen
    • Einführung eines Mustergesellschaftsvertrags
    • Beschleunigung der Registereintragung
  • Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform
    • Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland
    • Mehr Transparenz bei Gesellschaftsanteilen
    • Gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen
    • Sicherung des Cash-Pooling
    • Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts
  • Bekämpfung von Missbräuchen

Zahlreiche Deregulierungen erleichtern, beschleunigen und verbilligen die Gründung der GmbH, so die Abkopplung der Registereintragung von der Vorlage eventueller Genehmigungen, die Schaffung einer beurkundungsfreien Mustersatzung und die Zulassung einer GmbH-Vorläufergesellschaft als „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” mit einem Mindeststammkapital von 1,00 € und einer Ausschüttungsbegrenzung der Gewinne. Das Haftkapitalsystem der GmbH bleibt erhalten, wird aber bei Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in vielen Punkten vereinfacht (Mindeststammkapital künftig nur noch 10.000 € (bisher 25.000 €), Geschäftsanteil mindestens 1,00 € (bisher 50,00 €)). Der gutgläubige Erwerb von GmbH-Anteilen erleichtert den Erwerb von Anteilen. Die besonderen Vorkehrungen bei geschäftsführerlosen GmbHs, das Zahlungsverbot bei Ausplünderungen und die Zustellungserleichterungen erschweren Missbräuche in so genannten Bestattungsfällen.

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2007-03-15

Degressive und Sofortabschreibung II

Der gestern vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform hat den Referentenentwurf, über den wir am 2007-02-22 berichtet hatten, im Hinblick auf die Abschreibungsregeln teilweise bestätigt, in Teilen aber auch erheblich verändert:

  • Die degressive Abschreibung wird steuerrechtlich abgeschafft.
  • Die Regelungen für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern werden verändert. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) bis zu 100 € müssen sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Für alle eigenständig nutzbaren Wirtschaftsgüter, deren AHK mehr als 100 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen, ist ein Sammelposten zu bilden, der über fünf Jahre gewinnmindernd aufzulösen ist. Besondere Aufzeichnungsvorschriften soll es nicht geben.
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2007-03-11

Durchführungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie verabschiedet

Die EU-Kommission hat die Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 2007-03-08 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen veröffentlicht (Abl. L 69 vom 2007-03-09, S. 27). Die Richtlinie konkretisiert u. a. die Anforderungen an die Inhalte von Zwischenabschlüssen, die nicht nach den IAS/IFRS aufgestellt wurden (Art. 3, Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses) und an die Angaben zu wesentlichen Geschäften mit nahe stehenden Personen in einem Zwischenlagebericht (Art. 4, Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen).

Die Richtlinie tritt am 2007-03-29 in Kraft und ist innerhalb eines Jahres in den Mitgliedstaaten umzusetzen.

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2007-02-26

Entwurf eines Standards zur IAS/IFRS-Anwendung auf KMU veröffentlicht

Das IASB hat am 2007-02-15 den „Exposure Draft of its International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities” veröffentlicht. Der „Entwurf des Standards zur Anwendung der IFRS auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)” sieht unter anderem vor, dass der künftige Standard für kleine und mittlere, nicht börsennotierte Unternehmen ein in sich geschlossenes Regelungswerk sein soll, bei dem nicht zwingend auf die Gesamtheit der IFRS zurückzugreifen ist, wenn eine Regelungslücke besteht. Der Entwurf basiert zwar auf dem gesamten Regelwerk, jedoch wurden

  • Themenbereiche weggelassen, die für KMU nicht relevant sind,
  • auf bestimmte Wahlrechte verzichtet und jeweils die „einfachere” Variante berücksichtigt,
  • Ansatz und Bewertungsvorschriften vereinfacht und
  • die Angabepflichten im IFRS-Anhang reduziert.

Auf diese Weise soll das Volumen der von den KMU zu beachtenden Leitlinien um mehr als 85 % reduziert werden. Bisher liegt nur eine englische Ausgabe des Entwurfs vor, eine deutsche Übersetzung soll in 2007-04 folgen. Kommentare zu dem Entwurf sind beim IASB bis 2007-10-01 einzureichen. Der endgültige Standard wird für Mitte 2008 erwartet.

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2007-02-22

Degressive und Sofortabschreibung in Gefahr?

Der mit Datum vom 2007-02-05 am 2007-02-06 veröffentlichte Referentenentwurf des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 sieht die Abschaffung der degressiven Abschreibung vor. Außerdem soll die Sofortabschreibung auf die Unternehmer beschränkt werden, die die Größenmerkmale des § 7 g EStG nicht übersteigen. Übersteigen Unternehmen diese Größenmerkmale, soll ein Sofortabzug nur noch in Anspruch genommen werden können, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 60 € nicht übersteigen.

Diese erheblichen Verschlechterungen der Abschreibungsbedingungen können als Ausgleich zur geplanten Senkung der Körperschaftsteuer auf 15 % und der Gewerbesteuermesszahl auf einheitlich 3,5 % gesehen werden. Davon werden allerdings Freiberufler oder Nichtkapitalgesellschaften – immerhin über 80 % aller deutschen Unternehmen – nicht oder nur in Teilen profitieren.

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2007-02-21

BdSt-Seminar „Kommunale Aufsichtsräte” am 2007-04-21 in Marburg

Am 2007-04-21 bieten wir für den Bund der Steuerzahler Hessen e. V. unser Seminar „Aufgaben, Rechte und Pflichten von Mitgliedern kommunaler Aufsichtsräte und Betriebskommissionen öffentlicher Unternehmen” an. Das Seminar richtet sich an alle Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, die Verantwortung für Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften tragen.

Sie sind herzlich eingeladen, sich zu diesem öffentlichen Seminar direkt beim BdSt Hessen, Frau Jutta Ehrich, anzumelden. Das Seminar findet im Technologie- und Tagungszentrum der Stadtwerke Marburg statt (einen Anfahrhinweis erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung).

Wenn Ihnen dieser Termin nicht passt oder Sie Interesse haben, sich mit Ihrer gesamten Betriebskommission oder Ihrem Aufsichtsrat zu schulen, empfehlen wir Ihnen unser Seminar als Inhouse-Seminar. Viele staatliche wie kommunale Parlamente, Fraktionen, Verwaltungen oder Unternehmensleitungen haben sich in den letzten Jahren auf diesem Weg bei uns informiert. Senden Sie uns eine kurze Nachricht, und wir setzen uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.

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2007-02-14

Europäische Privatgesellschaft (EPG) kommt

Zu Beginn des Monats hat das Europäische Parlament den Initiativbericht zum Statut einer Europäischen Privatgesellschaft (EPG) angenommen. Mit der EPG soll EU-weit eine einheitliche Rechtsform für grenzüberschreitend tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angeboten werden; die internationale Kooperation soll damit erleichtert werden.

In dem künftigen Statut sind Regelungen zu den Gründungsmodalitäten, zum Stammkapital und der Haftung des Geschäftsführers enthalten. Im Einzelnen:

  • Jeder Gesellschafter haftet nur bis zur Höhe der von ihm gezeichneten Einlage.
  • Die EPG darf ihre Anteile nicht öffentlich zur Zeichnung anbieten und keine Inhaberpapiere ausgeben.
  • Mit ihrer Eintragung erlangt die EPG Rechtsfähigkeit.
  • Das Stammkapital der EPG ist in Geschäftsanteile mit einem bestimmten Nennwert aufgeteilt. Das Mindestkapital beträgt 25.000 € (Bar- oder Sacheinlage).
  • Die EPG kann im Wege der Neugründung oder im Wege der Umwandlung gegründet werden; dies kann auch im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder Spaltung geschehen.
  • Die EPG wählt eine Firma für die Gesellschaft, die den Gesellschaftszweck oder den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter oder eine Phantasiebezeichnung enthalten kann. Der Firma sind die Worte „Europäische Privatgesellschaft” oder die Abkürzung „EPG” unmittelbar voran- oder nachzustellen.
  • Die Gesellschaft wird gegenüber Dritten durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen vertreten.
  • Die Regeln über die Information, die Anhörung der Arbeitnehmer und gegebenenfalls ihre Mitwirkung in den Organen der Gesellschaft richten sich nach dem Recht des Sitzstaates der EPG.
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2007-01-30

In eigener Sache: Neues Layout online

Wie Ihnen - zumindest als „altem Bekannten” - schon aufgefallen sein wird, ist unsere neu gestaltete Website inzwischen online. Was gut war, haben wir beizubehalten versucht, und was verbessert werden musste, haben wir unternommen. Das Layout wurde behutsam aufgefrischt, ohne viele der heute eingesetzten optischen oder akustischen „Verschönerungen” zu nutzen - uns kommt es unverändert zuerst auf die Inhalte an.

Wir danken bei dieser Gelegenheit Herrn Timo Ehl von groupthink, der mit viel Geduld unsere Seiten neu gestaltet hat und letzte etwa erforderliche Korrekturen noch vornehmen wird. Sollten Sie daher Fehler oder weitere Verbesserungsmöglichkeiten entdecken, die wir bisher übersehen haben, würden wir uns über Ihre Nachricht an webmaster@struwe-beratung.de sehr freuen; wir werden uns dann umgehend an die Bearbeitung machen.

Bis dahin wünschen wir Ihnen einen guten und ertragreichen Besuch unserer Website.

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2007-01-01

Alles Gute zum Neuen Jahr!

In einer Zeit, in der einmal mehr religiöse Gründe vorgeschoben werden, um Mord, Folter, Vertreibung und anderes zu bemänteln, tut es gut, sich an die gemeinsamen Wurzeln dreier Weltreligionen zu erinnern. In der zweiten Sure des Korans („al-Baqara - Die Kuh”) heißt es in Vers 136:

Sprecht: „Wir glauben an Allah und an das, was uns herab gesandt worden ist, und was Abraham, Ismael, Isaak, Jakob und den Stämmen (Israels) herab gesandt wurde, und was Moses und Jesus gegeben wurde, und was den Propheten von ihrem Herrn gegeben worden ist. Wir machen zwischen ihnen keinen Unterschied, und Ihm sind wir ergeben.” [2:136]

Unermessliches Elend wurde und wird über Männer, Frauen und Kinder im Namen eines Gottes gebracht. Kein Glaube sollte so verabsolutiert werden, dass andere Menschen darunter leiden, und kein Glaube rechtfertigt, sich über Andersgläubige zu stellen. Es sollte uns gleich sein, ob ein Mensch Christ, Muslim oder Jude (oder anderen Glaubens oder auch „ungläubig”) ist - man sollte jeden an seinen Taten messen.

Auch in unserem Kulturkreis werden Unterschiede gemacht: in den Medien gibt es den „jüdischen” Kaufmann, den „muslimischen” Studenten, aber keinen „evangelischen” Zahnarzt. Der - welcher? - Glaube allein macht keinen guten oder schlechten Menschen, und wir sollten uns hüten, alten Feindbildern neue hinzuzufügen und Angehörige bestimmter Bevölkerungsgruppen bzw. Glaubensgemeinschaften unter Generalverdacht zu stellen. Schauen wir also auf den einzelnen Menschen.

In diesem Sinn wünscht Ihnen ein gutes Neues Jahr,

Ihr

Jochen Struwe

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