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Archiv 2006
 
2006-11-30:
2006-11-13: Bußgeld bei Verstößen gegen Publizitätspflichten
2006-10-27:
2006-10-18:
2006-09-28:
2006-08-23:
2006-07-24:
2006-06-12:
2006-03-03:
2006-02-15:
2006-02-10:
2006-02-01:
2006-01-04:
2006-01-01:

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) beschlossen

Heute beschloss der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG). Der Bundesrat soll am 15.12.2006 über das Gesetz befinden, so dass das TUG am 20.01.2007 in Kraft treten kann. Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, müssen demnach künftig Folgendes beachten:

  • Der Bilanzeid ist unter Wissensvorbehalt abzugeben.
  • Quartalsfinanzberichte brauchen keinen Bilanzeid zu enthalten.
  • Die prüferische Durchsicht der Halbjahresfinanzberichte ist freiwillig.
  • Eine Prüfung der Halbjahresfinanzberichte durch die DPR im Rahmen des Enforcementprozesses wird nur anlassbezogen und auf Verlangen der BaFin, nicht aber stichprobenartig durchgeführt.
  • Der Zeitraum, in dem eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung zu erstellen ist, kann flexibel (zwischen zehn Wochen nach Beginn und sechs Wochen vor Ende der ersten und zweiten Hälfte des Geschäftsjahres) gewählt werden.
  • Angaben zu nahe stehenden Personen sind nur von Aktienemittenten, nicht von Schuldtitelemittenten, zu machen; diese Angaben können auch im Anhang gemacht werden.
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2006-11-13

Bußgeld bei Verstößen gegen Publizitätspflichten

Blieb es bisher in den allermeisten Fällen folgenlos, wenn ein Unternehmen gegen die Publizitätsvorschriften nach HGB verstieß, wird sich dies mit Einführung des elektronischen Unternehmensregisters (siehe auch unsere Schlagzeile vom 2006-09-28) zum Jahresbeginn 2007 erheblich ändern. Bisher wurde ein Bußgeld nur erhoben, wenn das veröffentlichungspflichtige Unternehmen durch das zuständige Amtsgericht zur Veröffentlichung aufgefordert wurde und anschließend die in dieser Aufforderung gesetzte Frist nicht einhielt.

Ab 2007 droht ein Bußgeld bereits dann, wenn der Veröffentlichungspflicht nicht vollständig oder rechtzeitig nachgekommen wird; einer Aufforderung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (der das Registergericht ersetzt) bedarf es dann nicht mehr. Das Bußgeld kann im Einzelfall bis zu 50.000 € betragen.

Rechtzeitig veröffentlicht werden die Jahresabschlussangaben, wenn diese unverzüglich nach Vorlage des Jahresabschlusses an die Gesellschafter, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag bekannt gemacht sind (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB-E). Bezüglich der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen ändert sich gegenüber dem bisherigen Rechtsstand nichts Wesentliches.

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2006-10-27

In eigener Sache: Überarbeitung von www.struwe-beratung.de

Schon 2001 hatten wir Sie gefragt, was wir an unserer Homepage verbessern können (siehe Schlagzeile vom 20.11.2001); Ihre Anregungen hatten wir anschließend umgesetzt (siehe Schlagzeile vom 17.12.2001).

Nach inzwischen weiteren fünf Jahren scheint es uns an der Zeit, unserer Homepage eine modernere Aufmachung "zu verpassen". Inhaltlich wollen wir nur wenig verändern, da Sie offensichtlich und wir sicher gut mit unserem bisherigen Auftritt zurecht gekommen sind. Auch künftig werden die Inhalte Vorrang vor den gestalterischen Möglichkeiten haben.

Gleichwohl sind wir für alle Ihre Anregungen, Hinweise, Verbesserungsvorschläge oder Wünsche dankbar (am besten an verbesserungsvorschlag@struwe-beratung.de).

Unsere neue Seitengestaltung soll übrigens noch in diesem Jahr ins Netz gestellt werden.

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2006-10-18

Internationale Rechnungslegung in Frankfurt

Am 30. und 31.10.2006 führt Prof. Struwe für die Europäische Wirtschaftsakademie ein zweitägiges Seminar Bilanzierung nach IAS/IFRS durch. Anmeldungen können Sie am einfachsten hier durchführen.

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2006-09-28

EHUG fordert Internetpublizität am Jahresbeginn 2007

Die Publizität im Bundesanzeiger ist seit langem antiquiert und wird spätestens ab 01.01.2007 durch die lnternetpublizität ersetzt. So will es der Bundestag durch seinen heutigen Beschluss des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG):

  • Registerunterlagen können in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden und werden auf demselben Weg auch bekannt gemacht.
  • Jahresabschlüsse werden künftig durch den elektronischen Bundesanzeiger zentral entgegengenommen, gespeichert und veröffentlicht.
  • Ab 2007 können unter www.unternehmensregister.de die wesentlichen publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens online abgerufen werden.

Das EHUG setzt die Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der 1. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie Beschlüsse der Regierungskommission Corporate Governance um. Es kann als Beitrag zum "small-company-act" zur Entlastung von Mittelstand und Existenzgründern gewertet werden.


2006-08-23

Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes vom Bundeskabinett verabschiedet

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RDG-E) beschlossen. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten. Der zentrale Begriff der Rechtsdienstleistung ist im RDG-E dabei wie folgt definiert: Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine besondere rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

Der RDG-E enthält im Wesentlichen folgende Eckpunkte: Das RDG

  • führt keine umfassende Rechtsdienstleistungsbefugnis unterhalb der Rechtsanwaltschaft ein; wer umfassend rechtlich beraten will, muss Volljurist sein.
  • gilt nur für den außergerichtlichen Bereich und reglementiert nur noch Fälle echter Rechtsanwendung.
  • erlaubt allen Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen.
  • ermöglicht neue Formen der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten.
  • erlaubt unentgeltliche Rechtsdienstleistungen.
  • ermöglicht allen Vereinen die rechtliche Beratung ihrer Mitglieder.
  • reglementiert nur das Forderungsinkasso und nicht den Forderungskauf.
  • gleicht die Regelungen über die Prozessvertretung vor Gericht in allen Verfahrensordnungen aneinander an.

2006-07-24

5. Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex in Kraft

Heute wurde die 5. Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit den Änderungen vom 2006-06-12 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit in Kraft.

Da seit der letzten Sitzung der Kommission am 02.06.2005 keine wesentlichen Novellierungserfordernisse der "guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung" entdeckt wurden, beschränkte sich die Kommission darauf, die relevanten Regelungen des Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetzes (VorstOG) und verschiedene Auswirkungen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in den Kodex einzuarbeiten. Dabei geht es hauptsächlich um die Konkretisierung der individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung und die Stärkung der Rechte des Hauptversammlungsleiters.


2006-06-12

Korruptionscontrolling in öffentlichen und privaten Unternehmen

Unser Kollege Jürgen Stierle hat über Korruptionscontrolling in öffentlichen und privaten Unternehmen erfolgreich promoviert. Seine Dissertation ist inzwischen im Rainer Hampp Verlag, München und Mering, als Buch erschienen (ISBN: 3-86618-010-1).

Wir bieten Ihnen gerne auch Inhouse-Seminare zu dieser Thematik an.


2006-03-03

In 2005 "nur" noch 36.843 Unternehmensinsolvenzen

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes lag im Jahr 2005 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 36.843 um 6,0 % niedriger als 2004 (39.213); sie ist damit zum zweiten Mal in Folge gesunken. Die Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften – und damit die der größeren Unternehmen – gingen um 13,3 % auf 19.502 zurück. Dagegen nahmen die Insolvenzen von Einzelunternehmen, Freien Berufen und Kleinunternehmen, die wie alle natürlichen Personen von der Möglichkeit der Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten profitieren, um 3,3 % auf 17.341 zu.

Die 36.843 Unternehmensinsolvenzen gefährden Forderungen in Höhe von etwa 23 Mrd. € (64 % der gesamten möglichen Forderungsausfälle von ca. 36 Mrd. €) und den Arbeitsplatz von 168.219 Personen.

Den stärksten Anstieg der Insolvenzzahlen gab es mit 40,3 % bei den Verbraucherinsolvenzen: 68.898 Verbraucher nahmen 2005 ein Insolvenzgericht in Anspruch. Ebenfalls weiter zugenommen, und zwar um 2,5 % auf 28.1838, haben die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von solchen natürlichen Personen, die in ihrer Funktion als Gesellschafter betroffen waren. Einschließlich der 2.630 Nachlassinsolvenzen belief sich die Gesamtzahl der gerichtlichen Insolvenzverfahren im Jahr 2005 damit auf 136.554 (+ 15,5 %).


2006-02-15

Umsetzung von Basel II in nationales Recht einen Schritt voran

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und Kapitaladäquanzrichtlinie verabschiedet. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich die Einführung der neuen internationalen Eigenkapitalstandards (Basel II) in das deutsche Bankenaufsichtsrecht.

Gegenstand des Gesetzentwurfs sind die von uns an dieser Stelle in den letzten Jahren vielfach kommentierten risikoorientierten Eigenkapitalanforderungen für Banken und Wertpapierhäuser bei der Kreditvergabe und weiteren Geschäften. Die neuen Regeln sehen u. a. vor, die Risikoeinstufung der Kreditnehmer zu individualisieren, Risikomesssysteme zu entwickeln und einzusetzen und durch erhöhte Offenlegungspflichten für mehr Transparenz und Marktinformation zu sorgen. Nach Ansicht der Bundesregierung tragen die Regelungen zudem zu einer größeren Stabilität an den Finanzmärkten bei und verbessern die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum.

Das nach mehrjährigem Ringen vom Baseler Ausschuss verabschiedete Mittelstandspaket erlaubt bei einem Kreditvolumen unter 1 Mio. € der Bank die Vergabe eines um 25 % niedrigeren Risikogewichts als nach den alten Regelungen (Risikogewicht 75 % statt 100 %). Dies führt – zumindest auf dem Papier – zu einer deutlichen Entlastung bei der Vorhaltung von Eigenkapital. Davon sollten in Deutschland rund 90 % aller Kreditforderungen an mittelständische Unternehmen profitieren.

Was die in absehbarer Zeit im Bundesgesetzblatt stehenden Regeln für Sie als Firmenkunden (oder als Firmenkundenbetreuer in einer Bank) bedeuten, erfahren Sie in unserem Seminar Basel II – Bonitätsrating für Mittelständler.


2006-02-10

IAS/IFRS und US-GAAP – Weitere Verzögerung bei gegenseitiger Anerkennung

Wie der zuständige EU-Kommissar McCreevy heute mitteilte, verzögert sich die gegenseitige offizielle Anerkennung der jeweiligen Rechnungslegungsstandard bis 2008. IAS/IFRS und US-GAAP werden zwar immer ähnlicher, und faktisch werden die Abschlüsse auch jetzt bereits weit gehend anerkannt. Entschieden ist die Machtfrage – denn um eine solche handelt es sich letztlich – aber noch nicht.

So lange wie die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC an den IAS/IFRS-Abschlüssen herummäkelt und die offizielle Gleichstellung herauszögert, so lange wird die EU-Kommission auf stur schalten. Den Unternehmen, die bisher damit rechneten, spätestens ab 2009 keine doppelten Abschlüsse für die USA vorlegen zu müssen, ist damit nicht gedient.


2006-02-01

Unternehmensführung für kommunale Mandatsträger

Am 11.02.2006 führen wir von für den Bund der Steuerzahler Hessen e. V. ein Tagesseminar "Unternehmensführung für kommunale Mandatsträger" in Bad Nauheim durch. Prof. Struwe wird mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern u. a. über folgende Themen diskutieren: Corporate Governance, Kommunale Eigenbetriebskommissionen, Kommunale Aufsichtsräte, Aufsichtsratshaftung, Kommunales Beteiligungsmanagement (mehr finden Sie bei unserer Seminarübersicht).

Ihre Anmeldung für das Seminar nimmt Frau Jutta Ehrich vom BdSt Hessen entgegen.


2006-01-04

Elektronisches Unternehmensregister im Gesetzgebungsverfahren

Am 14.12.2005 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG-E). Verleiht der Bundestag – womit gerechnet werden kann – dem Entwurf Gesetzeskraft, werden zum 01.01.2007 folgende durchaus wesentliche Erleichterungen in Kraft treten:

  • Registerunterlagen können in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden, wobei die Bundesländer Übergangsfristen vorsehen können, nach denen die Unterlagen bis längstens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können.
  • Handelsregistereintragungen können künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden (erste Ansätze finden sich bereits im Justizregister der Bundesländer unter www.handelsregister.de).
  • Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung offenlegungspflichtiger Jahresabschlüsse werden künftig nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein, der damit zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut wird.
  • Unter der sich momentan noch im Aufbau befindlichen Internet-Adresse www.unternehmensregister.de können wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Dazu zählen z. B. Registereintragungen oder Jahresabschlüsse.

Mit dem Gesetzesvorhaben werden die Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der 1. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie Beschlüsse der Regierungskommission Corporate Governance umgesetzt. Gleichzeitig sieht die Bundesregierung den Entwurf als Beitrag zu dem im Koalitionsvertrag angekündigten "small-company-act" zur Entlastung insbesondere von Mittelstand und Existenzgründern von Bürokratieaufwand und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.


2006-01-01

Alles Gute zum Neuen Jahr!

Aus gegebenem Anlass sei Immanuel Kant (* 22.04.1727, † 12.02.1804) zitiert (aus: "Zum ewigen Frieden, Anhang. I., Über die Mißhelligkeit zwischen der Moral und der Politik in Absicht auf den ewigen Frieden", 1795 erstmals erschienen):

Das Recht der Menschen muß heilig gehalten werden, der herrschenden Gewalt mag es auch noch so große Aufopferung kosten. Man kann hier nicht halbieren und das Mittelding eines pragmatisch-bedingten Rechts (zwischen Recht und Nutzen) aussinnen, sondern alle Politik muß ihre Kniee vor dem erstern beugen, kann aber dafür hoffen, obzwar langsam, zu der Stufe zu gelangen, wo sie beharrlich glänzen wird.

Freiheit und Sicherheit wurden im zu Ende gegangenen Jahr vielfach gegeneinander ausgespielt, mit angeblichem Schutz vor Terror eine Einschränkung von Menschen- und Freiheitsrechten begründet. Folgt man Kant, ist die Freiheit der Sicherheit vorzuziehen – die Würde des Menschen ist unantastbar, so der erste Satz unseres Grundgesetzes.

Lassen Sie uns auch 2006 durch unser gesellschaftliches Engagement, durch unsere erfolgreiche Arbeit dazu beitragen, dass unsere Freiheitsrechte und damit unsere Würde unangetastet bleiben. In diesem Sinn wünscht Ihnen ein gutes Neues Jahr,

Ihr

Jochen Struwe

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