Bilanzierungswirrwarr durch Internationale Rechnungslegung?
Prof. Dr. Karlheinz Kütting, Direktor des Instituts für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlands, malte auf der 7. Fachtagung "Das Rechnungswesen im Konzern" schwarz: Er befürchtet ein Bilanzierungswirrwarr durch eine "bis zu sechsfache Buchführung" (siehe FAZ Nr. 273 vom 2003-11-24, S. 22):
- Ein US-GAAP-Abschluss für die US-amerikanische SEC,
- ein IAS/IFRS-Konzernabschluss für die Veröffentlichung in Deutschland,
- ein IAS/IFRS-Einzelabschluss auf freiwilliger Basis,
- ein HGB-Einzelabschluss für die Ausschüttungsbemessung,
- eine Steuerbilanz für die Steuerbemessung,
- eine Controlling-Steuerungsrechnung.
Wir halten dieses Szenario für weit übertrieben. Die Zahl so betroffener deutscher Unternehmen lässt sich nicht einmal im Promillebereich messen. Dies gilt selbst dann, wenn man berücksichtigt, dass für viele Konzerntöchter der IAS/IFRS-Einzelabschluss (Zif. 3) so freiwillig nicht ist, da diese Töchter IAS/IFRS-Zahlen für den konsolidierten Konzernabschluss liefern müssen.
Das mögliche Problem entschärft sich ohnehin durch folgende Entwicklungen:
- Die IAS/IFRS wurden den US-GAAP in vielen Einzelfragen angenähert.
- Der HGB-Abschluss wird in dem Maße an Bedeutung verlieren, in dem der Abschluss nach IAS/IFRS in Deutschland vom Gesetzgeber, den Banken und den Finanzinvestoren anerkannt wird (siehe Schlagzeile vom 2003-03-05).
- Eine eigenständige Steuerbilanz wird schon heute von den wenigsten Unternehmen aufgestellt, da schon die Handelsbilanz steuerliche Gesichtspunkte weit gehend berücksichtigt ("umgekehrte Maßgeblichkeit").
- Die Zahl der Unternehmen mit einer eigenständigen Controlling-(Jahresabschluss)-Rechnung, die von der Strukturierung des zu veröffentlichenden Jahresabschlusses abweicht, dürfte gegen Null tendieren, auch wenn andere Ansätze und Bewertungen denkbar sind.
Was bleibt, ist der Appell an die Politik, für eine möglichst rasche Anerkennung und Durchsetzung der IAS/IFRS für alle Unternehmen die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Verordnung zur Freigabe der IAS angenommen
Mit der in allen Teilen verbindlichen Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 vom 29.09.2003 hat die EU-Kommission die bestehenden International Accounting Standards IAS – mit Ausnahme folgender Standards und Interpretationen – für verbindlich erklärt:
- IAS 32 – Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung
- IAS 39 – Finanzinstrumente: Ansatz
- SIC 5 – Klassifizierung von Finanzinstrumenten: Bedingte Erfüllungsvereinbarungen
- SIC 16 – Gezeichnetes Kapital: Rückgekaufte eigene Eigenkapitalinstrumente (eigene Anteile)
- SIC 17 – Eigenkapital: Kosten einer Eigenkapitaltransaktion
Die noch ausgenommenen IAS 32 und 39 werden zur Zeit vom IAS-Board überarbeitet. Bis März 2004 wird mit ihrer Verabschiedung gerechnet. Sobald die derzeitigen Verbesserungen abgeschlossen sind und die überarbeiteten Standards vorliegen, will die Kommission vorrangig die Übernahme der revidierten Standards prüfen.
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 2003-10-13 sind damit die IAS seit 16.10.2003 unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Ertrags- und Finanzlage kleiner und mittlerer Unternehmen
In ihrem Monatsbericht 10/2003 beschäftigt sich die Deutsche Bundesbank mit der wirtschaftlichen Situation kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland (= KMU, abgegrenzt durch einen Umsatz von weniger als 50 Mio. €). Insbesondere die folgenden Feststellungen scheinen uns besonders bemerkenswert, da sie unsere langjährigen Aussagen und Forderungen im Zusammenhang mit den Basel II-Anforderungen bestätigen und bekräftigen:
"Der deutsche Mittelstand befindet sich derzeit in einer besonders schwierigen Situation. ... Die Erträge der kleinen und mittleren Unternehmen ... sind von der andauernden Wachstumsschwäche stärker in Mitleidenschaft gezogen worden als die der größeren Firmen. ... Zudem haben sich die schon seit langem angespannten Finanzierungsbedingungen des Mittelstands weiter verschlechtert. Insbesondere die geringe Eigenkapitalausstattung stellt eine markante Schwachstelle dar. Angesichts der hohen Bankenverschuldung der KMU und des gestiegenen Risikobewusstseins der Banken dürfte die Verbesserung der haftenden Basis für viele kleine und mittlere Unternehmen eine Aufgabe von hoher Priorität in den nächsten Jahren sein. Dazu ist eine Stärkung der Ertragskraft unabdingbar." (Monatsbericht S. 29)
Auch wenn die Bundesbank mit Verweis auf bereits erfolgte wirtschaftspolitische Weichenstellungen und die derzeit diskutierten Sozialreformen ("ebenfalls hilfreich") eher optimistisch in die Zukunft blickt, ist die Kernaussage doch klar: Die KMU werden in ihrer übergroßen Mehrzahl nicht umhinkommen, ihre Bilanzstruktur kritisch zu durchleuchten und Änderungen in ihrer Finanz- und Ertrags(-verwendungs-)planung einzuleiten. Damit zu warten, bis es möglich ist (das ist es ohnehin nie), wäre falsch – es ist nötig und vielfach überfällig.
Den vollständigen Beitrag der Bundesbank finden Sie unter diesem Link.
Projektmanagement bei Gebietskörperschaften – Management by muddling through?
"Projektmanagement bei Gebietskörperschaften – Management by muddling through?" – diese Fragestellung behandelt Prof. Dr. Struwe am 26.11.2003 ab 10:45 Uhr am Umwelt-Campus Birkenfeld der FH Trier . Der Vortrag mit anschließender Diskussion findet auf Einladung des Fachgebiets Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, quantitative Methoden und Logistik von Prof. Dr. Richard Klophaus statt. Prof. Klophaus veranstaltet zusammen mit Frank Haupenthal von der Lufthansa Cargo AG ein Seminar zum Projektmanagement.
In seinen Vortrag wird Prof. Struwe Erfahrungen aus dem Beratungsgeschäft wie aus der Politik einfließen lassen.
Basel II wackelt nicht, wird aber wohl später in Kraft treten
Wie in unserer letzten Schlagzeile angekündigt, hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am vergangenen Wochenende über den weiteren Fahrplan entschieden. Alle Ausschussmitglieder haben sich verpflichtet, noch offene Fragen bis Mitte 2004 (ursprünglich Ende 2003) zu klären. Offen blieb, ob sich dadurch das geplante Inkrafttreten des Basel II-Akkords im Verlauf des Jahres 2006 nach hinten verschiebt.
Eine für die Kreditnehmer bedeutende Veränderung wurde durch die Anhebung der Risikogewichte je Ausfallwahrscheinlichkeit beschlossen – eine Kompensation für den Verzicht auf die Berücksichtigung erwarteter Verluste bei der Festlegung der Eigenkapitalanforderungen der Banken. Die Kreditaufnahme in risikoträchtigeren Branchen dürfte damit teurer werden als bisher erwartet.
Wackelt Basel II wirklich?
In der gestrigen Wirtschaftspresse waren vielfach Überschriften zu lesen, aus denen der Leser schließen konnte, dass der Zeitplan für die Umsetzung von des Basel II-Akkords in Wanken gerate. Zur Erinnerung: Nach den bisherigen Planungen sollen die Bestimmungen von Basel II im Verlauf des Jahres 2006 zu greifen beginnen. Was ist von den Schlagzeilen zu halten?
Auch wenn EZB-Präsident Wim Duisenberg mit der Aussage zitiert wird "Wir sind stark davon überzeugt, dass Basel II kommen wird, aber vielleicht wird die ursprünglich für Ende 2006 geplante Umsetzung erst im Verlauf oder sogar erst Ende 2007 kommen." – für den "normalen" Kreditnehmer bedeutet das keineswegs, von seinem Kurs der Vorbereitung auf Basel II abzuweichen.
Zu den Fakten: Mitte 10.2003 wird der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht entscheiden, ob der momentane Fahrplan eingehalten wird oder ob es – wegen der Bedenken einzelner Länder – zu einer abermaligen Verschiebung des Inkrafttretens kommt (ursprünglich anvisiertes Datum war das Jahr 2004). Tatsache ist aber auch, dass die deutschen Banken selbst bei einer weiteren Verzögerung auf ihrem Weg der Umsetzung von Basel II weiterfahren werden. Denn dass Basel II in seinen jetzigen Grundzügen in Kraft treten wird, ist weithin unbestritten.
Der klein- und mittelständische Kreditnehmer ist daher gut beraten, wenn er in seinen Anstrengungen, sich optimal auf Basel II vorzubereiten, nicht beirren lässt. Ob 2006 oder 2007: Je eher die Vorbereitungen abgeschlossen sind, umso besser für das eigene Unternehmen, und zwar unabhängig davon, ob es überhaupt zu Kreditbeziehungen kommt.
Abendveranstaltung zu Basel II
Der Bund der Steuerzahler Hessen e. V. lädt zu einer weiteren öffentlichen Mitgliederversammlung zum Thema " Basel II – Bonitätsrating für Mittelständler " ein, die durch einen Vortrag von Prof. Dr. Struwe eingeleitet wird und in der die Möglichkeit zu Fragen besteht. Da die Teilnahme kostenlos ist und Gäste willkommen sind, wollen wir auch jetzt nicht versäumen, Sie darauf hinweisen.
Die Veranstaltung findet am 02.09.2003 von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr statt. Veranstaltungsort ist das Hotel Holiday Inn in Fulda, Lindenstraße 45. Anmeldungen nimmt der BdSt Hessen e. V. unter bechert-hessen@steuerzahler.de entgegen.
Strengere Regeln bei der Wirtschaftsprüfung
Dem Staatssekretär im federführenden Bundesjustizministerium Hansjörg Geiger wurden heute von einer Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlern und Praktikern Vorschläge vorgelegt, deren Umsetzung im HGB bzw. im Deutschen Corporate Governance Kodex die Wirtschaftsprüfung sowohl aus Sicht der zu Prüfenden wie der der Prüfer verändern wird.
Wir dokumentieren die wesentlichen Änderungsvorschläge:
- Nur noch der Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss (Audit Committee) führt künftig Auswahl- und Honorargespräche mit den Prüfern.
- Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss haben dem Prüfer ein Pflichtenheft aufzugeben, um die Qualität der Jahresabschlussprüfung zu sichern.
- Kein früheres Vorstandsmitglied darf Vorsitzender des Prüfungsausschusses werden; alle Ausschussmitglieder müssen über den nötigen Sachverstand verfügen.
- Die monetären Folgen der Änderung von Ansatz- und Bewertungsmethoden müssen im Anhang detailliert belegt werden.
- Wirtschaftsprüfer dürfen keine Steuerberatung mit strategisch gestaltenden Maßnahmen vornehmen, sie dürfen das Unternehmen weder vor Finanzgerichten vertreten noch an der internen Revision oder der elektronischen Informationsversorgung im Unternehmen mitwirken.
- Ein Prüfer, der von einem unbefangenen Dritten als befangen angesehen werden könnte, darf nicht bestellt werden.
- Bei Verdacht auf Bilanzfälschung soll zunächst eine private Ombudsstelle eingeschaltet werden, bevor die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeschaltet wird.
Nichts Neues unter der Sonne?
Nachdem uns die ersten Nachfragen erreicht haben, ob wir unsere Neuigkeiten einschlafen lassen würden, nachdem in den letzten Wochen nichts veröffentlicht wurde, wollen wir Sie kurz beruhigen: Nein, wir werden unsere Neuigkeiten weiter bedienen. Aber auch an uns scheint das Sommerloch nicht spurlos vorüber zu gehen – es gibt im Moment schlicht nichts Berichtenswertes aus unseren Arbeitsgebieten. Und da wir Sie nicht langweilen wollen, konzentrieren wir uns auf unsere Arbeit und freuen uns ansonsten über den schönen Sommer.
Sobald es wieder etwas Aktuelles gibt, werden wir Sie selbstverständlich an dieser Stelle wie gewohnt informieren.
Basel II aus Bankensicht: Wie sag ich's meinen Firmenkunden?
In vielen Seminaren und Vorträgen vor einer mittlerweile wohl vierstelligen Zahl von Mittelständlern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden haben wir die Thematik Basel II und Rating aus Sicht der potenziellen Kreditnehmer beleuchtet. Dass wir uns in diesen Veranstaltungen zentral mit den Aktions- und Reaktionsmöglichkeiten dieser Zielgruppe beschäftigen, ist unschwer zu vermuten. Mittlerweile beginnen sich immer mehr Kreditinstitute dafür zu interessieren, was auf derartigen Seminaren ihrer Kundschaft an Tipps gegeben wird. Einige Aufträge und Anfragen aus dem Sparkassen- und Genossenschaftsbankensegment haben uns bewogen, auch für diese Zielgruppe Basel II aufzubereiten. Ziel dieser Inhouse-Veranstaltungen ist in der Regel, den Firmenkundenbetreuern die Sicht ihrer Kunden nahezubringen:
- Wie gehe ich mit meinen Kreditkunden um?
- Wie mache ich ihm deutlich, dass unsere notwendigen Forderungen nach mehr Transparenz auch zu seinem Vorteil sind?
- Wie helfe ich meinem Kunden zu verstehen, auf was es (nicht nur) uns ankommt?
- Wie mache ich meinem Kunden das eigene Ratingsystem transparent? Will ich das überhaupt?
Diese und andere Fragen werden auf dem Erfahrungshintergrund vieler Gespräche mit mittelständischen Kreditnehmern behandelt.
Einen Interessenkonflikt sehen wir nicht, auch wenn wir in diesem Fall "für beide Seiten" aktiv werden. Erstens ist es gut, wenn man beide Sichten kennt. Zweitens ist an den Fakten nichts zu deuteln – die sind für beide, Gläubiger und Schuldner, identisch und vor allen Dingen nicht zu ändern. Und drittens haben wir seit Beginn der Basel II-Diskussion die Meinung vertreten, dass sich eine Win-Win-Situation einstellen kann, wenn beide Vertragspartner richtig agieren.
In eigener Sache: Konzentration auf einen Standort
Wir haben in diesen Tagen unser bisheriges Büro in der Heppenheimer Opelstraße aufgelöst. Als wir 1990 die Aufteilung in zwei Büros vornahmen, war dies sinnvoll. Wir konnten den – in einer Unternehmensberatung ohnehin geringen – Publikumsverkehr und die notwendigen Hilfsarbeiten in der Opelstraße abwickeln, während die konzeptionellen Arbeiten in dem Büro Am Dunkelberg konzentriert wurden. Wir sind in den neunziger Jahren gut mit dieser Organisation gefahren, auch wenn die zwei Büros in einer Stadt bei Erstkontakten manchmal zu Schwierigkeiten führten.
Das Internet hat in den letzten Jahren zu einer immer deutlicheren Veränderung der Geschäftsabläufe geführt. So werden heute 95 Prozent unseres Schriftverkehrs via E-Mail abgewickelt. Die Notwendigkeit von Diktaten, des physischen Versands von Unterlagen oder der papiergebundenen Archivierung hat sich entsprechend vermindert. Unser Geschäft ist dadurch schneller, direkter geworden (was sich zum Teil darin zeigt, dass auch am Wochenende E-Mail-Verkehr zwischen uns und unseren Mandanten stattfindet).
Die Konzentration auf einen Standort hat zudem den Vorteil, dass es künftig genau eine Anlaufstelle für Besuche und Briefpost, Telefonate und Telefaxe gibt: die oben rechts zu findende Adresse. Daher unsere Bitte an Sie: bereinigen Sie Ihre Adressverwaltung und streichen Sie unsere bisherige Besuchsanschrift in der Opelstraße. Die Daten unseres Büros Am Dunkelberg ändern sich nicht.
Internationale Rechnungslegung für Kurzentschlossene
An der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen führen wir am 26. und 27.05.2003 ein zweitägiges Seminar zur Internationalen Rechnungslegung durch. Es stehen noch einige Plätze zur Verfügung.
Sie können sich bei uns unter mail@struwe-beratung.de oder direkt bei der IHK unter zaehrl@villingen-schwenningen.ihk.de anmelden. Wir freuen uns auf Sie!
Betriebsausgabenpauschalierung für Kleinunternehmen
Wie bereits am 31.01.2003 gemeldet, sollen rückwirkend zum 2003-01-01 für Kleinunternehmer und Existenzgründer vereinfachte Gewinnermittlungsvorschriften in Kraft treten. Nach dem Entwurf des Kleinunternehmerförderungsgesetzes dürfen die unter diese Regelung fallenden Steuerpflichtigen pauschal die Hälfte ihrer Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abziehen. Aufzuzeichnen wären dann nur noch die Betriebseinnahmen einschließlich der Entnahmen, weitergehende Aufzeichnungspflichten entfallen. Darüber hinaus sollen die für die Buchführungspflicht maßgebenden Grenzen angehoben werden.
Nach dem Entwurf des § 5 b Abs. 1 EStG können Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielende Steuerpflichtige, die weder Körperschaften, Personenvereinigungen noch Vermögensmassen sind, ihren Gewinn pauschal ermitteln. Die Pauschalierung erfolgt, indem die Betriebsausgaben mit 50 Prozent der Betriebseinnahmen – einschließlich Entnahmen – angesetzt werden. Die Pauschalierung setzt voraus, dass
- die Betriebseinnahmen im Vorjahr 17.500 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 50.000 € nicht überschreiten werden;
- die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird; die Grenze für den Vorjahresumsatz nach dieser Vorschrift soll zugleich von 16.620 € auf 17.500 € angehoben werden;
- der Gesamtbetrag der Einkünfte im Vorjahr 35.000 € (Ehegatten: 70.000 €) nicht überschritten hat; bei Steuerpflichtigen, die Überbrückungsgeld oder Existenzgründerzuschüsse nach dem SGB III erhalten, steigen diese Grenzen auf 50.000 bzw. 100.000 €.
Wir sehen neben den schon am 31.01.2003 geäußerten folgende Kritikpunkte:
- Die Zurechnung der Barentnahmen zu den Betriebseinnahmen schränkt den Kreis der Gewinnermittler im Hinblick auf die Anwendungsgrenze von 17.500 € Vorjahresbetriebseinnahmen deutlich ein, wenn man berücksichtigt, dass der typische Kleinunternehmer oder Existenzgründer auf diesem Weg seinen Lebensunterhalt bestreitet.
- Es lässt sich vorab nicht absehen, ob die Betriebseinnahmengrenze im laufenden Jahr überschritten wird oder nicht. Oft wird sich dies erst gegen Jahresende herausstellen. Dann fehlen jedoch möglicherweise sämtliche Aufzeichnungen (und Belege) zu Betriebsausgaben.
- Die pauschale Gewinnermittlung ist für Kleinunternehmen und Existenzgründungen mit nennenswertem Investitionsbedarf kaum geeignet.
In eigener Sache: Falsche Telefonnummer
Uns ist aufgefallen, dass wir seit einigen Wochen in der Signatur unserer E-Mails eine Privatnummer statt der korrekten Telefonnummer unseres Büros I angegeben haben. Wir vermuten, dass uns dieses Missgeschick bei einer kürzlich erfolgten Umstellung auf ein neues Betriebssystem/Office-Programm passiert ist. Bitte löschen Sie die falsche Nummer 8 47 ?? aus Ihrer Adressverwaltung und ersetzen diese durch die 8 48 42.
Wir entschuldigen uns für unseren Fehler; wir haben Ihnen die korrekten Adressdaten noch einmal ins Netz gestellt.
"Fair Presentation" – gefährdet durch Aufdeckung Stiller Reserven?
Seitdem sich abzeichnet (siehe www.iasb.org , Exposure Draft 3), dass auch die IAS/IFRS hinsichtlich der Bewertung des Goodwill die seit etwa einem Jahr gültige US-amerikanische Verfahrensweise übernehmen werden (keine planmäßigen Abschreibungen mehr, sondern nur dann, wenn ein detailliert vorgeschriebener "Impairment-Test" eine Verminderung der Werthaltigkeit nachweist), und seitdem immer offensichtlicher wird, dass auch in Deutschland die Reise in Richtung IAS/IFRS geht (siehe Meldung vom 2003-03-05), werden immer wieder – auch von wissenschaftlicher Seite – Stimmen laut, die eine Gefährdung der "Fair Presentation", des "True and Fair View" durch die Aufdeckung Stiller Reserven bzw. die Beibehaltung eines einmal aktivierten Goodwills befürchten.
Die Argumentationskette läuft darauf hinaus, dass der Manipulation Tor und Tür geöffnet würde, falls auf das deutsche Vorsichtsprinzip zugunsten einer fair presentation verzichtet würde. Unrealisierte Gewinne müssten ausgewiesen werden, und die Aufdeckung vorhandener Stiller Reserven gäbe ebenfalls Gelegenheit, die Bilanz zu schönen. Was ist von diesen Bedenken zu halten?
Wir sind der Meinung: nicht viel:
- Auch das angelsächsische Rechnungslegungsrecht kennt den Bilanzierungsgrundsatz des "Conservatism", wonach vorsichtig zu bilanzieren ist.
- Was spricht denn gegen eine im Wortsinne wahre und faire Bewertung des Vermögens und der Schulden? Insbesondere IAS/IFRS – hier abweichend von den sehr kasuistischen, fallorientierten US-GAAP – schreiben deutlich vor, was und wie zu berichten ist. Der "Materiality"-Grundsatz regelt, dass alle wesentlichen Informationen zu vermitteln sind. Die Wesentlichkeit einer Information ist anhand des Einzelfalls danach zu prüfen, ob sie für Außenstehende Entscheidungsrelevanz besitzt. Eine Jahresabschlussinformation ist immer dann wesentlich, wenn ihre falsche Darstellung oder ihr Fehlen die wirtschaftliche Entscheidung eines Bilanzlesers beeinflussen kann.
- Wer bisher – egal ob unter HGB-, US-GAAP- oder IAS/IFRS-Bedingungen – seinen Jahresabschluss mit krimineller Energie manipuliert hat, wird sich davon auch durch eine Veränderung der Standards nicht abhalten lassen. Hier hilft allenfalls eine drastische Verschärfung und vor allem Anwendung vorhandener Bußgeldvorschriften.
Und zuletzt: Wer wollte ernsthaft die Position vertreten, die zahlreichen deutschen Ansatz- und Bewertungswahlrechte, die zu teilweise vom Gesetzgeber gewollten Durchbrechungen der Prinzipien der Bilanzwahrheit und -klarheit führen, würden zu einem wahrheitsgemäßeren Jahresabschluss führen?
Basel II – alle Aufregung umsonst?
Es ist – im Vergleich zum Vorjahr – ruhig geworden um Basel II. War also das Mediengetöse, die Aufregung der Verbände, die Beunruhigung des Klein- und Mittelstands umsonst?
Sicher nicht, denn sonst wären einige der Änderungen so nicht umgesetzt worden. Wenn Sie unsere kontinuierliche Berichterstattung der letzten Jahre verfolgt haben, werden Sie mehrfach auf Anpassungen aufmerksam geworden sein, die erst durch öffentlichen Druck zustande kamen.
Aber es hat nicht nur Bewegungen beim Baseler Ausschuss gegeben. Den betroffenen Unternehmen dringt immer mehr ins Bewusstsein, dass die Folgen von Basel II auch als Chance zu sehen sind. Standen bei vielen Veranstaltungen und Diskussionen bis ins letzte Jahr die zusätzlichen Belastungen und die u. U. höheren Zinsen im Vordergrund, hat sich dies in den letzten Monaten merklich geändert. Es wird immer häufiger danach gefragt, welche Möglichkeiten es gibt, Basel II für eine bessere Aufstellung des eigenen Unternehmens zu nutzen. Die geforderte höhere Transparenz kommt ja auch dem Unternehmen selbst zugute.
Eines kann man allerdings nicht müde werden zu betonen: Es ist hohe Zeit für alle (potenziellen) Kreditnehmer, sich mit diesen Chancen (und natürlich auch den unbestreitbaren Risiken) zu beschäftigen. Die Banken nehmen bereits jetzt vielfach die Regelungen vorweg, die zwingend erst im Verlauf des Jahres 2006 eingeführt werden.
Fortentwicklung der Bilanzregeln und Anpassung an IAS/IFRS
Wie wir in unserer letzten Schlagzeile bereits angedeutet hatten, zählt die Fortentwicklung der Bilanzregeln und die Anpassung an IAS/IFRS zum Programm der Bundesregierung zur Verstärkung des Anlegerschutzes und der Unternehmensintegrität. Im Einzelnen plant die Bundesregierung, die Anwendung der International Accounting Standards (IAS) über den Pflicht-Anwendungsbereich (Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen) hinaus jeweils als Unternehmenswahlrecht vorzusehen für
- den Konzernabschluss der nichtkapitalmarktorientierten Unternehmen,
- allerdings beschränkt auf Informationszwecke (Offenlegung nach den §§ 325 bis 329 HGB) auch für den Einzelabschluss sowohl der kapitalmarktorientierten als auch der übrigen Unternehmen.
Ob die Einschränkung "beschränkt auf Informationszwecke" die unseres Erachtens notwendige Durchsetzung und Verbreitung der IAS/IFRS fördert, ist eher fraglich. Hier würden wir uns mehr Mut wünschen.
Gleichzeitig will die Bundesregierung für den Konzernabschluss prüfen, ob mittelfristig auch große Nichtkapitalmarktunternehmen in die IAS-Pflicht einzubeziehen sind. Dies wiederum halten wir für einen Schritt in die richtige Richtung, weil dadurch deutsche Unternehmen international vergleichbarer werden.
Überhaupt nicht nachvollziehbar ist die Absicht der Bundesregierung, ein zweigleisiges Verfahren für den Einzelabschluss vorzusehen. Nach ihrer Absichtserklärung soll der nach HGB aufzustellende Einzelabschluss, der insbesondere dem Gläubigerschutz, der Ausschüttungsbemessung und der Besteuerung dient, erhalten bleiben. Es soll den Unternehmen jedoch ermöglicht werden, (ausschließlich) zu Informationszwecken einen Einzelabschluss aufzustellen, der statt des HGB-Abschlusses gem. § 325 HGB beim Handelsregister einzureichen und – bei großen Kapitalgesellschaften – im Bundesanzeiger offen zu legen ist. Unternehmen, die von diesem Wahlrecht Gebrauch machen, haben für Zwecke des Gesellschaftsrechts, des Aufsichtsrechts und der Besteuerung eine weitere Bilanz nach HGB aufzustellen.
Zwar ist zu begrüßen, dass auch beim Einzelabschluss hinsichtlich der Veröffentlichung eine Befreiungswirkung bei Vorlage eines IAS/IFRS-Abschlusses eintritt. Warum aber die so verfahrenden Unternehmen für die angebenden Zwecke weiterhin einen HGB-Abschluss aufstellen sollen, bleibt vorerst Geheimnis der Bundesregierung. Ein Beitrag zum Bürokratieabbau ist dies sicher nicht, und es ist doppelt unverständlich, weil die Bundesregierung gleichzeitig ankündigt, das HGB weiter zu "entrümpeln" und an IAS-Gepflogenheiten anzunähern.
Verstärkung des Anlegerschutzes und der Unternehmensintegrität
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesfinanzminister Hans Eichel haben gestern in Berlin einen konkretisierten Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und des Vertrauens in die Aktienmärkte vorgestellt. Er beruht auf dem 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes, das im vergangenen Sommer vorgestellt wurde (siehe unsere Schlagzeile vom 28.08.2002 ).
Der Katalog umfasst folgende Punkte:
- Persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft: Verbesserung des Klagerechts der Aktionäre
- Einführung der persönlichen Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern gegenüber Anlegern für vorsätzliche oder grobfahrlässige Falschinformationen des Kapitalmarktes; Verbesserung der kollektiven Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger
- Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere zur Transparenz von aktienbasierten oder anreizorientierten Vergütungen ("Aktienoptionen") der Vorstände
- Fortentwicklung der Bilanzregeln und Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze
- Stärkung der Rolle des Abschlussprüfers
- Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine unabhängige Stelle ("Enforcement")
- Fortführung der Börsenreform und Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts
- Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des sog. "Grauen Kapitalmarkts"
- Sicherstellung der Verlässlichkeit von Unternehmensbewertungen durch Finanzanalysten und Rating-Agenturen
- Verschärfung der Strafvorschriften für Delikte im Kapitalmarktbereich
Der Katalog liegt voll im Trend unserer Aussagen zur Fortentwicklung dieser Rechtsbereiche und betrifft in mehreren Punkten kleine wie große Unternehmen unabhängig von einer etwaigen Kapitalmarktorientierung.
Unterschiedliche Strukturen kommunaler Haushalte – Freie Spitze
Um zunächst mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Die örtlichen Einflussmöglichkeiten auf den kommunalen Haushalt sind viel größer, als bspw. das Wehklagen über das Konnexitätsprinzip ("Wer bestellt, der bezahlt") verletzende Bundes- und Landesgesetze vermuten ließe. Denn sonst dürften die Haushaltsstrukturen von Gemeinden und Landkreisen nicht so unterschiedlich sein wie sie tatsächlich sind. Die eine Gemeinde bildet auch heute noch siebenstellige Rücklagen, während sich die andere seit Jahren mit Defiziten im Verwaltungshaushalt plagt. Der eine Kreis erhöht zum dritten Mal in zehn Jahren die Kreisumlage, der andere Kreis kann sie senken ohne in die Nettokreditaufnahme zu flüchten.
Die immer zu hörende Abwehrbehauptung, dass die örtlichen Voraussetzungen andere als in der Nachbarschaft seien und deshalb die Vergleichbarkeit nicht gegeben sei, ist vielfach nichts anderes als eine Schutzbehauptung. Erstens hält die Behauptung oft schon der ersten Überprüfung nicht stand, und zweitens gibt es ausreichend Möglichkeiten, die Vergleichbarkeit herzustellen.
Finanzielle Schwierigkeiten sind zu 90 Prozent hausgemachte Schwierigkeiten. An dieser Erkenntnis kommt kein Politiker vorbei, der sich ernsthaft mit den Möglichkeiten und Notwendigkeiten der öffentlichen Haushaltspolitik auseinandergesetzt hat.
Nur ein Beispiel: Die Klage über eine vielfach nicht mehr vorhandene "Freie Spitze" führt in die Irre. Der Begriff "Freie Spitze" unterstellt nämlich, dass nur dies die jährlich zur politischen Schwerpunktbildung zur Verfügung stehenden Mittel seien. Tatsächlich ist der alljährliche Verfügungsrahmen viel größer, wenn einmal erkannt wird, dass nur die gesetzlichen und die vertraglichen Verpflichtungen determiniert sind, während sämtliche freiwillige Leistungen jedes Jahr auf den Prüfstand gehören. Bei den vertraglichen Verpflichtungen sind zumindest die Bindungsdauern zu überprüfen, um nach deren Ablauf erneut zu entscheiden.
Zur kommunalen Daseinsvorsorge gehört auch die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung – sie ist nämlich die Grundlage für die kommunale Leistungen. In den Gemeinde- und Kreisordnungen aller Bundesländer sind denn auch die kommunalen Gebietskörperschaften auf "die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben" verpflichtet.
Renaissance der "Erweiterten Kameralistik"?
So ist das wohl im Leben: es gibt immer wieder mal Phasen mit Rückbesinnungen, Wiedergeburten, Déjà-vu-Erlebnissen. Momentan scheint die Erweiterte Kameralistik eine solche Renaissance zu erleben.
Konnte man Ende der neunziger Jahre einigermaßen überzeugt sein, dass die Notwendigkeit des Abschieds von der Kameralistik in das Bewusstsein der öffentlichen Haushälter gedrungen war und dass viele den Sinn einer Doppelten Buchführung erkannt hatten, so erlebt man im Moment oft ein "Das haben wir aber nicht gewollt!". Die Frustration über vermeintliche Misserfolge der Kosten- und Leistungsrechnung oder der doppischen Rechnungslegung schlägt hohe Wellen, und einige sehnen sich offensichtlich nach alten, übersichtlichen Zeiten der einfachen Buchführung zurück. Auch wenn allerorts zugestanden wird, dass man nicht so weiter wirtschaften konnte wie früher – schnell geht der Fingerzeig zum vermeintlichen Königsweg Erweiterte Kameralistik.
Wir glauben, dass hier der Esel geschlagen wird, obwohl in Wirklichkeit der Reiter die Schläge verdienen würde. Weit verbreitet ist nämlich nach wie vor die Meinung, dass nur durch den Umstieg auf die Regeln der kaufmännischen Buchführung und die Nutzung weitere betriebswirtschaftlicher Techniken die Haushalte saniert werden könnte. Die Enttäuschung ist dann groß, wenn schnell messbare Erfolge ausbleiben.
Man muss einfach darauf hinweisen, dass allein durch einen Wechsel des Rechnungslegungskonzepts die Zahlen nicht besser werden, sie werden nur – als Steuerungsinformationen – erstmals verfügbar. Dann muss die Politik, muss die Verwaltung auf der Grundlage dieser Zahlen Entscheidungen treffen und umsetzen. Wenn Letzteres ausbleibt, muss man sich nicht wundern, wenn sich die Haushaltssituation nicht bessert; an der der Doppik liegt es jedenfalls nicht. Eine Rückbesinnung auf die (auch erweiterte) Kameralistik wäre der verkehrte Weg.
Ende des Überziehungskredits?
Gestern wurde in der Wirtschaftspresse vor einem bevorstehende Ende des Überziehungskredits gewarnt. Was ist dran an diesen Befürchtungen?
Die Europäische Kommission hat eine neue Gemeinschaftsmaßnahme zur Änderung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22.12.1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit auf den Weg gebracht. Aus diesem Entwurf lesen Bankenvertreter das Aus für den Überziehungskredit deutscher Prägung heraus. So würden Maßnahmen vorgeschlagen, die im Ergebnis für etwa 70 Prozent der deutschen (umsatzsteuerpflichtigen) Unternehmen das faktische Aus des Überziehungskredits bedeuten könnte. Betroffen seien die vollhaftenden Einzelunternehmer, die von den Banken sicherheitshalber als Verbraucher angesehen werden und damit wohl von der neuen Richtlinie erfasst würden.
Die Richtlinie schreibe den Kreditinstituten eine umfangreiche Beratung und Aufklärung vor einer etwaigen Kreditvergabe vor. Ausgenommen wären nur kurzzeitige Darlehen und Hypothekenkredite. Diese Aufklärungspflicht werde in der Praxis dazu führen, dass der unproblematisch und flexibel handhabbare Überziehungskredit nicht mehr gewährt werden könnte.
Die Banken sollten künftig nur noch den Kredit bewilligen, "der sich in Anbetracht der finanziellen Situation des Verbrauchers, der Vor- und Nachteile des vorgeschlagenen Produkts und des Zwecks, dem der Kredit dient, für den Verbraucher am besten eignet." Was sich beim ersten Lesen so vernünftig präsentiert, laufe faktisch auf eine Entmündigung der potenziellen Kreditnehmer hinaus. Dass sich die Banken ihr letztlich steigendes Risiko bezahlen lassen müssten, wäre eine logische Folge dieser Richtlinie.
Schaut man dann in die Originalquellen, aus denen diese Befürchtungen abgeleitet werden, wundert man sich schon über die Interpretationsvermögen mancher Banker und Journalisten. Überzeugen Sie sich selbst:
Berufshaftpflichtversicherung für Vorstände und Geschäftsführer
Schon seit geraumer Zeit (wir haben mehrfach darüber berichtet) verschärfen sich die Anforderungen an Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften. Zahlreiche Unternehmensskandale und die daraus resultierenden gesetzlichen Auflagen (z. B. hinsichtlich der Risikovorsorge) stellen immer höhere Anforderungen an die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AG). Auch die Gerichte sind zunehmend geneigt, den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) weit auszulegen mit der Folge, dass die Haftungsrisiken von Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane immer größer werden.
Spätestens hier stellt sich die Frage nach einer Berufshaftpflichtversicherung der Geschäftsleiter ("D&O – Directors and Officers-Police" bzw. "D&O Liability Insurance"). Worauf sollte dabei geachtet werden?
Eine D&O-Versicherung ist in jedem Fall empfehlenswert. Folgende Punkte sollten dabei im Interesse der Gesellschaft geregelt werden:
- Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sollte die Haftung ausgeschlossen werden.
- Etwaiger Eigenschaden der Organmitglieder sollte nicht ersetzt werden.
- Ein angemessener Selbstbehalt sollte das Interesse der Geschäftsleiter an einer Schadensvermeidung wach halten.
Insbesondere an der Frage der Angemessenheit entzünden sich die Diskussionen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex äußert sich nicht weiter (Zif. 3.8 Abs. 2): "Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung ab, so soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden." In der deutschen Praxis reicht die Spanne von einigen tausend Euro bis hin zur Hälfte der Jahresgesamtvergütung. Bei zu hohen Selbstbehalten besteht unter Umständen die Gefahr, dass sich besonders befähigte Geschäftsleitungsaspiranten abgeschreckt fühlen. Ob dieses Bedenken aber ausreicht, auf einen Selbstbehalt ganz zu verzichten, ist eher fraglich: Warum sollte ein Geschäftsleiter nicht auch am eigenen Geldbeutel die Folgen seiner fehlerhaften Handlungen zu spüren bekommen?
Buchhaltungserleichterung für Kleinunternehmen – der richtige Weg?
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hat im Rahmen seiner Modernisierungsoffensive u. a. vorgeschlagen, Kleinbetriebe abgestuft von Buchhaltungspflichten zu befreien. Ist dies tatsächlich der richtige Weg?
Wir sind eher skeptisch. Denn der Verzicht auf buchhalterische Pflichten bringt i. d. R. einen Transparenz- und damit Steuerungsverlust mit sich. Warum wechselt denn die öffentliche Hand gerade von der Kameralistik zur Doppik? Es ist sicher auch kein Argument, dass gerade Kleinbetriebe sich der Möglichkeiten eines entsprechend ausgebauten externen und internen Rechnungswesens vielfach gar nicht bewusst sind und diese daher nicht nutzen. Würden Sie es tun, wären beim Unternehmen wie beim Kunden viel Geld zu sparen und manche Insolvenz zu vermeiden.
Viel sinnvoller erscheint uns, das Steuerrecht zu vereinfachen und damit letzten Endes die Unterschiede in der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung einzuebnen. Viel sinnvoller erscheint uns, das in Teilen antiquierte deutsche Rechnungslegungsrecht für alle Unternehmen – und zwar unabhängig von Rechtsform, Größe oder Börsennotierung – durch die IAS/IFRS zu ersetzen. Viel sinnvoller erscheint uns, die zahlreichen Anforderungen, die die amtliche Statistik an die Unternehmen stellt, einmal kritisch mit dem Ziel der Verschlankung zu durchleuchten, die zahlreichen sozialversicherungsrechtlichen Nachweispflichten der Arbeitgeber zu vereinheitlichen und zu verkürzen, behördliche Antrags- und Genehmigungsverfahren zu straffen oder besser gleich ganz abzuschaffen, Standards zu reduzieren und Wettbewerb unterschiedlicher Qualitäten zuzulassen – die Aufzählung ließe sich fortsetzen.
Abendveranstaltung zu Basel II
Der Bund der Steuerzahler Hessen e. V. lädt zu einer öffentlichen Mitgliederversammlung zum Thema " Basel II – Bonitätsrating für Mittelständler " ein, die durch einen Vortrag von Prof. Dr. Struwe eingeleitet wird und in der die Möglichkeit zu Fragen besteht. Da die Teilnahme kostenlos ist und Gäste willkommen sind, wollen wir nicht versäumen, Sie darauf hinweisen.
Die Veranstaltung findet am 18.02.2003 von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr statt. Veranstaltungsort ist das Hotel Oranien in Wiesbaden, Platter Straße 2. Anmeldungen nimmt der BdSt Hessen e. V. unter bechert-hessen@steuerzahler.de entgegen.
Geförderte Beratung oder Subventionsverzicht?
Gerade von klein- und mittelständischen Unternehmen bekommen wir häufig die Frage gestellt, ob eine Beratungsförderung durch öffentliche Stellen möglich ist. Kennt man die zahlreichen Förderquellen, wird man diese Frage zumeist bejahen. Die eigentlich interessantere Frage ist jedoch, ob ein Förderantrag auch sinnvoll ist.
Die EU, der Bund, die Länder und vielfach auch die kommunale Wirtschaftsförderung bieten eine Fülle von Programmen an, die die Beratung von Unternehmen subventionieren. Ein Beratungsanlass, der dem Förderungszweck entspricht, lässt sich in der Regel finden. Betrachtet man jedoch die weiteren Förderungsbedingungen, wird man oft zu dem Schluss kommen, dass ein Verzicht auf eine öffentliche Förderung sinnvoller ist.
Um an Fördergelder zu kommen, sind umfangreiche Antragsunterlagen einzureichen. Die damit verbundene Transparenz gegenüber öffentlichen Stellen sehen wir als das kleinere Übel – die für die Antragserstellung benötigte Zeit ist das Problem. Zumeist ist ein Abschlussbericht, der gleichzeitig als Verwendungsnachweis dient, abzugeben, der zusätzlich Aufwand verursacht. Berücksichtigt man dann noch die vergleichsweise niedrigen Zuschusssätze (z. B. maximal 350 €/d) und die Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen (z. B. max. 4 Tage pro Beratung), dann wird schnell deutlich, dass diese Zahlungen vielleicht gerade den durch sie verursachten Verwaltungsaufwand honorieren – der Grenznutzen der Subvention ist vielfach kleiner oder allenfalls gleich ihren Grenzkosten.
Wir raten daher in der Regel von vornherein zum Verzicht auf eine Beratungsförderung. Die für eine den Förderungsbedingungen entsprechende Antragsabwicklung eingesetzten Ressourcen sind effektiver und effizienter in "echter" Beratungszeit eingesetzt.
Strategisches Kostenmanagement
Seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts sind immer mehr Märkte von so genannten Verkäufermärkten zu Käufermärkten geworden. Waren bis dahin die Verkäufer in ihrer Gesamtheit in der stärkeren Stellung (z. B. wegen der Beschaffungs- und Produktionsengpässe der Nachkriegszeit oder erheblicher Nachfrageüberhänge), hat sich die Marktmacht seither immer häufiger zu Gunsten der Nachfrager verlagert. Heute ist der Absatz vielfach Engpassfaktor Nr. 1.
Dass diese Veränderung nicht spurlos an der Kostenrechnung der Unternehmen vorbei gehen sollte, wäre eigentlich zu erwarten. Das Gegenteil ist oft der Fall, Methoden des strategischen Kostenmanagements sind entweder unbekannt oder werden nicht eingesetzt. Dabei gibt es eine ganze Reihe sinnvoller Instrumente, die neue Beeinflussungspotenziale aufzeigen:
- Ermittlung und Optimierung des Kundennutzens (Conjoint-Analyse)
- Gemeinkostenwertanalyse (Overhead-Value-Analysis)
- Null-Basis-Planung (Zero-Base-Budgeting)
- Fixkostenflexibilisierung
- Wertanalyse (Value-Analysis)
- Qualitätskostenmanagement (Total-Quality-Cost-Management)
- Prozesskostenrechnung (Activity-Based-Costing)
- Produktlebenszyklus-Kostenrechnung (Life-Cycle-Costing)
- Zielkostenmanagement (Target-Costing)
In unserem Seminar "Strategisches Kostenmanagement" am 25. und 26.03.2003 in Suhl zeigen wir Ihnen die Einsatzmöglichkeiten dieser Techniken. Detaillierte Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie bei der IHK Südthüringen Suhl.
Zum Unterschied zwischen Politikberatung und Politikberatung
Die aktuelle Diskussion um die Rürup-Kommission zeigt es sehr deutlich: Vielfach wird Politikberatung in der Öffentlichkeit zu Recht als Zeichen für die Entscheidungsschwäche oder gar -angst der Politiker interpretiert. Es ist zwar alles gedacht und alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Und ehe man sich selbst "die Hände schmutzig macht", setzt man lieber noch eine Kommission ein oder gibt noch ein – vielleicht sogar interessegeleitetes –Gutachten in Auftrag. Auch das ist zugegebenermaßen Politikberatung.
Wir verstehen Politikberatung anders. Politikberatung ist für uns immer mit einer Alternativensuche und -auswahl verbunden, sie ist handlungs- und entscheidungsorientiert. Langjährige eigene Führungsverantwortung in der Politik hat uns gezeigt, dass die in Deutschland so beliebten 150-prozentigen Lösungen nicht immer machbar sind. Soweit verantwortbar, ist eine 80-prozentige Zielerreichung, die rasch umgesetzt wird und die funktioniert, allemal einer theoretisch vielleicht bestechenden Lösung vorzuziehen, die "ewig und drei Tage" braucht und am Ende doch nicht die Erwartungen erfüllt (Beispiele gibt es in Hülle und Fülle). Die US-Amerikaner kennen für die hier im Zweifel präferierte Vorgehensweise eine treffende Bezeichnung: "quick and dirty", eine Vorgehensweise, die auch deswegen besticht, weil wir in Deutschland vielfach kein Ideendefizit, sondern ein Vollzugsdefizit haben.
Wir zeigen die unterschiedlichen Konsequenzen politischer Entscheidungen auf und beschränken uns dabei nicht zwangsläufig auf ökonomische Fakten. Die Durch- und Umsetzbarkeit politischer Entscheidungen ist uns mindestens ebenso wichtig; hier profitiert unsere Beratung von eigenen Erfahrungen. Man muss die Menschen dort abholen, wo sie sind, muss Betroffene zu Beteiligten machen, und die Politiker werden feststellen, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren und fairen Maßnahmen durchaus offen gegenüberstehen, selbst wenn diese belastend sind.
Alles Gute zum Neuen Jahr!
Der französische Historiker und Politiker Alexis de Tocqueville (* 29.07.1805, † 16.04.1859) hat in dem 1840 erschienenen 2. Teil seines auch heute noch lesenswerten Werkes "Über die Demokratie in Amerika" folgendes festgestellt:
Der Sozialgewalt weit gezogene, aber sichtbare und unveränderliche Grenzen setzen, den Privaten bestimmte Rechte gewähren und ihnen den unangefochtenen Genuss dieser Rechte verbürgen, dem Einzelnen das wenige erhalten, was ihm an Unabhängigkeit, Stärke und Eigenart übrig bleibt; ihn neben der Gesellschaft erhöhen und ihm eine Stütze gegen sie bieten: das scheint mir im Zeitalter, in das wir eintreten, die erste Aufgabe des Gesetzgebers zu sein.
Ob es ein Zeitalter ist, in das wir eintreten, sei dahin gestellt – die von Tocqueville geschilderte Aufgabe erscheint uns allerdings in jedem Fall aktuell.
In diesem Sinn Ihnen ein glückliches Neues Jahr,
Ihr
Jochen Struwe
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