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Archiv 2002
 
2002-12-23: Wie fit ist Ihr Aufsichtsrat?
2002-12-11: Führt Basel II zu Kreditnachteilen im ländlichen Raum?
2002-11-28: Führung in öffentlichen Unternehmen
2002-11-20: Jahresabschlusskennzahlen nach HGB und IAS
2002-11-13: So setzen Sie Ihren Wirtschaftsprüfer richtig ein
2002-11-04: Corporate Governance im Klein- und Mittelstand
2002-10-31: Deutsche Bundesbank zu Basel II
2002-10-24: Strategisches Kostenmanagement
2002-10-14: Jahresabschluss in öffentlichen Unternehmen
2002-10-02: Verteiler für unsere Newsletter
2002-09-03: Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB
2002-09-23: Investitionsrechnung in klein- und mittelständischen Unternehmen
2002-09-16: Wahlaufruf
2002-09-11: Wir firmieren um
2002-09-03: "Bilanzpolizei" in Deutschland II
2002-09-02: "Bilanzpolizei" in Deutschland
2002-08-30: Verkürzung der Fristen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen
2002-08-29: Mittelstandsrating durch Ratingagenturen?
2002-08-28: Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes
2002-08-19: Fünf Tagewerke für Wiederaufbau in Sachsen
2002-08-15: Drei Viertel der betroffenen US-Vorstände beeiden Bilanz
2002-08-12: Verschärfung der US-amerikanischen Rechnungslegung
2002-08-07: Wechsel zu IAS soll erleichtert werden
2002-08-02: Beteiligungsmanagement und -controlling
2002-07-29: Betriebliche Umweltökonomie – neue Links
2002-07-26: Transparenz- und Publizitätsgesetz tritt in Kraft
2002-07-22: Vorsicht bei "Rating Triggers"
2002-07-17: Vermeidbare Fehler bei der Wirtschaftsprüfung
2002-07-11: Ausschuss für Bankenaufsicht legt Basel II-Verordnungsentwurf vor
2002-07-08: Anderthalb Jahre Neuigkeiten und Schlagzeilen – ein Zwischenresümee
2002-07-05: Seminarveranstalter und Dozenten – vergessene Effizienzpotenziale?
2002-07-02: Basel II: Mittelstandsentlastung erreicht?
2002-07-01: EBIT, EBITDA und andere Pro-forma-Erfolgszahlen
2002-06-28: Deutsche Bundesbank gegen IAS?
2002-06-25: Ehrenbrief des Landes Hessen an Dr. Struwe verliehen
2002-06-24: Transparenz- und Publizitätsgesetz vom Gesetzgeber verabschiedet
2002-06-17: Handlungsbedarf bei Basel II
2002-06-13: Dr. Struwe auf Professur für Rechnungswesen und Controlling berufen
2002-06-12: Kindertagesstätten in Elternregie – ein immer gangbarer Weg?
2002-06-07: IAS/IFRS beschlossen!
2002-06-05: Aus IAS werden IFRS
2002-05-31: Beratung von Arbeitnehmervertretern
2002-05-27: "Angststarre" verhindert Einschnitte bei freiwilligen Leistungen
2002-05-21: Neue Rechte und Pflichten für Aufsichtsratsmitglieder
2002-05-13: TransPuG internationalisiert deutsche Rechnungslegung
2002-05-08: Projektmanagement und -controlling in Politik und Verwaltung
2002-04-30: Basel II verschoben
2002-04-29: Recycling- und Entsorgungslogistik
2002-04-23: International Accounting Standards: Wer darf was?
2002-04-22: Verschwiegenheitspflicht bei kommunalen Aufsichtsräten
2002-04-18: Was ist los mit unseren Unternehmen(sprüfungen)?
2002-04-12: Kindertagesstätten in kommunaler oder privater Trägerschaft II
2002-04-04: Politik- und Verwaltungsreform – ein Bund fürs Leben
2002-04-02: Korruption – und was Sie dagegen tun können
2002-03-28: Senden Sie uns Ihre Link-Empfehlungen!
2003-03-25: Quartalsberichte empfängerorientiert aufstellen
2002-03-15: Änderungen bei Basel II
2002-03-14: Europäisches Parlament beschließt IAS
2002-03-13: So verschenken Handwerksbetriebe ihr Geld
2002-03-12: Gesellschaftsverträge in der Ver- und Entsorgungswirtschaft
2002-03-08: Kindertagesstätten in kommunaler oder privater Trägerschaft?
2002-03-05: Excel-Anwendungen in der Praxis
2002-02-27: Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlicht
2002-02-25: Die letzten Tage der DM
2002-02-21: Budgetieren ja – aber richtig!
2002-02-14: Jahresabschluss ungeschminkt – wir zeigen's Ihnen!
2002-02-13: Basel II um ein Jahr verschoben?
2022-02-05: Haushaltspolitik und Haushaltscontrolling für Landtagsabgeordnete
2002-02-01: Jahresabschluss 2001 – DM oder Euro?
2002-01-28: Newsletter gewünscht?
2002-01-25: Zweite Europäische Erhebung zur beruflichen Weiterbildung (CVTS2)
2002-01-21: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – Folgen für die Praxis
2002-01-16: Kommunale Ver- und Entsorgung in Bedrängnis – Wie steuert die Politik?
2002-01-11: So entdecken Sie die Spielräume in Ihrem Haushalt!
2002-01-07: Plankostenrechnung zur Kostensteuerung bei Serienfertigern
2002-01-02: Neujahrsbeginn – die hohe Zeit der Bilanzpolitik
2002-01-01: Alles Gute zum Neuen Jahr!

Wie fit ist Ihr Aufsichtsrat?

Bund, Länder und Gemeinden entsenden tausende von haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern in die Aufsichtsorgane ihrer öffentlich-rechtlichen oder ihrer privatrechtlich verfassten Unternehmen. Viele, wenn nicht die Mehrzahl dieser Aufsichtsräte sind für ihre Tätigkeit in formaler wie materieller Hinsicht nur unzureichend qualifiziert. Diese Tatsache kann man den einzelnen Mitgliedern nicht vorwerfen, sofern diese sich um das erforderliche Know-how bemüht haben.

Ob Ihre Aufsichtsräte fit sind, können Sie anhand folgender Checkliste erfragen: Ist Ihnen bspw. bewusst, dass folgende Neuregelungen Ihre Aufsichtstätigkeit erleichtern:

  • Präzisierung der "Follow-up"-Berichterstattung (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG),
  • Erweiterung der Regelberichterstattung (§ 90 Abs. 1 Satz 2 AktG),
  • Berichtsverlangen einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§ 90 Abs. 3 Satz 2 AktG),
  • Schriftlichkeit und Rechtzeitigkeit der Berichterstattung (§ 90 Abs. 4 und 5 AktG),
  • Übermittlung statt Aushändigung von Unterlagen (§ 90 Abs. 5 Satz 2, § 170 Abs. 3 Satz 2 und § 314 Abs. 1 Satz 2 AktG),
  • Bericht über die Arbeit in den Aufsichtsratsausschüssen (§ 107 Abs. 3 AktG),
  • Einberufungsbegehren einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§ 110 Abs. 2 AktG),
  • Videozuschaltung von Aufsichtsratsmitgliedern (§ 118 Abs. 2 AktG)?
Wissen Sie, dass Sie durch folgende Änderungen stärker in die Pflicht genommen werden:
  • Einberufung/Sitzungsfrequenz (§ 110 Abs. 3 AktG),
  • Zustimmungspflichtige Geschäfte (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG),
  • Verschwiegenheit (§ 116 AktG),
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht (§ 404 AktG),
  • Entsprechenserklärung (§ 161 AktG),
  • Angaben zu aktienbasierten Organbezügen (§ 285 Nr. 9 HGB)?
Können Sie mit folgenden Schlagworten etwas anfangen und die Bedeutung für Ihr Unternehmen abschätzen:
  • Deutscher Corporate Governance Kodex,
  • International Accounting Standards IAS bzw. International Financial Reporting Standards IFRS,
  • Basel II-Akkord,
  • Beteiligungsmanagement und Beteiligungscontrolling
Sind Ihnen bei Ihrer Aufsichtstätigkeit folgende Probleme schon begegnet und konnten Sie diese lösen:
  • häufige Rollenkonflikte zwischen politischen und betriebswirtschaftlichen Interessen (Land als Aufgabenträger und Eigentümer),
  • ungenügende Mobilisierung externen Sachverstands (kontinuierliche, unterjährige Beratung durch Spezialisten und wechselnde Prüfer),
  • organisatorische Zuordnung des Beteiligungsmanagements und -controllings (gemeinsames Control-Board von Politik, Verwaltung und Unternehmen),
  • mangelhaftes Informations- und Wissensmanagement (Knowledge-Management, Datenbankpflege und Zugriff via Intra- und Internet),
  • zu kleine Schnittmenge zwischen subjektivem Angebot, subjektiver Nachfrage und objektivem Bedarf an Berichten (formalisierte, empfänger- und situationsabhängige, unterschiedlich verdichtete Berichte)?
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Führt Basel II zu Kreditnachteilen im ländlichen Raum?

Im ländlichen Raum sind kleinere Banken wie Genossenschaftsbanken oder Sparkassen vergleichsweise stark vertreten. Dies kann dazu führen, dass hier Kredite mit größerem Volumen nur zu schlechteren Konditionen zu erhalten sind als in den Ballungsgebieten mit ihren Großbanken, selbst wenn die Retailgrenze von 1 Mio. € nicht überschritten wird.

Der Grund liegt in der so genannten Granularitätsgrenze von 0,2 Prozent des gesamten Retailbestandes. Der Basel II-Akkord sieht vor, dass Einzelkredite im Retail- bzw. Privatkundengeschäft einen Anteil von 0,2 Prozent an den gesamten Ausleihungen dieses Segments nicht übersteigen dürfen. Andernfalls fällt der Kredit nicht mehr unter das als risikoärmer angesehene Retailgeschäft mit seinen potenziell günstigeren Zinsen.

So sehr das hinter der Granularitätsgrenze stehende Argument von der Risikostreuung nachvollziehbar ist, so sehr kann die Kreditnahme bei einer kleinen Bank erschwert werden. Schon ein Kredit in Höhe von 100.000 €, im Extremfall von 30.000 € kann dazu führen, dass die 0,2 Prozent-Grenze überschritten wird und damit die zinsgünstigen Retailkonditionen von der Bank nicht mehr wirtschaftlich verantwortet werden können.

Falls hier vom Baseler Ausschuss nicht nachgebessert wird, kann man nur raten, bei sechstelligen Krediten zu erfragen, ob die Retailkonditionen gelten. Ansonsten bliebe nur der Weg zu einer größeren Bank.


Führung in öffentlichen Unternehmen

Wir haben uns bereits in mehreren Schlagzeilen (so vom 2002-08-02 oder vom 01.11.2001) mit der Führung, dem Beteiligungsmanagement und dem Beteiligungscontrolling öffentlicher Unternehmen auseinandergesetzt. Nicht nur im Zusammenhang mit unseren zahlreichen Inhouse-Seminaren zum Thema sind wir oft aufgefordert, Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen oder Betriebsführungsverträge zur Kenntnis zu nehmen.

Dabei fällt auf, dass in diesen Recht setzenden Unterlagen häufig Bestimmungen enthalten sind,

  • die unhandlich oder gar undurchführbar sind,
  • die der aktuellen Rechtslage nicht mehr entsprechen,
  • die die politische Steuerung und Kontrolle mehr behindern als fördern,
  • die den öffentlichen Eigentümer schlechter stellen als es der Fairness entsprechen würde.
Wir bieten Ihnen zusätzlich zur Schulung Ihrer Aufsichtsräte an, Ihre Recht setzenden Unterlagen vor unserem Erfahrungshintergrund konstruktiv-kritisch zu überarbeiten bzw. neu zu konzipieren.

Jahresabschlusskennzahlen nach HGB und IAS

Die teilweise erheblichen Effekte bei einer Umstellung der Rechnungslegung von HGB nach IAS/IFRS führen dazu, dass viele der gewohnten Jahresabschlusskenzahlen nicht mehr "passen", zumindest aber nicht mehr mit denselben älteren HGB-Kennzahlen verglichen werden können. Dies liegt an unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsregeln, die dazu führen können, dass selbst namentlich unveränderte Posten nach der Umstellung einen anderen Inhalt haben. Würde man dann einen Kennzahlenvergleich vornehmen, würden Äpfel mit Birnen verglichen.

Es ist kaum möglich generell vorherzusagen, wie sich welche Kennzahlen ändern werden. Grund für diese Erschwernis ist die unterschiedliche Bilanzstruktur der Unternehmen. Da sich nicht alle Bilanzposten im Zuge der Umstellung ändern und wieder andere mal mehr und mal weniger, sind allgemeingültige Faustregeln nicht machbar.

Besonders stark betroffen dürften allerdings alle Kennzahlen sein, die in irgendeiner Weise

  • die Sachanlagen,
  • die Vorräte,
  • die Rückstellungen und
  • die Abschreibungen
in ihre Berechnung einbeziehen. Denn diese Posten sind von einem Wechsel zu IAS/IFRS erfahrungsgemäß besonders stark betroffen.

Wenn Sie Fragen haben: Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung und Interpretation Ihrer (alten und neuen) Kennzahlen.


So setzen Sie Ihren Wirtschaftsprüfer richtig ein

In unserer Beratungspraxis stellen wir vielfach fest, dass prüfungspflichtige Gesellschaften ihre Wirtschaftsprüfer zweckentfremdet einsetzen:
  • Die Wirtschaftsprüfer sind häufig zu sehr damit beschäftigt, prüfungsnahe Dienstleistungen zu erbringen (z. B. Beratung in Buchhaltungsangelegenheiten, Ansatz- und Bewertungsfragen). Damit kommen sie ihrem eigentlichen Auftrag – der Beurteilung der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses – nur ungenügend nach.
  • Die Wirtschaftsprüfer versuchen unter dem Motto "Wir können mehr als Häkchen machen." weiterführende Beratungsaufträge zu erhalten. Damit nutzen sie ihre aus der Prüfungstätigkeit gewonnenen Erkenntnisse aus und werden im Zweifel weniger kritisch prüfen, um die lukrative Auftragserweiterung zu erhalten.
  • Die Wirtschaftsprüfer sind zu lang in einem Unternehmen, weil es für alle Beteiligten "schön praktisch" ist: kein Einarbeitungsaufwand mehr, man kennt sich usw. Damit läuft man Gefahr, dass zwischen Prüfer und Geschäftsführung Beziehungen entstehen, die dem Prüfungsauftrag nicht gut tun.
  • Die Wirtschaftsprüfer sollten – entsprechende Referenzen vorausgesetzt – ein Mandat für drei oder vier Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit erhalten. Damit ist vornherein klar, dass auch eine kritische Prüfung nicht zum Verlust des Folgemandats führt und dass ein regelmäßiger Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nicht nur interne Rotation!) beabsichtigt ist.
  • Die Wirtschaftsprüfer sollten stärker eingesetzt werden, um Sonderprüfungen durchzuführen. Damit wird erreicht, dass auch unterjährig Erkenntnisse gewonnen werden, die über die Jahresabschlussprüfung hinausgehen; dabei sollte beachtet werden, dass die Prüfungsberichte empfängerorientiert und fokussiert erstattet werden.
Überprüfen und ändern Sie ggf. Ihre eigene Verfahrensweise – Ihr Unternehmen kann davon nur profitieren!

Corporate Governance im Klein- und Mittelstand

In unseren Veranstaltungen zu Basel II, die auch von vielen Klein- und Mittelständlern besucht werden, taucht immer wieder die Frage auf, inwieweit das Thema Corporate Governance für diese Unternehmen von Belang ist. Wir sind der Meinung, dass "gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung" auch und gerade in diesem wichtigen Unternehmenssegment nicht überschätzt werden kann.

Immerhin sind über 70 Prozent der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen Einzelunternehmen, weitere knapp 9 Prozent Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder Offene Handelsgesellschaften. Vier Fünftel unserer Unternehmen sind damit aufs Engste mit ihren Inhabern verbunden. Warum sollten gerade an diesen Unternehmen Transparenzerfordernisse oder wünschenswerte Änderungen der Rechnungslegung spurlos vorübergehen? Die Banken achten zudem bei ihrer Kreditgewährung immer stärker auf die so genannten "weichen" Faktoren wie Managementsystem, Risikovorsorge oder Regelung der Unternehmensnachfolge.

Der Corporate Governance Kodex wird folgerichtig auch allen Unternehmen – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Börsennotierung – zur Anwendung empfohlen.


Deutsche Bundesbank zu Basel II

Die Deutsche Bundesbank hat in ihrem Monatsbericht 10/2002 die Entwicklung der Bankkredite an den privaten Sektor untersucht und kommt zu folgender Zusammenfassung, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen (Hervorhebung von uns): Die Kreditgewährung deutscher Banken an inländische Unternehmen und Privatpersonen entwickelt sich seit geraumer Zeit sehr schwach. Hiervon sind die Ausleihungen an die verschiedenen Kreditnehmergruppen wie auch die Kreditvergabe der verschiedenen Bankengruppen in recht ähnlicher Weise betroffen. In der öffentlichen Diskussion wird dies vereinzelt als "Kreditklemme" interpretiert. Eine eingehende Analyse zeigt jedoch, dass die Abschwächung der Kreditexpansion überwiegend auf konjunkturelle Gründe zurückzuführen ist, also vor allem auf eine schwache Kreditnachfrage. Ferner hat die Bedeutung von Sondereinflüssen abgenommen, die das Kreditwachstum in Deutschland über weite Strecken der neunziger Jahre stimuliert hatten. Hinzu kommt aber auch eine gewisse Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe, die auf der verschlechterten Bonität ihrer Kreditnehmer, den hohen Insolvenzen und den geringen Margen im Kreditgeschäft beruht. Die neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften dürften nur insoweit eine Rolle spielen, als sie das Ertrags- und Risikobewusstsein der Banken geschärft haben. Von den geplanten Vorschriften, die Ende 2006 in Kraft treten sollen, ist im Ergebnis keine generelle Verteuerung der Kreditvergabe zu erwarten, sondern lediglich eine stärkere Differenzierung der Kreditkonditionen nach der Bonität der Kreditnehmer. Den vollständigen Beitrag finden Sie unter diesem Link.

Strategisches Kostenmanagement

Bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von zehn Beschäftigten fällt es vielen Unternehmen schon schwer, allein die operativen Kosten im Griff zu halten. Zum einen fehlt das Know-how, zum andern die Zeit, um sich mit Dingen wie Voll- und Teilkostenrechnung, mehrstufiger Deckungsbeitragsrechnung, flexibler Planvollkostenrechnung oder dem Umsatzkostenverfahren auseinander zu setzen.

Noch mehr gilt diese bedrückende Diagnose für das strategische Kostenmanagement. Selbst in größeren mittelständischen Unternehmen liegt dieser Bereich im Argen. Dabei finden sich gerade hier die großen Kostensenkungspotentiale, die mittel- und langfristig über die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens entscheiden.

In unserem Seminar Strategisches Kostenmanagement zeigen wir an zahlreichen Beispielen, welche grundlegenden Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung Sie haben. Im Einzelnen behandeln wir folgende Methoden:

  • Ermittlung und Optimierung des Kundenutzens (Conjoint-Analyse)
  • Gemeinkostenwertanalyse (Overhead-Value-Analysis)
  • Null-Basis-Planung (Zero-Base-Budgeting)
  • Fixkostencontrolling
  • Wertanalyse (Value-Analysis)
  • Qualitätskostenmanagement (Total-Quality-Cost-Management)
  • Prozesskostenrechnung (Activity-Based-Costing)
  • Produktlebenszyklus-Kostenrechnung (Life-Cycle-Costing)
  • Zielkostenmanagement (Target-Costing)
Das nächste öffentliche Seminar findet am 11. und 12.11.2002 in Suhl im Thüringer Wald statt. Informieren und anmelden können Sie sich via E-Mail unter info@suhl.ihk.de.

Jahresabschluss in öffentlichen Unternehmen

Das letzte Quartal hat begonnen, und damit rückt die Zeit für bilanzpolitische Weichenstellungen wieder nahe. Mit dem Thema " Jahresabschluss in öffentlichen Unternehmen " beschäftigen wir uns im Auftrag der Haufe Akademie in drei Tagesseminaren:
  • Köln, 27.11.2002
  • Berlin, 10.12.2002
  • Mannheim, 03.02.2003
Die Inhalte des Seminars entsprechen im Wesentlichen unserem Seminar " Bilanzpolitik in öffentlichen Unternehmen ". Eine Anmeldung ist möglich über

Verteiler für unsere Newsletter

In unserer Schlagzeile vom 2002-01-28 hatten wir auf unsere Newsletter für unsere Kundengruppen
  • Privatwirtschaft,
  • öffentliche Wirtschaft,
  • öffentliche Verwaltungen sowie
  • Politik und Verbände
hingewiesen und den kostenfreien Bezug angeboten.

In den letzten Monaten erreichen uns vermehrt Nachfragen aus einzelnen Unternehmen, die an speziellen Newslettern z. B. zur Internationalen Rechnungslegung, Basel II oder anderen Themen interessiert sind oder die allgemein in unseren Verteiler aufgenommen werden möchten. So sehr wir diesen Wunsch nachvollziehen können und uns über das Interesse freuen: Wir bitten hier um Verständnis, dass wir dies in der Regel nicht leisten können. Zum einen sind die Kosten doch recht erheblich, zum andern gehört zur Zielgruppe nicht der einzelne Verantwortliche, der zu einem Spezialgebiet kontinuierliche Informationen sucht.

Unser Fehler war, in der damaligen Meldung nicht deutlich gemacht zu haben, dass sich der jeweilige, etwa viermal jährlich erscheinende Newsletter primär an Kammern, Verbände, Verwaltungen oder größere Unternehmen mit eigener Weiterbildung richtet. Dieses Versäumnis bitten wir zu entschuldigen.

Der Nutzen unserer Newsletter ist z. B. für einen Leiter Rechnungswesen eher gering, zumal die Aktualität bei vierteljährlicher Erscheinungsweise ohnehin nicht gegeben wäre. Unsere Empfehlung: Scannen Sie regelmäßig unsere Neuigkeiten!

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Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB

Das am 2002-07-26 in Kraft getretene TransPuG hat durch Änderung des § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB für bestimmte Unternehmen den Eigenkapitalspiegel als eigenständiges Rechnungslegungsinstrument eingeführt. Es zeichnet sich im Zuge der weiteren Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung ab, dass ein Eigenkapitalspiegel für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend wird.

Der Deutsche Standardisierungsrat hat mit dem DRS 7 den Eigenkapitalspiegel normiert:

Gezeichnetes Kapital des Mutterunternehmens
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen des Mutterunternehmens
+ Kapitalrücklage
+ Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital
Eigene zur Einziehung bestimmte Anteile
+ Kumuliertes übriges auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis
= Eigenkapital des Mutterunternehmens entsprechend der Konzernbilanz
Eigene nicht zur Einziehung bestimmte Anteile
= Eigenkapital des Mutterunternehmens
+ Eigenkapital der Minderheitsgesellschafter
davon Minderheitenkapital
davon Kumuliertes übriges Konzernergebnis, soweit es auf die Minderheitsgesellschafter entfällt
= Konzerneigenkapital
Bei allen Posten sind der Stand am Anfang und am Ende der Berichtsperiode anzugeben sowie die Bewegungen innerhalb dieses Zeitraums darzustellen.

Bei Einhaltung des DRS 7 wird die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach § 342 Abs. 2 HGB angenommen.

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Investitionsrechnung in klein- und mittelständischen Unternehmen

Ein Fall aus unserer Beratungspraxis: Ein Dachdeckerbetrieb mit gut 20 Beschäftigten will eine bisher angemietete Lagerhalle durch einen eigenen Neubau ersetzen. Er rechnet mit einer Mietersparnis von 25.000 €/a über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die Finanzierung des Projekts stehen ein Angebot der Hausbank und das eines Vermögensberaters zur Auswahl:
  • Das Angebot der Hausbank erfordert Gesamtauszahlungen von 620.000 € über 30 Jahre verteilt.
  • Der Vermögensberater gibt sich mit Gesamtauszahlungen von 492.000 € innerhalb von 20 Jahren zufrieden.
Warum es ein teurer Fehler gewesen wäre, dem Vermögensberater den Zuschlag zu geben, begründen wir in unserem Seminar Investition am 08.11.2002, das wir für die Handwerkskammer Rhein-Main in Darmstadt veranstalten.

Sie können sich direkt bei der Handwerkskammer anmelden oder unser Anmeldeformular nutzen.

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Wahlaufruf

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", so Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG. Und weiter: "Sie wird vom Volke in Wahlen... ausgeübt." (Satz 2)

Am 22.09.2002 wird der 15. Deutsche Bundestag "in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG). Aus diesem Anlass möchten wir dazu aufrufen, das Wahlrecht auszuüben und wählen zu gehen. Es geht um unseren Staat, und es geht um unsere Abgeordneten, die vier Jahre "als Vertreter des ganzen Volkes" die Geschicke unseres Landes bestimmen sollen (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG).

Das häufig vorgebrachte Begründung für Wahlabstinenz, es sei doch ohnehin egal, wen man wähle, es ändere sich ja doch nichts, und die Parteien seien ohnehin alle gleich, ist falsch, wie ein Blick in die Geschichte und in die Wahlprogramme zeigt (in der Reihenfolge der Wahlergebnisse 1998):

Nicht wählen zu gehen heißt auf Mitsprache zu verzichten. Nicht wählen zu gehen heißt das Recht zur Kritik in der nächsten Wahlperiode zu verwirken. Nicht wählen zu gehen heißt undemokratischen Kräften ein höheres Gewicht zuzubilligen als diese verdienen. Gehen wir wählen – es ist unser Land!

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Wir firmieren um

Aus der

Dr. Jochen Struwe Unternehmens- und Verwaltungsberatung wird die

struwe-beratung Nach insgesamt 17-jähriger Beratungstätigkeit, davon die letzten zwölf unter der bisherigen Firma, war es an der Zeit, unseren Namen zu verkürzen. Zu diesem Entschluss hat auch die intensive Nutzung unserer Homepage beigetragen, so dass seit heute unsere Firma ihrer langjährigen Internet-Adresse entspricht – eine vielleicht ungewöhnliche Entwicklung, aber im Interesse der Corporate Identity ein richtiger Schritt, wie wir meinen.

Bei der Unternehmensgründung 1990 war für die Firmierung ausschlaggebend, dass deutlich wird, dass wir sowohl Privatwirtschaft wie öffentliche Verwaltungen (inklusive Politik und staatliche wie kommunale Unternehmen) beraten. Wir sind in beiden Segmenten etabliert (siehe Kundenübersicht) und halten daher den Hinweis auf die Beratungssubjekte inzwischen für entbehrlich.

Unsere Mandanten halten uns zugute, dass wir effektiv und effizient beraten und trainieren – überflüssiges Bei- (und Blend-)werk war nie unsere Sache. Wir meinen, dies auch durch unsere neue Firma struwe-beratung auszudrücken. Sie zeigt, wer wir sind und was wir tun – mehr muss ein guter Name nicht leisten.

Wir hoffen, dass Sie uns auch unter unserem neuen Namen die Treue halten bzw. sich für uns und unsere Leistungen interessieren.

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"Bilanzpolizei" in Deutschland II

Hier finden Sie die gestern erwähnte Rede " Die Modernisierung des deutschen Kapitalmarkts – Rückblick und Ausblick " von Bundesfinanzminister Hans Eichel im Original. Folgende Kernaussagen halten wir für besonders bemerkenswert:
  • "Einer der Kernpunkte ist die Einführung einer Anspruchsgrundlage für eine persönliche Haftung von Managern bei falschen Ad hoc-Meldungen,..."
  • "Ein weiterer Kernpunkt ist der Vorschlag einer Enforcement -Stelle, die privatrechtlich organisiert wird, aber einer staatlichen Aufsicht unterstehen soll."
  • "Die BaFin wird das Recht erhalten, bestimmte Prüfer abzulehnen und andere Prüfer zu verlangen, wenn der Prüfungszweck einer wahrheitsgetreuen und realistischen Darstellung der Lage der Gesellschaft es erfordert."
  • "Unverzichtbar ist die Fortentwicklung der Bilanzregeln und eine Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze."
  • "Wir müssen auch die Bestimmungen über Finanzanalysten und Rating-Agenturen weiterentwickeln."
  • "Rating-Agenturen müssen in den Basel gestützten Prozess eingebunden werden. Die Bundesanstalt (für Finanzdienstleistungsaufsicht) erhält deshalb die Befugnis, die Rating-Anforderungen zu definieren und bestimmte Rating-Agenturen, die diesen Anforderungen nicht genügen, abzulehnen."
  • "Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen unterhalb eines Betrages von 1 Million Euro können dem Retail-Portfolio zugeordnet werden, für das wegen der besseren Risikodiversifizierung geringere Eigenkapitalanforderungen gelten. Das Retail-Portfolio wird für nahezu 95 Prozent aller deutschen Unternehmen offen stehen."

"Bilanzpolizei" in Deutschland

"Rechnungslegung spannend wie selten" – so hätte man diesen Artikel auch titeln können. Ausgelöst durch eine Spiegel-Meldung (Der Spiegel Nr. 36/2002 vom 2002-09-02, S. 125) melden zahlreiche Tageszeitungen in Wirtschaftsteilen, dass Bundesfinanzminister Hans Eichel die Einrichtung einer "Bilanzpolizei" erwäge. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht solle den Berichten zufolge mehr Macht erhalten.

Hat man unsere Nachrichten der letzten Wochen verfolgt, war die heutige Meldung zugegebenermaßen weniger spannend, denn sie lag in der Luft. Und dass nicht nur in den USA Handlungsbedarf in Sachen Bilanzwahrheit und -klarheit bestand, war jedem Interessierten ohnehin bewusst.

Sobald der Bundesfinanzminister seine Vorschläge in einer Rede vor der Frankfurter Börse am Dienstag dieser Woche präzisiert hat, werden wir Sie über die Einzelheiten aus erster Hand informieren.


Verkürzung der Fristen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

In unserer Meldung vom 2002-08-28 hatten wir darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung eine "deutliche Verkürzung der Fristen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen börsennotierter Unternehmen" (derzeit ein Jahr) plant.

Vor diesem Hintergrund ist sicher interessant, was die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC in Ausführung des "Sarbanes-Oxley-Acts" soeben für inländische Unternehmen mit einem Börsenwert von über 75 Mio. US-$ beschlossen hat (siehe Schlagzeilen vom 12. und 2002-08-15):

Abgabe Jahresabschluss Quartalsbericht
heute innerhalb von 90 Tagen 45 Tagen
ab 2003 innerhalb von 75 Tagen 40 Tagen
ab 2004 innerhalb von 60 Tagen 35 Tagen

Wenn diese Zahlen Maßstab für die "deutliche Verkürzung der Fristen" sein sollten, kommt viel Arbeit auf die betroffenen deutschen Unternehmen und ihre Berater bzw. Prüfer zu.

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Mittelstandsrating durch Ratingagenturen?

Zu den Möglichkeiten, die Bonität von Kreditnehmern nach Basel II zu beurteilen, gehört der so genannte Standardansatz. Das Verfahren läuft auf das bisher nur bei sehr großen oder börsennotierten Unternehmen praktizierte externe Rating durch Ratingagenturen hinaus. In Deutschland sind zur Zeit nicht mehr als 200 Unternehmen extern gerated.

Wir werden von klein- und mittelständischen Unternehmen immer wieder gefragt, ob externes Rating etwas für sie sei. Unsere Meinung:

  • Die Vorteile des Agenturratings sind sicher darin zu sehen, dass dieses Rating bankenunabhängig ist und generell akzeptiert wird, wenn es sich um eine allgemein anerkannte Agentur handelt, die gewisse Anforderungen nachprüfbar erfüllt (z. B. Objektivität, Unabhängigkeit, Transparenz, Glaubwürdigkeit, ausreichende Ressourcen, breite Akzeptanz, internationale Zugänglichkeit, Offenlegung von Methodik und Statistik).
  • Die Nachteile sind in den hohen Einmalkosten für das Erstrating und den Folgekosten für die jährlichen Updates zu finden. Selbst bei einem kleinen Unternehmen sind Jahreskosten im unteren fünfstelligen Bereich nicht ungewöhnlich.
Wenn dann überlegt wird, welches Kreditvolumen für z. B. 10.000 €/a bedient werden kann, dann ist dieses Geld wahrscheinlich besser für Zins (und Tilgung) angelegt als für eine Ratingagentur.

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung – hier finden Sie die Links zu Ratingagenturen.

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Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes

Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin und Bundeswirtschaftsminister Müller haben heute ein 10-Punkte-Papier zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes veröffentlicht. Vor dem Hintergrund US-amerikanischer und deutscher Bilanzskandale gehen damit die Bemühungen in Deutschland weiter, durch zusätzliche Regelungen unerwünschtes Verhalten von Unternehmensvorständen und Aufsichtsräten zu unterbinden.

Für unsere Mandanten sind insbesondere folgende Absichtserklärungen relevant:

  • Stärkung der persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Anlegern,
  • Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex,
  • Fortentwicklung der Bilanzregeln und Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze,
  • deutliche Verkürzung der Fristen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen börsennotierter Unternehmen,
  • Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine unabhängige Stelle ("Enforcement"),
  • Sicherung der Verlässlichkeit von Unternehmensbewertungen durch Finanzanalysten und Ratingagenturen.

Fünf Tagewerke für Wiederaufbau in Sachsen

Auf Initiative der RKW Sachsen GmbH haben wir uns – wie zahlreiche andere Unternehmen auch – bereit erklärt, hochwassergeschädigten Unternehmen in Sachsen beim Wiederaufbau der Betriebe und Arbeitsplätze zu helfen. Im Bedarfsfall werden wir bis zu fünf Tagewerke honorarfrei Beratungsleistungen erbringen, damit möglichst schnell wieder Normalität in das sächsische Wirtschaftsleben einziehen kann.


Drei Viertel der betroffenen US-Vorstände beeiden Bilanz

Bis zum gestrigen Stichtag haben die Vorstandsvorsitzenden (CEOs, Chief Executive Officers) und Finanzchefs (CFOs, Chief Financial Officers) von 709 der 947 betroffenen börsennotierter Unternehmens ihren Jahresabschluss beeidet. Wie unsere letzte Nachricht meldete, ist diese Erfordernis seit kurzem US-Gesetz, um das Vertrauen der Anleger wiederherzustellen.

Die Liste der Unternehmen ist zusammen mit den Statements und der Bewertung durch die SEC unter http://www.sec.gov/rules/extra/ceocfo.htm in beispielhaft transparenter Weise einzusehen. Interessant ist, dass auch einige Vorstände der mit Vorwürfen konfrontierten Unternehmen einen Eid geleistet haben:

Unternehmen Branche Vorwurf Eid
Adelphia Kabelfernsehen Kreditgarantien an Familienmitglieder des Konzernchefs nein
AOL Time Warner Medien Umsatzmanipulation nein
Enron Energie Verschleierte Überschuldung nein
Global Crossing Telekommunikation Umsatzmanipulation nein
Imclone Biotechnologie Insiderhandel nein
Merrill Lynch Wertpapierhandel Wissentliche Falschberatung von Kunden ja
Tyco Mischkonzern Steuerhinterziehung nein
Xerox Kopiergeräte Umsatzmanipulation ja

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Verschärfung der US-amerikanischen Rechnungslegung

In unserer Schlagzeile vom 2002-07-17 hatten wir über vermeidbare Fehler bei der Wirtschaftsprüfung berichtet und in diesem Zusammenhang auf US-amerikanische Änderungen des Bilanz- und Prüfungsrechts hingewiesen. Inzwischen hat Präsident George W. Bush den "Sarbanes-Oxley-Act" unterzeichnet. Da das US-amerikanische Recht oft beispielgebend für die Fortentwicklung der IAS- und damit auch der deutschen Rechnungslegung ist, lohnt sich ein Blick auf die wesentlichen Neuerungen.

Vorstände von börsennotierten Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 1,2 Mrd. US-$ müssen nunmehr versichern, dass sie die Jahresabschlüsse und Quartalsberichte durchgesehen haben und dass die dort gemachten Angaben vollständig, richtig und nicht irreführend sind (künftig gilt dies für alle zur Zeit etwa 15.000 an amerikanischen Börsen notierten Unternehmen). Sie haben ferner sicherzustellen, dass falsche Angaben in den Finanzberichten verhindert werden. Wesentliche Transaktionen (z. B. das Ausgliedern von Verbindlichkeiten) sind zu veröffentlichen.

Wissentliche Falschangaben können eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren, eine Geldstrafe und Berufsverbot nach sich ziehen.

Vorstände dürfen von ihren Unternehmen keine Privatdarlehen mehr erhalten. Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um Managergehälter und -abfindungen und die eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder von Aufsichtsorganen lohnt es sicher auch in Deutschland, diesen Punkt einmal kritisch zu hinterfragen.

Bezüglich der Wirtschaftsprüfung sind drei wichtige Änderungen zu verzeichnen:

  • Jedes börsennotierte Unternehmen muss einen unabhängigen Prüfungsausschuss ("Audit Committee") zur Überwachung der Wirtschaftsprüfer einrichten. Eine noch zu gründende Behörde wird die Wirtschaftsprüfer zusätzlich kontrollieren ("Peer Review").
  • Wirtschaftsprüfer werden größtenteils auf die reine Prüfungstätigkeit beschränkt. Die zusätzliche Rechts- oder Unternehmensberatung wird weitgehend verboten.
  • Ein und derselbe Wirtschaftsprüfer darf ein Unternehmen maximal fünf Jahre prüfen. Danach ist der Wirtschaftsprüfer zu wechseln.
Zuletzt werden mögliche Interessenkonflikte im Investmentbanking geregelt. Analysten und Investmentbanker müssen getrennt werden. Analysten werden geschützt, wenn sie für das Investmentbanking negative Diagnosen erheben. Alle denkbaren Gründe, die für eine mögliche Befangenheit sprechen, sind zu veröffentlichen.

Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass der Sarbanes-Oxley-Act angesichts der Verrohung der Sitten einen großen Schritt in die richtige Richtung macht. Allerdings stimmt nachdenklich, dass diese Dinge, die für einen ehrbaren Kaufmann selbstverständlich sind, gesetzlich geregelt werden müssen.

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Wechsel zu IAS soll erleichtert werden

Das International Accounting Standards Board IASB hat am 31.07.2002 Vorschläge veröffentlicht, die den Wechsel zu den IAS/IFRS erleichtern sollen. Diese Vorschläge stehen bis zum 2002-10-31 zur öffentlichen Diskussion, ehe sie dann – ggf. modifiziert – umgesetzt werden sollen.

Die Vorschläge, zusammengefasst im Exposure Draft ED 1 "First-time Application of International Financial Reporting Standards", verfolgen zwei Ziele:

  • Zum einen sollen Investoren einen ausreichenden Einblick in den erstmals nach IAS aufgestellten Abschluss erhalten.
  • Zum anderen sollen die Kosten des Wechsels vom bisherigen nationalen Rechnungslegungssystem zu IAS minimiert werden.
Zu diesem Zweck soll der Vergleich mit Jahresabschlüssen nach altem, nationalen Recht so einfach wie möglich gehalten werden. Durch Vergleichsrechnungen müssen die Bilanzierenden verdeutlichen, wie die erstmalige Anwendung der IAS/IFRS Wertansätze ggf. beeinflusst. Allerdings wird es dort Ausnahmen geben, wo die Präsentation solcher Vergleichzahlen einen übermäßigen Aufwand mit sich bringen würde.

So sollen für bestimmte Bilanzposten Wertansätze aus den bisherigen nationalen Abschlüssen übernommen werden dürfen. Dies betrifft beispielsweise Firmenkäufe vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz, für die die Zeitwerte nicht neu ermittelt werden müssen.

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Beteiligungsmanagement und -controlling

Im Anschluss an unsere Schlagzeile Beteiligungsmanagement für Politiker wollen wir noch einmal auf die Dynamik aufmerksam machen, die mit dem Thema Beteiligungsmanagement und -controlling verbunden ist. Zahlreiche Bilanzskandale und die (daraufhin) verschärften gesetzlichen Regelungen (z. B. KonTraG, TransPuG) haben auch im öffentlichen Bereich dazu geführt, dass der Steuerung öffentlicher Beteiligungen größere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass in der Regel weder die in den Aufsichtsorganen vertretenen Politiker noch die Verwaltungsmitarbeiter über die nötigen rechtlichen wie betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügen, um dieser Aufgabe gerecht werden zu können.

Zum einen aus eigener Erfahrung in Aufsichtsorganen öffentlicher Unternehmen, zum anderen aus der Beratung und dem Training von

  • Parlamenten und Fraktionen,
  • staatlichen und kommunalen Verwaltungen sowie
  • Aufsichtsräten, Betriebskommissionen oder Werkausschüssen öffentlicher Unternehmen
wissen wir, worauf es ankommt. Für eine erste Information über die Notwendigkeiten und Möglichkeiten des Beteiligungsmanagements und -controllings stellen wir Ihnen entsprechend Ihrer individuellen Anforderungen ein ein- bis dreitägiges Seminar zusammen, das Elemente verschiedener unserer Angebote enthalten kann:

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne, wenn Sie ein entsprechendes Steuerungs- und Überwachungssystem für Ihre Beteiligungen einrichten wollen.

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Betriebliche Umweltökonomie – neue Links

Unsere Tätigkeit für Ver- und Entsorgungsunternehmen führt uns immer wieder vor Augen, wie stark Umweltaspekte nicht nur in dieser Branche betriebliche Entscheidungen beeinflussen. Zahlreiche Internet-Adressen helfen bei bestimmten Fragestellungen weiter.

Die aus unsere Sicht ertragreichsten Links zur Umweltökonomie haben wir für Sie ins Netz gestellt.

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Transparenz- und Publizitätsgesetz tritt in Kraft

Am heutigen Tag tritt das bereits mehrfach besprochene TransPuG in Kraft (einige wenige Regelungen gelten allerdings erst ab 01.01.2003). Für diese Legislaturperiode dürften damit weitere gesetzgeberische Neuigkeiten im Bereich der Corporate Governance und der Rechnungslegung nicht mehr zu erwarten sein.

Nach den Ankündigungen der jetzigen Bundesregierung wird das Gesellschafts- und Rechnungslegungsrecht in der 15. Wahlperiode aber weiter novelliert werden.

Wie es am 22.09.2002 auch kommt – wir werden berichten.

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Vorsicht bei "Rating Triggers"

"Rating Triggers" sind Klauseln in Kreditverträgen, die dem Schuldner für den Fall einer Herabstufung seiner Bonität auch für Altkredite neue Verpflichtungen auferlegen. Zu diesen Verpflichtungen gehören bspw.
  • die automatische Verteuerung bisheriger Kreditkonditionen,
  • die Pflicht zur vorzeitigen Tilgung von Bestandskrediten oder
  • die automatische Kürzung vereinbarter Kreditlinien.
Ein Studie der Ratingagentur Moody's ergab, dass 88 Prozent von über 1.600 befragten US-Unternehmen (Moody's-Rating Ba1 und besser) derartige Klauseln unterzeichnet haben. Einige dieser Klauseln, so Moody's, seien durchaus als bestandsgefährdend anzusehen.

Problematisch werden solche Klauseln, wenn ihr Greifen zusätzlich die ohnehin schon herabgestufte Kreditwürdigkeit weiter verschlechtert – dann wird eine u. U. eine Lawine losgetreten, die ein Unternehmen "zum Einsturz bringen" kann.

Wir rechnen damit, dass sich solche "Rating Triggers" im Zuge von Basel II auch in Deutschland stärker durchsetzen. Wenn man sie nicht vermeiden kann, sollte wenigstens darauf geachtet werden, dass keine kumulativen Wirkungen mit ihnen verbunden sind.

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Vermeidbare Fehler bei der Wirtschaftsprüfung

Das in den letzten Jahren immer häufiger (z. B. in Deutschland, Österreich oder den USA) zu beobachtende Versagen von Wirtschaftsprüfern hat verschiedene Ursachen, die Sie als Eigentümer, Gesellschafter, Aktionär oder Aufsichtsrat kennen und vermeiden sollten:
  1. Der Konkurrenzkampf in der Branche führt dazu, dass Prüfungshonorare unterboten werden. Das vermeintlich preisgünstigere Angebot wird auch hier nicht das qualitativ beste sein, wenn es auskömmlich sein soll.
  2. Ein Wirtschaftsprüfer, der auch beraten will, macht sich abhängig – er wird zum Diener zweier Herren. Zum einen soll er für die Eigentümer letzten Endes die Geschäftsführung kritisch prüfen, zum andern soll er genau diese Geschäftsführung beraten. Ein Wirtschaftsprüfer darf u. E. entweder prüfen oder beraten, beides gleichzeitig führt zwangsläufig zu Interessenkollisionen.
  3. Während für den Unternehmensberater das vertrauensvolle Verhältnis zu seinem Mandanten eine Voraussetzung erfolgreicher Tätigkeit ist, sollte genau dies bei einem Wirtschaftsprüfer nicht der Fall sein – der Wirtschaftsprüfer ist geradezu zum Misstrauen verpflichtet, wenn er seinen öffentlichen Auftrag ernst nimmt.
  4. Beim Bemühen um seriöses Auftreten erwecken Wirtschaftsprüfer oft den Eindruck, unbegrenzt an das Gute im Menschen zu glauben und sich kriminelles Handeln gar nicht vorstellen zu können. Entsprechend fallen die Prüfungen aus. Es ist eben nicht nur die Frage zu stellen, ob ein Beleg vorhanden ist, sondern es ist auch zu prüfen, ob das belegte Geschäft auch tatsächlich so stattgefunden hat.
  5. "Fraud-and-Error"-Risiken sollten immer mit geprüft werden. Betrug, Unterschlagung, wissentliche Bilanzfälschung und andere Straftatbestände sollten durch eine echte Prüfung aufgedeckt werden können. Eigentlich sollte es wundern, dass keiner der zahlreichen bekannt gewordenen Kriminalfälle durch den Wirtschaftsprüfer ans Tageslicht kam.
  6. Nicht der zu Prüfende, also Vorstand oder Geschäftsführer sollten den Wirtschaftsprüfer auswählen oder vorschlagen. Der Bestätigungsvermerk richtet sich in erster Linie an die Kapitalgeber und hier wiederum zunächst an die Eigentümer. Daher sollten auch diese den Prüfer aussuchen und den Prüfungsauftrag erteilen.
  7. Es ist eine weit verbreitete Unsitte, einen einmal erteilten Prüfungsauftrag Jahr für Jahr erneut an denselben Prüfer zu vergeben. Der sei eingearbeitet, kenne das Unternehmen, mache keine Schwierigkeiten etc. Dass genau das die Gründe dafür sind, den Prüfer spätestens alle fünf Jahre zu wechseln, sollte eigentlich einleuchten.
  8. Und wer prüft den Prüfer? Der Versuch einer externen Qualitätskontrolle durch parallele Wirtschaftsprüfer ("Peer Review") hat in den USA keinen einzigen der bisher aufgedeckten Bilanzskandale verhindert. Wäre es nicht sinnvoller, statt eines zweiten oder dritten Wirtschaftsprüfers einen Unternehmensberater, der einen anderen Blickwinkel als ein Prüfer hat, der keine Kollegen schonen muss, kontrollieren zu lassen?
Der US-Senat hat übrigens am 16.07.2002 in diesem Sinne reagiert:
  • Die Möglichkeit von Wirtschaftsprüfern, bei ihren Prüfungsobjekten auch beratend tätig zu werden, wird eingeschränkt (Punkt 2).
  • Börsennotierte Unternehmen müssen künftig alle fünf Jahre ihre Prüfer wechseln (Punkt 7).
  • Es wird ein unabhängiges Prüfungsgremium für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geschaffen (Punkt 8).
Es gibt keinen Grund, warum man in Deutschland mit seinem Eigentum fahrlässiger umgehen sollte.

Ausschuss für Bankenaufsicht legt Basel II-Verordnungsentwurf vor

Der bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ angesiedelte Ausschuss für Bankenaufsicht hat gestern den in der Schlagzeile vom 2002-07-02 angekündigten Verordnungsentwurf vorgelegt. Die drei in unserer Schlagzeile enthaltenen Punkte wurden gebilligt.

Für Kredite bis zu 1 Mio. € sollen die Bedingungen des Privatkundengeschäfts gelten; statt 8 müssen hier nur 5,7 Prozent des Kreditvolumens durch die kreditgebende Bank eigenfinanziert werden. Ob deswegen Kredite dieser Größenordnung generell billiger werden, darf allerdings angesichts der anhaltenden Kreditverknappung getrost bezweifelt werden.


Anderthalb Jahre Neuigkeiten und Schlagzeilen – ein Zwischenresümee

Am 2001-01-01 haben wir unsere erste Schlagzeile ins Netz gestellt. Seither haben wir Sie kontinuierlich mit Neuigkeiten aus unserem Unternehmen und unseren Arbeitsgebieten versorgt. Dass die Seite angenommen wurde, ist an unseren Webstatistiken erkennbar.

Aber nichts ist so gut, dass es nicht wert wäre, über Verbesserungen nachzudenken. So stellen wir uns seit geraumer Zeit die Frage, ob der journalistische Stil bei Ihnen ankommt. Auch das Nachdenken darüber, ob die Neuigkeiten nicht zielgruppengerechter unterteilt werden müssten, treibt uns um. Bisher ähneln unsere Neuigkeiten eher einer Zeitung, die auch für verschiedene Adressaten schreibt.

Was liegt näher als diejenigen zu fragen, für die wir diese Seite gestalten? Wenn Sie also Anregungen, Wünsche oder Tipps haben, wie wir unsere Neuigkeiten noch interessanter, noch nützlicher für Sie machen können, freuen wir uns über Ihre Nachricht an verbesserungsvorschlag@struwe-beratung.de.


Seminarveranstalter und Dozenten – vergessene Effizienzpotenziale?

Unsere Trainer haben mit einer gut dreistelligen Zahl unterschiedlichster Seminaranbieter zusammengearbeitet – zu nennen wären bspw. Hochschulen, Fachhochschulen, Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Bundes- und Landesakademien für öffentliche Verwaltung oder eben große private Weiterbildungsträger wie REFA, RKW, Haufe und viele andere. Gleichzeitig verfügen wir selbst über die organisatorische Erfahrung durch Veranstaltung eigener Seminare.

Im Zeitverlauf stellt man erhebliche Unterschiede im Umgang der Seminarveranstalter mit ihren Trainern bzw. Dozenten fest. Es gibt sehr wenige Veranstalter, die das zumeist erhebliche Erfahrungspotenzial ihrer Trainer aktiv zur Verbesserung der eigenen Arbeit nutzen. Fast alle Veranstalter befragen ausschließlich die Seminarteilnehmer nach deren Urteil über ein Seminar oder die eigene Organisation. Hier liegt unseres Erachtens ein erhebliches Rationalisierungspotenzial brach.

Berücksichtigt man, dass der Dozent üblicherweise zwischen ein und zwei Drittel des Umsatzes kostet, ist offensichtlich, dass diese wichtigste Kosten- und Qualitätsdeterminante der besonderen Pflege und Aufmerksamkeit bedarf. Der nahe liegende Weg, die Dozentenhonorare zu senken, ist "der Schuss ins eigene Bein", da so sehr schnell die Seminarqualität fällt und Vertrauen bei den Seminarteilnehmern verloren geht. Viel aussichtsreicher ist es, durch eine der Bedeutung des Trainers angemessene Betreuung, Vertragsgestaltung und Auswertung der Trainererfahrung die Kosteneffizienz zu verbessern.

Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie als Seminarveranstalter haben, um "mehr aus Ihren Dozenten zu machen". Institutionen, für die unsere Trainer arbeiten, erhalten einen Preisnachlass von 30 Prozent auf unsere Hauptleistung.


Basel II: Mittelstandsentlastung erreicht?

Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Jochen Sanio, und das Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, Edgar Meister, berichteten gestern als deutsche Verhandlungsführer bei den Basel II-Gesprächen von einem Durchbruch:
  • Die Staaten sollen ein Wahlrecht erhalten, bestimmte Unternehmen (Bilanzsumme oder Jahresumsatz nicht über 500 Mio. € bzw. €/a) von Zuschlägen für Langzeitkredite zu befreien. Deutschland werde das Wahlrecht nutzen.
  • Mittlere Unternehmen (Jahresumsatz nicht über 50 Mio. €/a) sollen einen Abschlag bei der Risikogewichtung erhalten, was im Ergebnis zu keinen Änderungen oder sogar zu geringfügigen Verbesserungen gegenüber der jetzigen Situation führen solle.
  • Kleine Unternehmen mit einer Kreditsumme nicht über 1 Mio. € sollen wie Privatkunden behandelt und damit dem Retail-Portfolio der Banken zugerechnet werden.
Am 10.07.2002 soll der Baseler Ausschuss den jetzt erzielten Kompromiss endgültig billigen, so Sanio und Meister.

EBIT, EBITDA und andere Pro-forma-Erfolgszahlen

Es hat sich gerade bei Unternehmen aus Kommunikations- und Technologiebranchen eingebürgert, neben den geprüften Ergebniskennzahlen des Jahresabschlusses wie z. B. dem Jahresüberschuss oder -fehlbetrag nach Steuern so genannte Pro-Forma-Erfolgszahlen zu veröffentlichen. Diese Kennzahlen wurden um "besondere Einflüsse" bereinigt und sollen nach Ansicht der veröffentlichenden Unternehmen den nachhaltig erzielbaren Erfolg zeigen.

Zu den bekanntesten Pro-Forma-Erfolgszahlen zählen

  • EBIT Earnings before Interest and Taxes (Ergebnis vor Zinsen und Steuern),
  • EBITR Earnings before Interest, Taxes and Rent (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Leasingaufwand) und
  • EBITDA Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation).
Was ist von derartigen Pro-Forma-Erfolgszahlen zu halten? Wir meinen: nicht viel.

Natürlich kann man den Gewinn um immer weitere Kostenblöcke bereinigen. Natürlich verbessert sich das auf diese Weise berechnete "Ergebnis" – bis irgendwann der Umsatz als Gewinn verkauft wird. Man sollte unseres Erachtens immer dann ein Unternehmen mit Skepsis betrachten, das solche angeblich modernen Kennzahlen in den Vordergrund seiner Profilierung stellt.

Die Deutsche Bundesbank, die jährlich immerhin ca. 70.000 Jahresabschlüsse deutscher Unternehmen analysiert, bemerkt in ihrem jüngsten Monatsbericht mit einem Seitenblick auf die Verbreitung derartiger Kennzahlen insbesondere in den USA: "Die Diskussion um Enron hat unter anderem auch zu einem kritischen Hinterfragen der zunehmenden Praxis der Veröffentlichung so genannter Pro-forma-Erfolgszahlen geführt, die mitunter große Unterschiede zu den in den testierten Abschlüssen veröffentlichten geprüften Zahlen aufweisen. Es ist offenkundig, dass Pro-forma-Zahlen eine genauere Analyse der finanziellen Situation eines Unternehmens nicht ersetzen können." Dem ist nichts hinzuzufügen.


Deutsche Bundesbank gegen IAS?

Der "Übergang von einer bewährten gläubigerschutz- und kapitalerhaltungsorientierten Bilanzierung nach HGB zu einer investor- und kapitalmarktorientierten IAS-Bilanzierung (ist) sorgfältig abzuwägen.... Eine zu schnelle Aufgabe des Einzelabschlusses nach den Rechnungslegungsnormen des HGB und des Instruments der stillen Reserven erscheint dabei gegenwärtig nicht sachgerecht." – zwei Sätze aus dem jüngsten Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, die zu einem Rauschen im Blätterwald der Wirtschaftspresse führten. Was ist dran an der daraus ablesbaren Skepsis der Bundesbank?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass sich der Beitrag der Bundesbank nur mit den Kreditinstituten beschäftigt, wie schon die Überschrift "Rechnungslegungsstandards für Kreditinstitute im Wandel" unschwer verrät. Dass die Verhältnisse bei Banken aufgrund bankenaufsichtlicher Regelungen etwas andere sind als bei "normalen" Unternehmen, liegt auf der Hand. Die auf die Banken bezogenen Ansichten der Bundesbank aber auf alle Unternehmen zu übertragen, verbietet aber allein schon die wissenschaftliche Lauterkeit.

Liest man weiter, stellt man fest, dass die Kritik der Bundesbank sich an zwei Standards (von z. Zt. 34) entzündet, die für die Banken besonders relevant sind:

  • IAS 30 "Disclosure in the Financial Statements of Banks and Similar Financial Institutions"
  • IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement"
Auch hier ist nicht zu erkennen, dass die Bundesbank die IAS generell ablehnen würde.

Selbst die letzte erkennbar vorsichtige Stellungnahme der Bundesbank ist bei näherem Betrachten unproblematisch: "Die Anwendung der IAS auch auf konsolidierte Abschlüsse nichtkapitalmarktorientierter Unternehmen oder gar auf Einzelabschlüsse kapitalmarktorientierter oder nichtkapitalmarktorientierter Unternehmen setzt die Klärung zentraler Fragen voraus, die insbesondere die Auswirkungen auf die Einheitlichkeit der nationalen Rechnungslegung, den Gläubigerschutz beziehungsweise die Forderung nach Kapitalerhaltung betreffen. Die Einführung eines Unternehmenswahlrechts zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards auch auf den Einzelabschluss ist jedenfalls abzulehnen, wenn nicht gewährleistet wird, dass unter Beachtung der bewährten handelsrechtlichen Grundsätze des Gläubigerschutzes die Vergleichbarkeit der Abschlüsse erhalten bleibt..."

Hier stellt sich nämlich die Frage, ob nicht die IAS heute schon besser als das HGB geeignet sind, die Forderungen der Bundesbank zu erfüllen. Erinnert sei nur an die rechtsform- und größenabhängige Differenzierung der Rechnungslegung nach HGB, die die IAS nicht kennen. Auch die deutlich höher gewichtete Bilanzwahrheit und Transparenz ("true and fair view") tragen unseres Erachtens eher zum Gläubigerschutz bei als das extensive Ausnutzen handelsrechtlicher Ansatz- und Bewertungswahlrechte.

Was bleibt? Es bleibt die Erkenntnis, dass die Deutsche Bundesbank einige Anmerkungen aus Bankensicht veröffentlicht hat, die die Einführung der IAS nicht behindern oder gar verhindern werden.


Ehrenbrief des Landes Hessen an Dr. Struwe verliehen

Für "Verdienste um die Gemeinschaft" hat der Hessische Ministerpräsident Dr. Jochen Struwe den Ehrenbrief des Landes Hessen verliehen.

In eine Feierstunde würdigten der Landrat des Kreises Bergstraße, Norbert Hofmann, und der Bürgermeister der Kreisstadt Heppenheim, Ulrich Obermayr, vor etwa 40 geladenen Gästen die langjährigen ehrenamtlichen Leistungen von Dr. Struwe. Erwähnt wurden die politische Aktivität als Kreistagsabgeordneter und Stadtverordneter, Erster Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher, Fraktions- und Ausschussvorsitzender oder die Mitgliedschaft in zahlreichen weiteren Gremien der kommunalen Selbstverwaltung (Verbandsversammlungen, Betriebskommissionen etc.), aber auch die von Dr. Struwe vorangetriebene Gründung eines Kindergartenträgervereins.

Dr. Struwe gab in seiner Erwiderung den ausgesprochenen Dank und die Anerkennung an seine Mitstreiter in Politik und Verein weiter und dankte seinerseits für die erfahrene Unterstützung.


Transparenz- und Publizitätsgesetz vom Gesetzgeber verabschiedet

Der "Gesetzentwurf zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität", kurz Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), den die Bundesregierung am 06.02.2002 eingebracht hatte, hat die gesetzgeberischen Hürden genommen:
  • Am 17.05.2002 verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf.
  • Am 21.06.2002 stimmte der Bundesrat dem TransPuG zu.
Mit der Verkündung des Gesetzes kann in wenigen Wochen gerechnet werden; damit wäre das Artikelgesetz, über dessen Auswirkungen wir mehrfach berichtet haben, rechtskräftig.

Handlungsbedarf bei Basel II

In unserem Seminar " Basel II – Bonitätsrating für Mittelständler " hören wir immer wieder die Meinung, der typische Mittelständler brauche hinsichtlich des Basel II-Akkords ja eigentlich nichts zu unternehmen:
  • Da es in den Ratingklassen BBB+ bis BB– bei einem Risikogewicht von 100 Prozent bleibe und die durchschnittliche Bonitätseinstufung von bereits heute extern bewerteten Unternehmen bei BBB+ bis B– liege, werde sich für die meisten dieser Unternehmen nichts ändern.
  • Da in Deutschland ohnehin nur etwa 200 Unternehmen extern bewertet sind und Unternehmen ohne Rating wie bisher mit einem Risikogewicht von 100 Prozent bewertet werden sollen, sei die Mehrzahl der Unternehmen von Basel II gar nicht betroffen.
  • Da die meisten Mittelständler angesichts ihrer Umsatzgröße oder auch im Hinblick auf die benötigten Kreditvolumina in das Retailgeschäft fallen würden und dieses ebenfalls mit dem Risikogewicht 100 Prozent erfasst werde, sei kein Handlungsbedarf erkenntlich.
So richtig die Tatsachenfeststellungen sind, so verkehrt wäre der Schluss, dass man als Mittelständler die Hände in den Schoß legen könne.

Selbst wenn sich der typische Mittelständler zunächst auf keine Änderung seiner Risikogewichtung einstellen muss:

  • die höheren Transparenzerfordernisse betreffen auch ihn,
  • viele seiner Aktionsmöglichkeiten helfen seinem Unternehmen unabhängig von Basel II, und
  • sein Ziel sollte die Verbesserung seines Ratings (Risikogewichtung 50 oder gar 20 Prozent) sein.
Nur wenn er handelt, spart der Mittelständler Kosten und verbessert seine Rendite – und das Letztere dürfte nach wie vor eines der Primärziele eines Unternehmers sein.

Dr. Struwe auf Professur für Rechnungswesen und Controlling berufen

Mit Schreiben vom 11.06.2002 hat der Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz Dr. Jochen Struwe auf eine Professur für das Lehrgebiet Rechnungswesen und Controlling berufen.

Kindertagesstätten in Elternregie – ein immer gangbarer Weg?

Wir haben bereits mehrfach über die Frage berichtet, ob Kindertagesstätten in kommunaler oder privater Trägerschaft betrieben werden sollten (siehe Schlagzeilen vom 2002-04-12 und 2002-03-08). Aus eigener Erfahrung – Dr. Struwe ist selbst Gründungsvorsitzender eines Kindergartenträgervereins – vertreten wir die Ansicht, dass bei einer Privatisierung der Trägerschaft zuerst an die Eltern selbst und erst nachrangig an institutionelle private Träger gedacht werden sollte.

Gleichwohl verkennen wir nicht, dass es in Ballungsräumen, in sozialen Brennpunkten schwierig sein kann, Eltern entsprechend zu motivieren. Uns interessiert Ihre Meinung zu der Frage, ob und wie es in einem problematischeren sozialen Umfeld gelingen könnte, Eltern zur dauerhaften Übernahme der Verantwortung, die mit dem Betrieb einer Kindertagesstätte verbunden ist, zu bewegen.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung, teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit – wir revanchieren uns mit einer Zusammenfassung Ihrer Rückmeldungen. Am einfachsten benutzen Sie folgende Adresse: kiga-befragung@struwe-beratung.de.


IAS/IFRS beschlossen!

Der Ministerrat der EU-Wirtschaftsminister hat in seiner Sitzung am 06.06.2002 beschlossen, dass börsennotierte Unternehmen in der EU ab 01.01.2005 die International Accounting Standards IAS (bzw. deren Nachfolger IFRS) anwenden müssen. Der Beschluss wurde ohne Aussprache gefasst, Änderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag und dem Parlamentsbeschluss gab es keine mehr, der Beschluss ist rechtskräftig.

In der EU sind zunächst etwa 7.000 Unternehmen betroffen, die Auswirkungen werden aber weit größer sein. Denn es ist, wie von uns wiederholt berichtet, damit zu rechnen, dass auch nicht-börsennotierte Unternehmen die Möglichkeit erhalten werden, nach den IAS/IFRS Rechnung zu legen.

Der Ministerrat räumte den Unternehmen, die auch an einer Drittlandsbörse notiert sind und dort zur Bilanzierung nach internationalen Standards (gemeint sind hier die US-GAAP) verpflichtet sind, eine Übergangsfrist von zwei Jahren ein. Diese Unternehmen müssen ab 01.01.2007 nach IAS/IFRS bilanzieren.

Jetzt ist das Bundesministerium für Justiz am Zug, baldmöglichst ein Artikelgesetz einzubringen, das den EU-Beschluss in deutsches Recht umsetzt. Wir gehen davon aus, dass die Einzelunternehmen mit bedacht werden.


Aus IAS werden IFRS

Nachdem am 01.04.2001 das International Accounting Standards Board IASB die Verantwortung für den Standardisierungsprozess der IAS von seinem Vorgänger, dem International Accounting Standards Committee IASC, übernommen hatte, bekommen jetzt auch künftige Standards eine neue Bezeichnung:
  • Aus den International Accounting Standards IAS werden künftig International Financial Reporting Standards IFRS. Die vom IASC übernommenen 34 Standards (IAS 1 bis 41, einige Nummern sind zur Zeit unbesetzt) werden aber weiter als IAS bezeichnet.
  • Die Standard Interpretations SIC werden zu den International Financial Reporting Interpretations Committee IFRIC-Interpretations. Die 31 bisherigen Interpretationen (SIC 1 bis 33, die SIC 4, 26 und 34 wurden nicht endgültig in Kraft gesetzt) behalten ebenfalls ihre alte Bezeichnung.
Das Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements behält seine angestammte Bezeichnung. Die Project Archives enthalten soweit verfügbar Kommentare Dritter zu einzelnen Standards oder Interpretationen.

Beratung von Arbeitnehmervertretern

Als Unternehmensberater wird man häufig in eine Ecke gedrängt, in die man zumindest nicht zwangsläufig gehört – wenn man denn an der Sache orientiert berät. Bei korrekter Berufsauffassung ist der Berater eben nicht zwingend Erfüllungsgehilfe, nicht immer verlängerter Arm des Eigentümers oder Arbeitgebers. Zumindest wir verstehen unsere Aufgabe so, dass wir unseren Auftraggebern auf wissenschaftlicher Grundlage – und damit neutral, unvoreingenommen! – praktisch verwertbare Hilfestellung geben.

Für uns heißt das auch, dass wir zu unseren Kunden Unternehmer und Arbeitnehmervertreter zählen. Wir haben Gewerkschaftsvorstände, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten, Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse beraten und trainiert. Dass wir bspw. seit einem Jahrzehnt kontinuierlich derselben Arbeitnehmervertretung gutachterlich zur Seite stehen und dabei auch von der Geschäftsführung dieses Unternehmens (mit über 5.000 Beschäftigten) unterstützt werden, zeigt, dass objektive, überparteiliche Arbeit von beiden Seiten honoriert wird.

Von einer sachverständigen Beratung der Arbeitnehmerseite profitieren beide :

  • Arbeitgeber bzw. Eigentümer gewinnen dadurch, dass Ihnen sachkundige Arbeitnehmer-Aufsichtsräte oder Betriebsräte gegenüber sitzen, die das notwendige Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen haben.
  • Arbeitnehmer lernen ihr Unternehmen besser kennen und können auf gleicher Augenhöhe mit den unternehmerisch Verantwortlichen diskutieren, da sie die erforderlichen Sachkenntnisse zur Beurteilung bestimmter Sachlagen durch uns als neutralen, externen Dritten erhalten haben.
Prüfen Sie, ob wir auch Ihnen als Arbeitnehmervertreter helfen können! Ihnen wird vielleicht nicht alles gefallen, was wir Ihnen sagen – aber dafür können Sie sicher sein, dass uns kein erkenntnisleitendes Interesse zu unseren Aussagen führt.

"Angststarre" verhindert Einschnitte bei freiwilligen Leistungen

Bei den vergangenen Haushaltsberatungen der Kreise und Gemeinden konnte man es einmal mehr erleben: Auch wenn die Kämmerer deutlich auf die zumeist bedrohliche Finanzlage und die fehlende Aussicht auf Besserung hinweisen, findet sich selten die Kraft, notwendige Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen vorzunehmen. Neben der eigentlich ehrenwerten Begründung, kommunale Daseinsvorsorge betreiben zu müssen, hört man allerdings häufig auch das Argument, man können sich doch nicht mit der Freiwilligen Feuerwehr, den Sportlern oder den kulturtreibenden Vereinen, ganz zu schweigen von den sozial oder ökologisch engagierten und öffentlich geförderten Interessengruppen anlegen.

Das Ärgerliche bei dieser Bemäntelung von Nichtstun ist, dass die meisten ehrenamtlichen Kommunalpolitiker sehr wohl wissen, dass ihre Haushalte überdehnt sind und dass der Konsolidierungsbedarf erheblich ist. Man weiß nur nicht, wie man handeln soll, um unbeschadet aus diesem Dilemma heraus zu kommen.

Wir zeigen Ihnen (aus eigener Erfahrung), wie man Wahlen unbesorgt entgegen sehen kann, auch wenn man die freiwilligen Leistungen antastet.

Zunächst muss dem Parlament klar werden, welche der von ihm beschlossenen Ausgaben gesetzlich, vertraglich oder freiwillig begründet sind. Schon hier besteht in der Regel überhaupt keine Vorstellung von den jeweiligen Dimensionen. Im nächsten Schritt geht es darum, die vertraglichen Leistungen auf Änderungsmöglichkeiten zu überprüfen. Über einen Eckwertebeschluss können notwendige Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen in der Nicht-Öffentlichkeit der Verwaltung vorbereitet werden, ohne dass diese durch öffentliche Diskussionen gleich zerredet werden. Die Vereinsförderung kann durch relativ wenige Neujustierungen, gegen die öffentlicher Druck kaum mobilisiert werden kann, so eingestellt werden, dass in der Regel erhebliche Mittel eingespart werden können, ohne dass das Vereinsleben gefährdet würde.

Dass Sie keine "Angst" bei der Kürzung freiwilliger Leistungen haben müssen, erfahren Sie im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung, die wir für Ihr Parlament oder Ihre Fraktion durchführen!


Neue Rechte und Pflichten für Aufsichtsratsmitglieder

Das bereits in unserer letzten Schlagzeile angesprochene TransPuG bringt neue Rechte und Pflichten für Aufsichtsratsmitglieder mit sich. Die neuen Regelungen des TransPuG betreffen thematisch mit Schwerpunkt den Aufsichtsrat und die Informationsversorgung des Aufsichtsrats.

Aufsichtsratsmitglieder werden einerseits folgende Neuregelungen begrüßen:

  • Präzisierung der "Follow-up"-Berichterstattung (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG),
  • Erweiterung der Regelberichterstattung (§ 90 Abs. 1 Satz 2 AktG),
  • Berichtsverlangen einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§ 90 Abs. 3 Satz 2 AktG),
  • Schriftlichkeit und Rechtzeitigkeit der Berichterstattung (§ 90 Abs. 4 und 5 AktG),
  • Übermittlung statt Aushändigung von Unterlagen (§ 90 Abs. 5 Satz 2, § 170 Abs. 3 Satz 2 und § 314 Abs. 1 Satz 2 AktG),
  • Bericht über die Arbeit in den Aufsichtsratsausschüssen (§ 107 Abs. 3 AktG),
  • Einberufungsbegehren einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§ 110 Abs. 2 AktG),
  • Videozuschaltung von Aufsichtsratsmitgliedern (§ 118 Abs. 2 AktG).
Die Aufsichtratsmitglieder werden andererseits stärker durch folgende Änderungen in die Pflicht genommen:
  • Einberufung/Sitzungsfrequenz (§ 110 Abs. 3 AktG),
  • Zustimmungspflichtige Geschäfte (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG),
  • Verschwiegenheit (§ 116 AktG),
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht (§ 404 AktG),
  • Entsprechenserklärung (§ 161 AktG),
  • Angaben zu aktienbasierten Organbezügen (§ 285 Nr. 9 HGB).
Wir informieren Sie – und Ihre Aufsichtsratsmitglieder – gerne über Einzelheiten!

TransPuG internationalisiert deutsche Rechnungslegung

Der am 06.02.2002 von der Bundesregierung vorgelegte "Gesetzentwurf zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität ( Transparenz- und Publizitätsgesetz)" (Bundestagsdrucksache 14/8769) wird, wenn er denn wie geplant am 17.05.2002 vom Bundestag verabschiedet wird, eine weitere Internationalisierung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung begründen. Wie der Gesetzentwurf selbst ankündigt, wird es bei diesen Schritten nicht bleiben; weitere Harmonisierungen sind – leider scheibchenweise – geplant.

In Zukunft müssen alle Konzerne, die Wertpapiere auf einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG ausgegeben haben, eine Kapitalflussrechnung, eine Segmentberichterstattung und einen Eigenkapitalspiegel aufstellen. Die Segmentberichterstattung und die Kapitalflussrechnung sind heute noch integrale Bestandteile des Konzernanhangs allerdings nur der börsennotierten Mutterunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG; sie werden zu eigenständigen Bestandteilen des Jahresabschlusses für eine größere Zahl von Unternehmen. Der Eigenkapitalspiegel ist ein bisher nur von den US-GAAP und den IAS genutztes Instrument.

Eine weitere Angleichung an internationale Gepflogenheiten wird durch Beseitigung der umgekehrten Maßgeblichkeit hinsichtlich der Wertansätze vorgenommen. Künftig sind ausschließlich steuerlich motivierte Ansätze oder Bewertungen, z. B. Sonderposten mit Rücklageanteil, im Konzernabschluss nicht mehr zulässig (Aufhebung der §§ 308 Abs. 3 und 314 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

Auch wenn die neuen Regelungen nur die Konzernabschlüsse betreffen, darf die Benchmark-Wirkung nicht unterschätzt werden. Über kurz oder lang werden auch die Einzelabschlüsse die neuen Regelungen berücksichtigen.


Projektmanagement und -controlling in Politik und Verwaltung

Die Veranstaltung eines Hessentags ist für jede hessische Stadt ein Großereignis, auf das Jahre hingearbeitet wird (ähnliche Veranstaltungen zur Selbstdarstellung und Identifikationsstiftung gibt es auch in anderen Bundesländern). An einem aktuellen Fall (und anderen Beispielen) zeigen wir, wie man ein solches Projekt vorbereitet und was man alles falsch machen kann.

Politik und Verwaltung müssen – oft unter Beachtung von Vorgaben Dritter – drei Dinge in den Griff bekommen:

  • Kosten,
  • Leistungen,
  • Termine.
In unserem Seminar "Management und Controlling von Projekten, Budgets und Investitionen " besprechen wir u. a.,
  • wie ein Projekt geplant wird und welche Planungsgrundsätze dabei zu beachten sind;
  • wie Sie ein Projektmanagement einrichten, das politische Vorgaben genauso wie verwaltungstechnische Möglichkeiten berücksichtigt;
  • wie das strategische und operative Projektcontrolling zu organsieren sind und mit welchen Methoden dort gearbeitet wird;
  • wie Meilensteinpläne Fertigstellungs- und Berichtstermine verzahnen und wie Zeitplanungen aufgebaut werden;
  • warum Budgetabweichung und Kostenabweichung etwas völlig anderes sind;
  • welche Möglichkeiten es gibt, Fertigstellungsgrade zu ermitteln, und was Fertigstellungswerte aussagen;
  • was eine Leistungsabweichung bedeutet und wie Abweichungen klar erkannt werden und bewertet werden;
  • wie schließlich ein Projekt gemeinsam von Politik und Verwaltung erfolgreich abgeschlossen und dokumentiert wird.

Basel II verschoben

Wie heute bekannt wurde, wird der Basel II-Akkord keinesfalls vor Ende 2006 zum alleinigen Maßstab der Kreditwürdigkeitsprüfung werden. Zwar soll nach einem vom Baseler Ausschuss veröffentlichten neuen Zeitplan der 01.01.2006 das Datum des Inkrafttretens markieren. Während einer einjährigen Einführungsphase können die Banken die erforderliche Eigenkapitalhinterlegung jedoch noch nach der bisherigen Methode errechnen.

Neben dieser erneuten Verschiebung (ursprünglich war eine Anwendung ab 2004 geplant) gibt es noch weitere Meldungen:

  • Bleiben Umsatz oder Kredithöhe (welches Kriterium greifen soll, wird noch diskutiert) unter bestimmten Schwellenwerten (die Europäer fordern höhere, die Amerikaner niedrigere), werden die Schuldner in das Retailgeschäft fallen. Für sie gilt dann das einheitliche Risikogewicht von 100 Prozent.
  • Für KMU-Kredite wird auch noch ein sogenanntes " Pool-Rating " diskutiert. Dies würde dazu führen, dass Ausfallrisiken nicht mehr unternehmensindividuell bestimmt werden müssten, sondern dass die Ausfallwahrscheinlichkeiten einer möglichst homogenen Schuldnergruppe bei der Bemessung der Eigenkapitalhinterlegung herangezogen würden.
  • Zusätzlich wollen die Europäer erreichen, dass die Risikogewichte nach Umsatzgrößen differenziert werden (" KMU-Kurve "); die Amerikaner sperren sich auch hier.
Jetzt sich beruhigt zurückzulehnen wäre sicher die falsche Strategie. Basel II wird kommen, und die Unternehmen werden Zinsaufwand sparen können, wenn sie sich rechtzeitig vorbereiten. Wie, zeigen wir Ihnen in unserem Tagesseminar " Basel II – Bonitätsrating für Mittelständler ".

Recycling- und Entsorgungslogistik

Der Logistiker Prof. Dr. Horst Wildemann stellte in einer 1997 veröffentlichten Delphi-Studie u. a. fest, dass
  • die Bedeutung der Entsorgungslogistik im Vergleich zur Produktions- und Beschaffungslogistik zunehmen werde,
  • sich zukünftige Gestaltungsbedarfe aus der logistischen Optimierung von Entsorgungskreisläufen für Konsumtionsrückstände ergeben würden,
  • das Problemverständnis für die logistischen Aspekte der Entsorgung (mit Ausnahme der Verpackungsverordnung) eher gering ausgeprägt seien.
Zahlreiche Kontakte zu Entsorgungsunternehmen, langjährige eigene politische Verantwortung in der Abfall- und Wasserwirtschaft und die aufgrund eines entsprechenden Lehrauftrags wieder stärkere Beschäftigung mit dem Thema haben uns bewogen, ein zweitägiges Seminar anzubieten, dass sich sowohl an
  • Abfallerzeuger und -besitzer (§ 3 Abs. 5, 6 Krw-/AbfG),
  • Produktverantwortliche (§ 22 Abs. 1 KrW-/AbfG) wie an
  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§ 15 KrW-/AbfG, Landesrecht)
richtet. Informieren Sie sich hier über die Inhalte unseres Seminars " Recycling- und Entsorgungslogistik ".

International Accounting Standards: Wer darf was?

Christoph Ernst, Bilanzexperte im federführenden Bundesjustizministerium (BMJ), hat auf der jüngsten Tagung der Schmalenbach-Gesellschaft die Vorstellungen des BMJ für 2005 geschildert:
  • Börsennotierte Konzernmuttergesellschaften : Der EU-Ministerrat wird voraussichtlich im Mai 2002 die Verordnung beschließen, die die IAS ab 2005 für diese Unternehmen verpflichtend vorschreibt. Die Verordnung hat bekanntlich bereits das EU-Parlament passiert, siehe unsere Meldung vom 2002-03-14.
  • Nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne : Nicht-kapitalmarktorientierten Konzernen wird ab 2005 voraussichtlich ein Wahlrecht zwischen IAS- und HGB-Rechnungslegung eingeräumt, was den Vorteil der Einheitlichkeit mit sich bringen würde.
  • Nicht-Konzernunternehmen : Für den Einzelabschluss sei am wahrscheinlichsten, dass es ebenfalls ein Wahlrecht zwischen einem Abschluss nach IAS und nach HGB geben werde. Zum Einen seien kleine und mittlere Unternehmen nicht zu verpflichten, die auf kapitalmarktorientierte Konzernabschlüsse ausgerichteten IAS anwenden zu müssen. Zum Anderen müssten bei einem Verbot Konzerntöchter dauerhaft zwei Abschlüsse vorlegen, was ebenfalls unzumutbar sei.
Im Ergebnis stellte Ernst fest, dass die Bundesregierung außerdem prüfe, in welchen weiteren Punkten das HGB modernisiert werden könne.

Damit wird unsere bereits am 09.10.2001 (siehe Schlagzeile " Internationale Rechnungslegung auch beim Einzelabschluss? " ausgesprochene Vermutung bestätigt. Die IAS werden kommen, und zwar für alle Unternehmen!

Das Wahlrecht wird dazu führen, dass gerade fortschrittliche, gut geführte, auch jenseits deutscher Grenzen agierende Unternehmen die Vorteile der IAS relativ rasch nutzen werden. Dadurch wird ein Sog entstehen, der auch Unternehmen, für die bisher einzig Basel II ein Argument für den Umstieg auf IAS ist, mit sich ziehen wird. Und wenn Sie berücksichtigen, das auch nach IAS Vorjahreszahlen vorzulegen sind, muss schon der Jahresabschluss 2004 auch nach IAS aufgestellt werden. Damit wird es höchste Zeit, sich zu informieren, beispielsweise in unserem Seminar " Internationale Rechnungslegung – HGB, US-GAAP und IAS ".


Verschwiegenheitspflicht bei kommunalen Aufsichtsräten

Ein wichtiges Thema auf kommunaler Ebene ist die Frage, was Aufsichtsräte und Mitglieder kommunaler Eigenbetriebskommissionen, die als Vertreter eines Kreises oder einer Gemeinde, berichten dürfen und was nicht. " Wie weit geht unsere Verschwiegenheitspflicht? ", ist eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird.

Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten, da es durchaus unterschiedliche Antworten gibt. Die Antwort ist u. a. abhängig von folgenden Gesichtpunkten:

  • Welche Regelung der Wahl bzw. Entsendung der Vertreter trifft die jeweilige Kommunalverfassung?
  • Welche Rechtsform hat das Unternehmen, für das der Vertreter die Frage stellt (z. B. AG, GmbH oder Eigenbetrieb)?
  • Was soll inhaltlich berichtet werden?
Nicht zuletzt soll darauf hingewiesen werden, dass die juristische Kommentierung unterschiedliche Meinungen kennt und dass es erhebliche Unterschiede zwischen "der reinen Lehre" und der politischen Praxis gibt.

Bedenkt man die Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht – strafrechtlich Freiheitsentzug oder Geldstrafe (§ 404 AktG bzw. § 85 GmbHG), zivilrechtlich Schadenersatz (§ 116 i. V. m. § 93 AktG, §§ 43, 52 GmbHG) –, wird deutlich, wie wichtig es ist, den kommunalen Vertretern in den Aufsichtsorganen das nötige Wissen zu vermitteln. "Mangelnde Vertraulichkeit fügt dem Aufsichtsrat in seiner konkreten Arbeit, aber auch dem deutschen Aufsichtsratssystem insgesamt schwersten Schaden zu" so die Bundesregierung in der Begründung ihres Entwurfes des TransPuG (Bundestagsdrucksache 14/8769) nicht zu Unrecht.

In unserem Seminar " Aufgaben, Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Aufsichtsräte und Betriebskommissionen öffentlicher Unternehmen " gehen wir ausführlich auf die Verschwiegenheitspflicht ein.


Was ist los mit unseren Unternehmen(sprüfungen)?

"Was ist los mit unseren Unternehmen(sprüfungen)?", die Frage drängt sich angesichts prominenter und weniger bekannter Namen wie
  • Balsam AG,
  • Berliner Bankgesellschaft AG,
  • Comroad AG,
  • FlowTex AG,
  • Phenomedia AG oder
  • Philipp Holzmann AG
auf, die alle geprüfte Jahresabschlüsse vorlegten, die einer genaueren Kontrolle nicht standhielten. Egal ob altes oder neues Geld, ob etablierte Unternehmen traditioneller Branchen oder ehemalige Senkrechtstarter am Neuen Markt – es macht nachdenklich, dass Vorstände und Geschäftsführer, Innenprüfer aus Revision und Controlling oder Wirtschaftsprüfer nichts gemerkt haben sollen. Dass auch die Staatsanwaltschaften und Untersuchungsrichter manche Zweifel hegen, erkennt man an der Zunahme von Festnahmen aus Wirtschaftsdelikten und der schnelleren Verhängung von Untersuchungshaft wegen Flucht- oder Verdunklungsgefahr.

Ob fehlende Übersicht und Überwachung oder kriminelles Handeln: wir helfen Ihnen bei der Vorbeugung! Wir informieren Sie in unseren Seminaren

und beraten Sie bei Einrichtung entsprechender Sicherungssysteme in Ihrem Unternehmen. Setzen Sie auf Risikovorsorge – ehe Sie sitzen!

Kindertagesstätten in kommunaler oder privater Trägerschaft II

In unserer Schlagzeile vom 2002-03-08 hatten wir die Frage gestellt, ob Kindertagesstätten in kommunaler oder privater Trägerschaft betrieben werden sollen.

Mittlerweile sind Zahlen aus Berlin bekannt geworden, die unsere Erkenntnis belegen, dass erhebliche Einspareffekte für eine Kommune erzielbar sind, wenn private die kommunale Trägerschaft ablöst. Die dortige rot-rote Koalition plant von den 852 kommunalen Kitas bis 2006 426 an freie Träger zu übergeben. Dadurch würden sich die kommunalen Kita-Plätze auf etwa 45.000 reduzieren, während die Plätze bei freien Trägern auf ca. 90.000 zunehmen würden. Durch eine gleichzeitige Erhöhung der Gruppengröße will der Senat 1.100 Stellen und damit Personalkosten von 21 Mio. € pro Jahr einsparen.

Dass diese Pläne bei Elternvertretern und Erzieherinnen nicht unumstritten sind, zeigen lautstarke Proteste, wie sie seit Tagen in der Berliner Presse artikuliert werden. Es werde für die Eltern teuerer (13 statt bisher sechs, sieben oder acht Prozent Elternbeteiligung), die Gruppengröße werde unzumutbar zunehmen (von momentan 16 auf 21 Kinder), ein Tarifvertrag (der die bisherigen Arbeitsbedingungen festschreibe) müsse her – so einige der vorgebrachten Befürchtungen und Forderungen. Als Hemmschuh des geplanten Out-sourcing könnte sich der marode Zustand vieler Kitas erweisen, die erst – bspw. hinsichtlich der Brandschutzbestimmungen – auf Vordermann gebracht werden müssten.

Es wird interessant sein zu beobachten, ob der wohl präferierte Berliner Weg, nämlich die Übergabe der Verantwortung an institutionelle Träger, erfolgversprechender ist als die Übergabe an Elternvereine. Wir werden weiter berichten.


Politik- und Verwaltungsreform – ein Bund fürs Leben

Langjährige eigene politische Verantwortung und die Beratung von Politik und Verwaltung aller staatlichen wie kommunalen Ebenen haben uns immer wieder mit folgenden Missverständnissen konfrontiert:
  • Die Politik sucht Reformansätze zu sehr in der Verwaltung und vergisst dabei, dass auch in ihrem Verantwortungsbereich Reformbedarf besteht (Stichwort: "Politikversagen").
  • Die Verwaltung geht oft genug davon aus, dass Verwaltungsreform wie die Sintflut zu ertragen ist, und hofft auf deren Abebben, auf dass wieder Ruhe einkehrt.
  • Politik und Verwaltung verkennen, dass sie nur zusammen reformfähig sind und dass Politik- und Verwaltungsreform kein einmaliger Akt ist, sondern eine Daueraufgabe, einen Prozess darstellt.
Hoffnungsfroh stimmt, dass immer mehr Politiker (im Übrigen quer durch alle Parteien) und Verwaltungsmitarbeiter die Reformnotwendigkeiten erkennen, auch wenn das Beharrungsvermögen versteinerter Strukturen in Politik und Verwaltung nicht unterschätzen werden darf. Allein der aktuelle Reformschub – ehrlicherweise ausgelöst durch die öffentlichen Finanzierungsprobleme seit Anfang der neunziger Jahre und weniger durch Selbsterkenntnis – wird eine Verwaltungsgeneration und mehrere Politikergenerationen beschäftigen.

Erfreulich ist sicher auch, dass wir kein Ideendefizit mehr, sondern "nur" noch ein Vollzugsdefizit haben. Spätestens seit Mitte der neunziger Jahre ist mehr oder minder klar, wohin die Reise geht (siehe z. B. unser Seminar zur Politik- und Verwaltungsreform). Die Umsetzung geht allerdings zögerlicher voran, als sie es nach Meinung vieler Akteure und Beobachter könnte. Ein Grund ist sicher auch die Angst, Fehler zu machen. "Lieber erst mal abwarten, was die anderen machen", ist eine häufig zu findende Einstellung. Vielleicht sollte man hier mehr Mut zur amerikanischen Verfahrensweise des "Quick and dirty" zeigen.

Fest steht jedenfalls, dass die Reformarbeit nicht ausgeht. Wir unterstützen Sie – Politik und Verwaltung – gerne dabei, sei es durch Beratung, sei es durch Informationsgewinnung oder Ausbildung!


Korruption – und was Sie dagegen tun können

In den letzten Monaten häufen sich Meldungen und Presseberichte über Korruptionsfälle im privaten wie öffentlichen Bereich. Betroffen sind Politiker, Beamte, Privatunternehmer. Die jüngsten Fälle von Köln, Wuppertal, Recklinghausen oder Frankfurt am Main sind nur die Spitze eines Eisbergs. Seit Mitte der neunziger Jahre ist die Zahl der Ermittlungsverfahren, die durch Staatsanwaltschaft und Polizei betrieben werden, von 256 auf über 1.000 gestiegen. Mit einem weiteren Anstieg wird überall dort gerechnet, wo "genauer hingesehen" wird. Organisationen wie Transparency International stufen Deutschland auf einer fast 100 Länder umfassenden Skala hinsichtlich der Korruptionsverbreitung immer weiter ab.

Zum Schutze von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, aber auch zum Erhalt des Ansehens und des Vertrauens in das Unternehmen ist es wichtig, Präventionsstrategien zu entwickeln.

Unser Trainer Jürgen Stierle (14 Jahre Polizeierfahrung), zeigt Ihnen mit den Seminaren

wie Sie sich selbst, aber auch ihre Mitarbeiter vor Korruption und Unternehmenskriminalität schützen können. Außer dem Sensibilisierungseffekt kommt es uns zusätzlich auf eine Verhaltensänderung und eine Veränderung der Unternehmenskommunikation und Unternehmenskultur an.

Senden Sie uns Ihre Link-Empfehlungen!

Wie wir unseren Auswertungen entnehmen, werden unsere Link-Empfehlungen regelmäßig genutzt. Auch wenn wir uns natürlich bemühen, diese aktuell zu halten: Bei der Geschwindigkeit, mit der sich das Angebot im Internet vergrößert und verändert, kann man nicht alle interessanten Links zu einem Thema kennen.

Momentan bieten wir unseren Besuchern Link-Listen zu folgenden Themen:

Sollten Sie hier Ihre Favoriten vermissen, freuen wir uns über Ihre Empfehlung an link-listen@struwe-beratung.de.

Quartalsberichte empfängerorientiert aufstellen

Sowohl im öffentlichen wie privatwirtschaftlichen Bereich erleben wir immer wieder, dass die jetzt wieder fälligen Quartalsberichte ihren eigentlichen Zweck nicht erfüllen, nämlich die unterjährige Information der Verantwortlichen als Grundlage für deren Steuerungsentscheidungen. Es wird vielfach an den Notwendigkeiten vorbei berichtet.

Grundsätzlich gelten für Quartalsberichte die gleichen Anforderungen, die jeder gute Bericht erfüllen sollte: Die Schnittmenge zwischen objektivem Informationsbedarf, subjektivem Informationsangebot und subjektiver Informationsnachfrage muss so groß wie möglich gemacht werden.

Mächtige Software-Lösungen oder Office-Anwendungen verleiten dazu, dass man mit ungeeigneten Informationen zugeschüttet, in "Zahlenfriedhöfen begraben" wird ("Information-overflow"). Dabei sind Anforderungen an die Qualität unterjähriger Informationen für die Entscheider kontinuierlich gestiegen:

  • Berichte enthalten die Zahlen, die man hat, nicht die, die erforderlich wären.
  • Berichte sind so aufgebaut, wie es der Sender als sinnvoll erachtet, nicht, wie es der Empfänger für seine Entscheidungen bräuchte.
  • Berichte wechseln zu häufig Form und Struktur, die Wiedererkennung wird erschwert, Längsschnittvergleiche werden unmöglich.
  • Berichte erscheinen mit einer zu großen Verzögerung ("Time-lag"), als dass sie noch sinnvoll genutzt werden könnten.
Wir helfen Ihnen bei der formalen und inhaltlichen Gestaltung Ihres Informationsflusses. Dass wir dabei das bekannte KonTraG oder das noch in dieser Wahlperiode zu verabschiedende TransPuG (Transparenz- und Publizitätsgesetz) genauso wie betriebliche Controllingerfordernisse berücksichtigen, versteht sich sowohl für den privaten wie öffentlichen Sektor. Unser Angebot richtet sich speziell auch an die Politik (Stichwort: Beteiligungsmanagement), eigene Erfahrungen sind uns dabei von Nutzen.

Änderungen bei Basel II

Auf einer Fachtagung der Deutschen Bundesbank wurden einige Änderungen beim Basel II-Akkord bekannt:
  • Basel II wird bis in das Jahr 2006 hinein zunächst parallel zu Basel I gefahren.
  • Die Unternehmensgröße soll bei der Berechnung des Kreditrisikos berücksichtigt werden.
  • Kleine Unternehmen sollen den begünstigten Privatkunden gleichgestellt werden.
  • Bei der Bonitätsbeurteilung werden weitere Realsicherheiten einbezogen.
Parallel dazu hat der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, Jochen Sanio, gestern auf dem Sparkassen-Forum in Berlin bekannt gegeben, dass der Basel II-Akkord vermutlich erst ab Jahresbeginn 2006 in Kraft treten werde.

Über den neuesten Stand informiert Sie unser Tagesseminar "Basel II – Bonitätsrating für Mittelständler".


Europäisches Parlament beschließt IAS

Am 2002-03-12 hat das Europäische Parlament dem Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze vom 13.02.2001, KOM (2001) 80 endgültig, 2001/0044 (COD), zugestimmt. Die letzte Hürde – der Ministerrat – wird als problemlos angesehen. Damit werden die IAS für börsenotierte Unternehmen am 01.01.2005 verbindlich.

Das Parlament regt gleichzeitig an, die Anwendung der IAS auch auf die kleinen und mittleren Unternehmen auszudehnen. Für diejenigen Unternehmen, die heute bereits auf US-GAAP umgestellt haben, wird eine Übergangsregelung für die erneute Umstellung auf dann IAS bis 2007 vorgeschlagen.


So verschenken Handwerksbetriebe ihr Geld

In unserer langjährigen Tätigkeit für Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften oder einzelne Handwerksbetriebe sind wir immer wieder auf einige typische Unterlassungssünden gestoßen, durch die Handwerksbetriebe alljährlich erhebliche Summen verlieren:

Der Bereich, der erfahrungsgemäß am meisten im Argen liegt, ist die Finanz- und Liquiditätsplanung. Ganz abgesehen davon, dass das Finanzmanagement überlebensnotwendig ist (Stichwort: Illiquidität als häufigster Insolvenzgrund): Es wird Rentabilität dadurch verschenkt, dass Ein- und Auszahlungen anscheinend eher dem Zufallsprinzip gehorchen statt vorausschauend geplant zu werden. Im Kreditbereich missachtet die Finanzierung elementare Grundregeln z. B. hinsichtlich Kostenminimierung oder Fristenkongruenz. Im Anlagebereich werden mögliche Zinserträge nicht realisiert.

Ein weiteres Feld, das zusätzliche Erträge abwerfen könnte, ist die Investitionsrechnung. Wenn überhaupt eine Investitionsrechnung existiert, handelt es sich dabei oft um einfachste Kosten- oder Gewinnvergleichsrechnungen, die auf jede Art der Dynamisierung verzichten. Damit sind wirtschaftliche Fehlentscheidungen, die bis zur Existenzgefährdung gehen können, unausweichlich. Riskoanalysen werden so gut wie gar nicht angestellt, obwohl es eine Reihe praxisnaher Methoden gibt.

Ein weiteres Defizit ist in der Kostenrechnung festzustellen. Viele Handwerksbetriebe fertigen nicht nur Einzelstücke, bei denen eine Vollkostenkalkulation durchaus sinnvoll ist. Schon bei Kleinserien lohnt sich eine Teilkosten- bzw. Deckungsbeitragsrechnung, die manche Entscheidungen überhaupt erst ermöglicht. Bei größeren Serien könnte eine Plankostenrechnung in Betracht kommen, die wiederum andere Fragestellungen beantwortet.

Wir sind mit unserem Know-how (siehe unser Beratungsspektrum und unsere Seminare) auch für Ihren Handwerksbetrieb der richtige Ansprechpartner.


Gesellschaftsverträge in der Ver- und Entsorgungswirtschaft

Bei der Beratung von kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen, die in privatrechtlicher Rechtsform geführt werden, stellen wir häufig fest, dass der Gesellschaftsvertrag überarbeitungsbedürftig ist. Vielfach wurden Standardverträge verwendet, die zuwenig auf die speziellen Erfordernisse eines öffentlichen Unternehmens zugeschnitten sind. Oder die Verträge sind schlicht veraltet, neuere Entwicklungen (z. B. hinsichtlich der Risikomanagements, der Pflichten von Aufsichtsräten, der Publizität oder der Corporate Governance) sind nicht berücksichtigt.

Schwierigkeiten in der Unternehmensführung und -kontrolle sind damit vorprogrammiert. Die Kompetenzen von Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung sind unscharf abgegrenzt, oder der Gesellschaftsvertrag enthält Regelungen, die dort nicht hingehören, während andererseits wichtige Dinge fehlen.

Wir bieten Ihnen auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung mit der politischen Steuerung und Beratung kommunaler Unternehmen an, Ihren Gesellschaftsvertrag konstruktiv-kritisch zu analysieren und Ihnen ggf. Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Im Fall einer Neugründung oder Umwandlung sind wir selbstverständlich bereit, einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Gesellschaftsvertrag zu entwerfen und Sie über alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren.

Beteiligungsmanagement kann nur erfolgreich sein, wenn die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen stimmen. Wir sichern diese Grundlagen.


Kindertagesstätten in kommunaler oder privater Trägerschaft?

Zwei südhessische Kreisstädte, beide gut 25.000 Einwohner: Die eine weist in ihrem Stellenplan über 80 Erzieherinnen, die andere 18 Erzieherinnen aus. Die erste führt ihre Kindertagesstätten nahezu komplett in städtischer Regie, während die zweite die Kindertagesstätten in privater Trägerschaft betreibt. Der Unterschied liegt nicht allein darin, dass die erste Stadt mehr Personalausgaben, die zweite mehr Zuweisungen und Zuschüsse verbucht.

Das wäre in der Tat eher ein Nullsummenspiel, auch wenn angesichts einer sich verändernder Bevölkerungsstruktur ("Jeder neu einzurichtende Kindergarten muss in einigen Jahren als Altentagesstätte verwendbar sein") Zuwendungen und Zuschüsse sicher flexibler zu handhaben sind als Personalausgaben. Die private Trägerschaft, bei der ein Elternverein als eingetragener Verein die Aufgaben nach den Kindergartengesetzen wahrnimmt, hat für die Kommune handfeste Vorteile:

  • Die Personalverwaltungsausgaben sind messbar niedriger als bei einer kommunalen Trägerschaft.
  • Das Elternengagement führt zu einer Kosteneinsparung auch bei den laufenden Verwaltungs- und Betriebsausgaben.
  • Durch die Einbeziehung der Eltern werden zusätzliche Sach- und Geldspenden mobilisiert, die den städtischen Haushalt ebenfalls indirekt entlasten.
  • Die Substanzpflege hat bei privater Trägerschaft im Allgemeinen einen höheren Stellenwert.
  • Nicht zuletzt sind natürlich die pädagogischen Vorteile zu berücksichtigen, die die Trägerschaft durch die Eltern mit sich bringt.
Wir zeigen Ihnen, wie private Trägerschaft funktioniert. Wir moderieren den Prozess, um die Eltern zu motivieren, einen Trägerverein zu gründen. Wir zeigen dem Personal in bestehenden Einrichtungen, welche Vorteile ein Trägerwechsel auch für sie hat. Und wir stellen Ihnen die kompletten Unterlagen zur Verfügung (z. B. Pachtvertrag, Betriebsführungsvertrag, Vereinssatzung, Benutzungsordnung, Beitragsordnung, Ordnung zur Elternbeteiligung, Beitritts- und Anmeldeformulare, Vereinsrechnung, Betriebsrechnung).

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie sich ein Out-sourcing an dieser Stelle für Ihren Kreis oder Ihre Gemeinde rechnet.


Excel-Anwendungen in der Praxis

Wie werden in unseren Seminaren und in der Beratung häufig gefragt, wie wir MS-Excel ® zur Erleichterung von Analyse-, Planungs- und Entscheidungsaufgaben einsetzen. Von uns entwickelten Excel-Tools (siehe Software-Übersicht) stoßen auf Interesse.

Getrennt nach privatwirtschaftlichen und spezifisch öffentlichen Anwendungen (z. B. in der Haushaltsplanung) bieten wir Ihnen an, gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern Ihre Excel-Anwendungen zu entwickeln und zu verbessern. Unser Know-how hilft Ihnen, die leistungsstarke Tabellenkalkulation noch besser zur Informationsver- und -erarbeitung nutzen.

Sie haben dabei zweifachen Nutzen:

  • Sie erhalten von uns leistungsfähige Kalkulations-, Steuerungs- und Controllinginstrumente, die Ihnen Ihre Aufgabenerfüllung erleichtern.
  • Ihre Mitarbeiter lernen gleichzeitig die zahlreichen Möglichkeiten, die MS-Excel ® bietet, für ihre Zwecke sinnvoll einzusetzen. Anschließend können sie innerbetrieblich als Multiplikatoren wirken.
Sprechen Sie uns an ( mail@struwe-beratung.de), wir machen Ihnen ein Angebot.

Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlicht

Deutschland hat seit gestern einen einheitlichen "Code of Best Practice", einen Verhaltenskodex für die Vorstände und Aufsichtsräte der (börsennotierten) Gesellschaften. Der Corporate Governance Kodex wird jetzt im Bundesanzeiger bekannt gemacht und noch in dieser Wahlperiode durch die Verabschiedung des Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) eine gewisse rechtliche Relevanz erhalten. Das Gesetz wird nämlich eine sogenannte "Comply-or-explain"-Regelung enthalten. Diese verpflichtet Vorstände und Aufsichtsräte dazu, jährlich eine Erklärung darüber abzugeben, wie sie den Kodex in der Vergangenheit beachtet haben und ob sie die Absicht haben, sich auch in Zukunft daran zu halten. Wird der Kodex nicht beachtet, wird dies ausführlich zu begründen sein.

In der Präambel des Kodex heißt es: Der Kodex "stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern." Angesichts von bspw. Basel II oder der Forderung nach einem Überwachungssystem und einem Risikomanagement sind wir der Meinung, dass "gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung" nicht allein Aufgabe börsennotierter Unternehmen ist. Auch nicht börsennotierten Gesellschaften wird die Beachtung des Kodex empfohlen.

Wir bringen Sie in unserem Seminar "Deutscher Corporate Governance Kodex: Standard für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung" auf den neuesten Stand.


Die letzten Tage der DM

Kaum jemand scheint sie noch zu vermissen, die DM. Ruhig ist es um sie geworden, und am kommenden Donnerstag verliert sie endgültig ihren Status als Zahlungsmittel. Der Euro hat sie schon im Januar an den Rand gedrängt, und fast scheint es, als ob die Menschen den Euro schon als "ihr Geld" ansehen: 99 Prozent aller Zahlungen werden in Euro getätigt.

Gerade weil die Umstellung problemlos von sich gegangen ist und die DM offensichtlich fast schon vergessen ist, sollten Sie nicht versäumen, noch einmal Portokassen, Kaffeekassen, Handgelder etc. durchzugehen, ob sich dort noch DM-Bestände finden. Am 28.02.2002 endet die DM-Ära, und sofern Sie keine Noten oder Münzen als Erinnerung behalten wollen, sollten Sie spätestens an diesem Tag alles DM-Bargeld umgetauscht haben.

Weder der Handel noch die Geschäftsbanken (von wenigen Ausnahmen für gute Kunden abgesehen) werden danach noch DM akzeptieren. Von diesem Zeitpunkt an ist ein Eintausch gegen Euro nur noch bei der Bundesbank oder den neun Landeszentralbanken mit ihren zur Zeit 127 Zweigstellen möglich – dort allerdings unbefristet, unentgeltlich und in unbegrenztem Umfang.


Budgetieren ja – aber richtig!

Budgetieren ist "in" – kein Zweifel. Schaut man sich aber bei staatlichen und kommunalen Gebietskörperschaften um, stellt man oft genug fest, dass alter Wein in neuen Schläuchen verkauft wird. Faktisch fährt man den alten kameralistischen Haushalt, vielleicht ein wenig stringenter auf die Ressorts, Ämter, Fachbereiche, Kostenstellen oder mittelbewirtschafteten Stellen ausgerichtet (Stichwort "dezentrale Ressourcenverantwortung"), vielleicht zeitlich ein wenig flexibler (Stichwort "Übertragbarkeit"), vielleicht mit weniger Aussicht auf die Bewilligung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben (Stichwort "Finanzknappheit"), aber ansonsten hat sich nicht viel geändert.

Was vielfach fehlt, ist das Entscheidende: nämlich die Verknüpfung mit konkreten, nach Leistung, Kosten und Terminen bestimmten Aufgaben.

Zwar ist unbestreitbar, dass die Produktdefinition in der öffentlichen Verwaltung in den neunziger Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat. Aber die Verknüpfung mit eben diesen Produkten fehlt in den meisten Fällen. Dies wird u. a. daran erkennbar, dass die öffentliche Verwaltung, wenn sie denn "budgetiert", zumeist zeit- oder kostenstellenbezogene "Budgets" aufstellt. Verbindet man diese Verfahren noch mit Techniken wie Zero-Base-Budgeting, ist dies sicher schon ein Fortschritt gegenüber dem klassischen Haushalt.

Ziel bleibt aber unverändert, produkt- oder kostenträgerbezogene Budgets zu entwickeln und zu fahren. Budgets sollten immer leistungsverbunden sein, denn das ist, was zählt. Wir beraten Sie bei der Aufstellung aufgabenbezogener Budgets und zeigen Ihnen, mit welchen Methoden das Leistungs-, Kosten- und Termincontrolling betrieben wird. Ein Eindruck von den Erfordernissen geben Ihnen unsere Seminare "Management und Controlling von Projekten, Budgets und Investitionen " und "Kostenrechnung für öffentliche Verwaltungen".


Jahresabschluss ungeschminkt – wir zeigen's Ihnen!

Unsere Erfahrung in der Analyse von Jahresabschlüssen privater wie öffentlicher Unternehmen und der Einsatz eigenentwickelter Software machen es möglich, Ihnen die Analyse Ihres Abschlusses zu günstigen Festpreisen anzubieten. Hier finden Sie alle Einzelheiten zu unserem Angebot!

Basel II um ein Jahr verschoben?

In der Wirtschaftspresse häufen sich in diesen Tagen die Meldungen, dass die Umsetzung des Basel II-Akkords, bisher für den 01.01.2005 geplant, um ein Jahr auf den 01.01.2006 verschoben werde. Grund seien entsprechende Wünsche von amerikanischer Seite, wie aus Bundesbankkreisen verlaute.

Wie dem auch sei: Selbst wenn es zu einer Verschiebung kommen sollte, wäre es sicher verfehlt, nun die Vorbereitung auf die neuen Transparenz- und Bonitätsanforderungen, die Basel II mit sich bringt, schleifen zu lassen. Denn eins ist sicher: Basel II wird früher oder später in Kraft treten, weil es ökonomisch plausibel ist. Gegen die Staffelung der Eigenkapitalhinterlegung von Krediten in Abhängigkeit von der Kundenbonität ist schwerlich zu argumentieren.

Der heute noch nicht feststehende Zeitgewinn sollte also gerade von den klein- und mittelständischen Unternehmen dazu genutzt werden, sich auf Basel II optimal vorzubereiten, z. B. durch

  • Stärkung der Eigenkapitalbasis,
  • Verringerung der Abhängigkeit des Unternehmens von einer Person,
  • Einführung eines strategischen Controllings,
  • Übergang zu den International Accounting Standards IAS,
  • frühzeitige Bankendiversifizierung,
  • Kapitalmarktfinanzierung oder Nutzung von Kreditsubstituten.
Wir informieren Sie in Seminaren und Vorträgen über Ihre Möglichkeiten; hier finden Sie die Termine und Veranstaltungsorte.

Haushaltspolitik und Haushaltscontrolling für Landtagsabgeordnete

In den 16 deutschen Landtagen und Bürgerschaften haben die Abgeordneten im Jahr 2000 über Einnahmen von 245,2 Mrd. € und Ausgaben von 255,1 Mrd. € entschieden. Am 30.09.2001 waren die Bundesländer mit insgesamt 353,0 Mrd. € verschuldet. Diese wenigen Zahlen zeigen die große Bedeutung einer soliden Landeshaushaltspolitik, für die in erster Linie die Parlamente und nicht die Regierungen dem Souverän verantwortlich sind.

Auf Nachfrage mehrerer Fraktionen haben wir ein eintägiges Seminar entwickelt, das insbesondere Parlamentsneulingen die Grundzüge, aber auch die wesentlichen Beeinflussungsmöglichkeiten des Landeshaushalts deutlich machen soll: "Haushaltspolitik und Haushaltscontrolling für Landtagsabgeordnete".

Wir bieten unser Seminar landesbezogen für einzelne Fraktionen als Inhouse-Seminar oder fraktionsübergreifend als halboffenes Seminar an. Damit ist gewährleistet, dass die Seminarteilnehmer immer aus nur einem Bundesland kommen und damit die landesspezifischen Besonderheiten im Fokus stehen können.


Jahresabschluss 2001 – DM oder Euro?

Wir werden zur Zeit häufiger gefragt, ob man den Jahresabschluss 2001 noch in DM oder besser schon in Euro aufstellt. § 244 HGB spricht ein eindeutige Sprache: "Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen." Andererseits sind die Steuererklärungen 2001 noch in DM abzugeben. Was also tun?

Uns scheint es am sinnvollsten zu sein, den Jahresabschluss 2001 komplett in DM aufzustellen ; dies ist aus steuerlichen Gesichtspunkten die einfachere Lösung. Parallel sollte aber dafür gesorgt werden, dass alle noch vorhandenen DM-Jahresabschlüsse in Euro umgerechnet werden (1 € = 1,95583 DM). Dies betrifft insbesondere folgende Bestandteile des Jahresabschlusses:

  • Bilanz (§ 242 Abs. 3 HGB) mit Anlagespiegel
  • Gewinn- und Verlustrechung (§ 242 Abs. 3 HGB)
  • Kapitalflussrechnung (§ 297 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Diese Umrechnung empfiehlt sich vor dem Hintergrund, dass spätere Längsschnittanalysen des Jahresabschlusses in Euro angestellt werden sollten. Da solche Längsschnittanalysen immer mindestens einen Konjunkturzyklus (also etwa sieben Jahre) umfassen sollten, wären also die Jahresabschlüsse bis einschließlich 1995 rückwirkend in Euro umzurechnen.

Hat man die eigenen Jahresabschlüsse bspw. in MS-Excel ® archiviert, ist die Umrechnung einfach; es gibt dafür eine Reihe von Add-Ins (z. B. "Euro-Umrechnungs-Add-In" von der Haufe Mediengruppe © und Christoph Meyer, erreichbar über meyer.christoph@web.de).

Bei dieser Vorgehensweise sind Sie unseres Erachtens gleichermaßen gut auf Steuerprüfungen wie auf spätere betriebswirtschaftliche Auswertungen vorbereitet.


Newsletter gewünscht?

Wir geben seit etwa anderthalb Jahren für unsere Kundengruppen
  • Privatwirtschaft,
  • öffentliche Wirtschaft,
  • öffentliche Verwaltungen sowie
  • Politik und Verbände
etwa vier- bis fünfmal im Jahr einen gruppenspezifischen Newsletter heraus. In dem für die Empfänger kostenlosen Newsletter finden sich Hinweise auf aktuelle Entwicklungen, die für die jeweilige Kundengruppe interessant sein können. Darüber hinaus informieren wir über unsere Sicht der Dinge und was wir dazu beitragen können, damit Sie das Beste aus der jeweiligen Situation machen.

Wenn Sie unseren Newsletter noch nicht beziehen, senden Sie eine kurze Nachricht unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Firma an newsletter@struwe-beratung.de. Wir nehmen Sie dann umgehend in den entsprechenden Verteiler auf.


Zweite Europäische Erhebung zur beruflichen Weiterbildung (CVTS2)

Im Jahr 2000 fand in 26 europäischen Ländern die Zweite Europäische Erhebung zur beruflichen Weiterbildung – CVTS2 (= Second C ontinuing V ocational T raining S urvey) statt. In Deutschland wurden etwa 10.000 Unternehmen ab 10 Beschäftigte durch das Statistische Bundesamt befragt.

Die wesentlichen (deutschen) Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • 75 Prozent der befragten Unternehmen haben ihren Mitarbeitern 1999 berufliche Weiterbildung angeboten. Das Weiterbildungsangebot hängt allerdings von der Branchenzugehörigkeit ab. Außerdem ist das Weiterbildungsangebot positiv mit der Unternehmensgröße korreliert.
  • Knapp die Hälfte aller Unternehmen nutzt sowohl interne wie externe Weiterbildungsmöglichkeiten. Knapp 10 Prozent der Unternehmen beschränken sich auf selbstverantwortete Inhouse-Veranstaltungen, während gut 40 Prozent ausschließlich externe Angebote nutzen.
  • Die Themenbereiche verteilen sich, gemessen an der Gesamtsumme der nachgefragten Stunden, auf
    • EDV und Informationstechnik 20,7 %
    • Management und Arbeitstechniken 19,6 %
    • Technik und Produktion 11,1 %
    • Verkaufstraining 11,0 %
    • Sprachkurse 6,6 %
    • Dienstleistungen 6,5 %
    • Buchhaltung und Sekretariat 5,4 %
    • Arbeits- und Umweltschutz 3,8 %
    • andere Themen 15,4 %
  • Über ein Drittel der insgesamt nachgefragten Stunden wurde von privaten Anbietern erbracht, ein gutes Fünftel von Organisationen der Wirtschaft und ihren Bildungseinrichtungen. Der Rest verteilt sich auf diverse andere Anbieter (z. B. Hersteller, Lieferanten, Hochschulen).
  • 1999 gaben die weiterbildenden Unternehmen durchschnittlich gut 1.700 € pro Teilnehmer (entsprechend gut 600 € pro Beschäftigten) für Lehrveranstaltungen aus.
Eine Zusammenfassung der Studie erhalten Sie unter cvts@destatis.de.

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – Folgen für die Praxis

Das am 27.09.1994 verabschiedete Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG, BGBL. I 1994, S. 2705) hat den Zweck, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen zu fördern. Die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft beschreibt § 4 Abs. 1: Danach sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und erst in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung), wobei die umweltverträglichere Verwertungsart vorzuziehen ist (§ 6 Abs. 1 Satz 2). Abfälle, die nicht verwertet werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen (§ 10 Abs. 1, letztrangige Lösung).

Das KrW-/AbfG nimmt nahezu jeden in die Pflicht: die Konsumenten, die Entsorger und die Produzenten. Interessant ist die Regelung zur Produktverantwortung (§ 22 Abs. 1): Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet oder vertreibt, trägt zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft die Produktverantwortung. Zur Erfüllung der Produktverantwortung sind Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass bei deren Herstellung und Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der nach deren Gebrauch entstandenen Abfälle sichergestellt ist.

Wir planen für den Frühherbst 2002 eine eintägige Veranstaltung als Open Space, auf der Praktiker aus produzierenden und entsorgenden Branchen, aber auch z. B. Lokale Agenda-Beauftragte die Folgen des KrW-/AbfG, das bisher Erreichte, aber auch das noch Versäumte diskutieren sollen. Wir bitten alle Interessenten, uns bis zum 22.02.2002 eine Nachricht mit ihren konkreten Themenwünschen zukommen zu lassen. Am schnellsten geht es mit der Adresse kreislaufwirtschaft@struwe-beratung.de.


Kommunale Ver- und Entsorgung in Bedrängnis – Wie steuert die Politik?

Die Liberalisierung der Ver- und Entsorgungsmärkte hat den Wettbewerbsdruck auf die kommunalen und regionalen Ver- und Entsorger spürbar erhöht. Die Politik reagiert zum einen mit Ausgliederungen, zum anderen mit zum Teil hektischen Unternehmenszusammenschlüssen. " Kommunale Ver- und Entsorgung zwischen Daseinsvorsorge und Verdrängungswettbewerb " – ein Thema, das uns schon länger beschäftigt.

Auf Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung hält Dr. Struwe am 2002-03-15 in Bonn im Rahmen der FES-Akademiegespräche einen gleichnamigen Vortrag. Beantwortet werden soll die Frage, wie in der momentanen Gemengelage ein Ver- oder Entsorger politisch sinnvoll zu steuern ist. Neben dem Vortrag wird es ausreichend Diskussionsmöglichkeiten geben.

Sie können sich zu dieser ganztägigen Veranstaltung (10:00 bis 16:00 Uhr) anmelden unter


So entdecken Sie die Spielräume in Ihrem Haushalt!

Insbesondere die Kommunen klagen zur Zeit über nicht mehr vorhandene Spielräume in ihren Haushalten. Die Klage ist nicht neu, auch wenn die finanzielle Situation tatsächlich selten so bedrohlich war wie heute. Sind die Spielräume tatsächlich geschrumpft oder schon gar nicht mehr vorhanden, wie landauf, landab behauptet wird?

Dr. Struwe machte als Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses einer südhessischen Kreisstadt vor einigen Jahren eine Erfahrung, die beispielhaft deutlich macht, dass die politischen Gestaltungsmöglichkeiten weit größer sind als allgemein angenommen. Damals wurden in dieser Stadt etwa 13 Mio. DM an sächlichem Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5/6) jährlich verausgabt, von denen es seitens der Verwaltung immer geheißen hatte, dass hier sämtliche Rationalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft und keine weiteren Sparpotentiale mobiliserbar seien.

Eine unvorhersehbare erhebliche Gewerbesteuerrückzahlung zwang zu kurzfristigen Sparmaßnahmen. Nachdem einige Sparvorschläge abgelehnt, andere angenommen waren, war immer noch eine Finanzierungslücke in mehrstelliger Millionenhöhe zu schließen. In dieser Situation verhängte der Magistrat eine Ausgabensperre in Höhe von 30 Prozent des Haushaltsansatzes beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand.

Dies war für sich genommen schon bemerkenswert, hatte es zuvor doch immer gehießen, dass an diesem Ausgabeansatz nichts zu einzusparen sei. Noch erstaunlicher war dann, dass im Jahresergebnis gut 16 Prozent des ursprünglichen Ansatzes, also immerhin über 2 Mio. DM tatsächlich eingespart wurden, ohne dass es zu spürbaren Leistungs- oder Qualitätseinbußen gekommen wäre.

Wir haben – angestoßen auch durch diese Erfahrung – intensiv nach Wegen gesucht, die tatsächlich vorhandenen finanzpolitischen Handlungsspielräume zu erkennen und damit nutzbar zu machen. Ziel ist immer an den Kosten, nicht an den Leistungen zu sparen. Heute können wir Ihnen zahlreiche Wege zeigen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, entweder über den Besuch eines Seminars (z. B. "Kommunale Politik- und Verwaltungsreform") sich allgemein über die grundsätzlichen Möglichkeiten zu informieren oder aber individuell über eine Haushaltsanalyse konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt zu bekommen.


Plankostenrechnung zur Kostensteuerung bei Serienfertigern

Serien- und Massenfertigung gibt es nicht nur im industriellen, sondern auch im handwerklichen Bereich und in vielen Dienstleistungsbranchen. Überall dort, wo größere Stückzahlen nahezu identischer Güter oder Dienstleistungen produziert werden, lohnt sich die Beschäftigung mit der Plankostenrechnung.

Drei in der betrieblichen Praxis angewandte Varianten lassen sich unterscheiden:

  • Starre Plankostenrechnung
  • Flexible Planvollkostenrechnung
  • Flexible Planteilkostenrechnung (= Grenzplankostenrechnung)
Die Starre Plankostenrechnung ist allein wegen ihrer Einfachheit diskussionswürdig. Die aufwändigste, gleichzeitig aber auch aussagekräftigste Form ist die Flexible Planvollkostenrechnung. Nur durch ihren Einsatz lassen sich die drei vom Controlling gesuchten Abweichungen zutreffend ermitteln:
  • Preisabweichung
  • Beschäftigungsabweichung
  • Verbrauchsabweichung
Die Flexible Planvollkostenrechnung erlaubt gleichermaßen die analytische Kostendurchdringung, die Kostengrundplanung und -vorgabe und die Kontrolle und Steuerung der Kosten. Die Grenzplankostenrechnung wird dann eingesetzt, wenn es im Wesentlichen auf die die kurzfristige Kostensteuerung ankommt, die Beschäftigungsabweichung wird dabei außer Acht gelassen.

Alle Verfahren haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Wie Sie die Plankostenrechnung in Ihrem Betrieb sinnvoll einsetzen, erfahren Sie in unserem Seminar Plankostenrechnung, das Ihnen die Vorgehensweise bei allen Methoden an zahlreichen praktischen Beispielen und Übungen erläutert.


Neujahrsbeginn – die hohe Zeit der Bilanzpolitik

Die materiellen Instrumente der Bilanzpolitik lassen sich einteilen in
  • Maßnahmen vor dem Bilanzstichtag (die sogenannte Sachverhaltsgestaltung) und
  • Maßnahmen nach dem Bilanzstichtag.
Die Zeit für die Sachverhaltsgestaltung ist abgelaufen. Aber die eigentliche Bilanzpolitik greift erst jetzt. Dafür stehen zwei Instrumente bereit:
  • die Beeinflussung der Gewinnentstehung (Bilanzpolitik im engeren Sinn),
  • die Beeinflussung der Gewinnverwendung.
Die Gewinnentstehung wird durch Ausnutzen vom Gesetzgeber gewollter Spielräume (z. B. Ansatzwahlrechte, Bewertungswahlrechte, Schätzungs- und Prognosetoleranzen) im Sinne der Unternehmensziele beeinflusst. Der Einblick in den Jahresabschluss wird durch die (Veränderung der) Stillen Reserven erschwert. Insbesondere Steuervermeidungs- und -stundungseffekte sind die erwünschten Folgen der Stillen Reserven. Entscheidend beeinflusst wird die Bilanzpolitik i. e. S. durch das (umgekehrte) Maßgeblichkeitsprinzip.

Die Gewinnverwendung als Instrument der Bilanzpolitik nutzt im Wesentlichen die beiden Instrumente Rücklagenbildung und -auflösung bzw. die Ausschüttungspolitik.

Welche Möglichkeiten sich im Einzelnen bieten, erfahren Sie entweder über eine Einzelberatung oder in einem unserer Seminare


Alles Gute zum Neuen Jahr!

Vielleicht können Sie dem folgenden Stoßgebet des pietistischen Aufklärers, Schriftstellers und Liederdichters Christian Fürchtegott Gellert (* 04.07.1715, † 13.12.1769) etwas abgewinnen: Herr,
gib mir die Kraft zu ändern, was ich ändern kann,
die Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann,
und die Weisheit, zwischen beidem zu unterscheiden. Wir wünschen Ihnen jedenfalls in diesem Sinn Kraft, Geduld und Weisheit,

Ihr Jochen Struwe

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