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Archiv 2001
 
2001-12-27: Neues Jahr – neues Kostenmanagement?
2001-12-20: Adieu DM, willkommen Euro!
2001-12-17: Unsere Homepage: mehr Informationen, verbesserte Struktur
2001-12-04: Internationale Rechnungslegung und Basel II: Synergieeffekte nutzen
2001-11-26: Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten in öffentlichen Unternehmen III
2001-11-20: Was halten Sie von unserer Homepage?
2001-11-19: Bei Anruf Mord
2001-11-12: Internationale Rechnungslegung auch in öffentlichen Unternehmen?
2001-11-09: Berater und Trainer für unsere öffentlichen Kunden gesucht!
2001-11-01: Beteiligungsmanagement für Politiker
2001-10-19: Agenda 21 und Projektmanagement – Der Weg zur Umsetzung
2001-10-12: Mehr Erfolg durch kundenorientierte Korrespondenz
2001-09-10: Internationale Rechnungslegung auch beim Einzelabschluss?
2001-09-28: Basel II – Bonitätsrating für Mittelständler
2001-09-11: Terroranschläge in den USA
2001-09-03: Antje Weber verstärkt unser Team
2001-08-28: Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten in öffentlichen Unternehmen II
2001-08-20: Kommunale Ver- und Entsorger im Fokus
2001-08-15: Mitarbeiter gesucht!
2001-08-04: Noch 150 Tage bis zum Euro
2001-07-19: Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten in öffentlichen Unternehmen
2001-07-13: Kommunale Haushaltsberatungen in Sicht
2001-07-02: Mobbing ist weit verbreitet
2001-06-30: US-GAAP: Keine planmäßige Goodwill-Abschreibung mehr
2001-06-22: Internationale Rechnungslegung: Umsetzung in der Praxis
2001-06-09: Software-Tools für Unternehmen, Kommunen, Politik
2001-05-18: Dauerthema "Kennzahlen und Kennzahlenssysteme"
2001-05-07: Literaturtipps als neuer Service
2001-04-27: Personalbeurteilung für Personalbeurteiler
2001-04-25: Hessen nach der Kommunalwahl: Starthilfe für Kommunalfraktionen
2001-04-10: Investitionsrechnung: Dynamische Verfahren setzen sich durch
2001-03-23: Bilanzpolitik in öffentlichen Unternehmen
2001-03-14: Richtige Zeit für kommunale Haushaltsanalysen
2001-03-07: Konstruktive Veranstaltungen durch Open Space
2001-03-05: Wann lohnt sich externes Controlling?
2001-02-22: Überwachungssystem und Risikomanagement nach § 91 Abs. 2 AktG
2001-02-12: Neue Trainerin Karin Weißer
2001-01-23: Erweiterte Links für Kommunen und Ver- und Entsorger
2001-01-08: Internationale Rechnungslegung: HGB, US-GAAP und IAS
2001-01-01: Alles Gute zum Neuen Jahr!
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Neues Jahr – neues Kostenmanagement?

In unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder, wie erschreckend wenig die größtenteils seit langem bekannten Verfahren des strategischen und operativen Kostenmanagements genutzt werden. Die absehbaren Folgen: Kalkulationsfehler, Auftragsverluste, gewinnmindernde Fehlentscheidungen, Verzicht auf Kostenminimierung. Dies lässt sich durch den Einsatz geeigneter Kostenbeeinflussungstechniken weitgehend vermeiden.

Im Rahmen des strategischen Kostenmanagements setzen wir fallweise folgende Instrumente ein:

  • Gemeinkostenwertanalyse (Overhead-Value-Analysis)
  • Null-Basis-Planung (Zero-Base-Budgeting)
  • Fixkostencontrolling
  • Wertanalyse (Value-Analysis)
  • Qualitätskostenmanagement (Total-Quality-Cost-Management)
  • Prozesskostenrechnung (Activity-Based-Costing)
  • Produktlebenszyklus-Kostenrechnung (Life-Cycle-Costing)
  • Zielkostenmanagement (Target-Costing)
Operativ lassen sich die Kosten beeinflussen durch die verschiedenen Formen der
  • Teilkosten- und Deckungsbeitragsrechung
  • Plankostenrechnung

Der Beginn eines neuen Geschäftsjahres ist sicher der geeignete Zeitpunkt, die eigene Kostenrechnung einer kritischen Bestandsaufnahme zu unterziehen und sich ggf. zu einem Update zu entschließen. Unsere verschiedenen Seminare zur Kostenrechnung informieren Sie über die Möglichkeiten. Anschließend entwerfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Unternehmen das geeignete System der Kostenrechnung, implementieren die Kostenrechnung und schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den neuen Techniken. Die Kosten für eine Erneuerung der Kostenrechnung amortisieren sich erfahrungsgemäß schon nach spätestens zwei Jahren – mithin ein Aufwand, der sich rentiert!

 

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Adieu DM, willkommen Euro!

Mittlerweile dürften sich die meisten Unternehmen, die Wechselgeld vorhalten müssen, im Rahmen des "sub-frontloading" einen Anfangbestand an Euronoten und -münzen beschafft haben. Allerdings gibt es immer noch Gewerbetreibende, die sich bisher nicht in ausreichendem Maß um die Euro-Umstellung gekümmert haben.

Vielleicht haben Falschmeldungen in der Tagespresse dazu beigetragen, wonach das vorab beschaffte Eurobargeld vorfinanziert werden müsse. Dies trifft nicht zu, da Eurobargeld erst am 01.01.2002 zum legalen Zahlungsmittel wird – die Konten werden folglich auch erst zu diesem Zeitpunkt belastet. Insofern gibt es hier einen Unterschied zu den Starter-Kits, die tatsächlich zu einem Kaufkraftentzug bei den Erwerbern geführt und den Banken einen zinslosen Kredit – bei 55 Millionen Starter-Kits zu 20 DM immerhin 1,1 Mrd. DM – beschert haben.

An dieser Stelle kann nur davor gewarnt werden, sich darauf zu verlassen, dass der Endkunde auch nach dem 01.01.2002 bereit sein werde, DM-Wechselgeld zu akzeptieren. Erstens ist er dazu gesetzlich nicht mehr verpflichtet. Zweitens zeigt das Interesse an den Starter-Kits, dass die überwiegende Zahl der Menschen den Euro in der Hand haben will. So rechnet die Deutsche Bundesbank damit, dass der Euro schon bis Mitte Januar die DM nahezu aus dem Bargeldumlauf verdrängt haben wird.

Angesichts der noch wenigen Geschäftstage bis zur endgültigen Euro-Einführung ist es höchste Zeit, sich um einen ausreichenden Barbestand und die Umstellung der Fakturierung und Kontierung zu bemühen. Spätestens ab 2001-01-01 sollte nur noch in Euro gebucht werden, um den späteren Jahresabschluss 2002 nicht unnötig zu erschweren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Unsere Homepage: mehr Informationen, verbesserte Struktur

Vor vier Wochen hatten wir Sie nach Ihrer Meinung zu unserer Homepage gefragt (siehe Schlagzeile vom 2001-11-20). Zunächst danken wir noch einmal allen Besuchern, die uns ihre Verbesserungsvorschläge zugesandt haben.

Inzwischen haben wir alle Vorschläge ausgewertet und zum überwiegenden Teil umgesetzt:

  • Die Struktur unserer Website wurde grundlegend überarbeitet, unsere Leistungen (Beratung, Seminare ...) sind jetzt unmittelbar im Hauptverzeichnis zu finden (in den Ordnern).
  • Das Leistungsverzeichnis selbst wurde neu strukturiert und so übersichtlicher gestaltet (siehe rechts).
  • Unser Service (Links, Literaturtipps) wurde neu geordnet und erheblich erweitert (siehe rechts).
  • Eine Suchfunktion wurde integriert, die u. a. eine gezielte Volltextsuche auf unserer Homepage ermöglicht (siehe oben).
  • Die Bedienungstipps für Internetneulinge wurden noch einmal detaillierter gefasst.
  • Für vertrauliche E-Mails haben wir unseren PGP Public Key ins Netz gestellt.

Wir hoffen, dass wir damit unsere Homepage in Ihrem Sinn verbessert haben. Weitere Anregungen nehmen wir natürlich auch künftig gerne unter verbesserungsvorschlag@struwe-beratung.de entgegen.

 


Internationale Rechnungslegung und Basel II: Synergieeffekte nutzen

In wenigen Tagen werden die Unternehmen einen wichtigen Stichtag hinter sich lassen, nämlich die Umstellung auf den Euro zum Jahreswechsel 2001/2002. Doch danach wartet bereits ein nächster Termin, der vielen Unternehmen u. U. noch mehr Kopfzerbrechen bereiten wird als die Euro-Einführung: der 01.01.2005 .

Auf diesen Tag fallen zwei wichtige Ereignisse:

  • die Verpflichtung, dass spätestens ab jetzt alle auf einem geregelten Markt notierten EU-Unternehmen sowie diejenigen Unternehmen, die eine Börsennotierung vorbereiten, ihre konsolidierten Abschlüsse gemäß den IAS aufstellen, die zur Anwendung innerhalb der EU angenommen wurden, und
  • das Inkrafttreten der neuen Ratingvorschriften nach Basel II, die eine deutlich verschärfte Bonitätsprüfung – und damit zusätzliche Transparenzerfordernisse – für alle Kreditnehmer mit sich bringen.

Vorausschauende Unternehmen können hier zwei Dinge zugleich angehen. Die Umstellung der HGB-Rechnungslegung auf die Rechnungslegung nach IAS erhöht aufgrund der unterschiedlichen Rechnungslegungssystematik die Transparenz des Jahresabschlusses; der Jahresabschluss wird "wahrer". Gleichzeitig ist höhere Transparenz eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine gute Bonitätseinstufung nach Basel II, denn der Jahresabschluss bleibt auch künftig eines der wesentlichen Informationsinstrumente bei der Kreditwürdigkeitsprüfung .

Warum also nicht das eine mit dem anderen verbinden? Informationen über die Zusammenhänge und die mit Internationaler Rechnungslegung und Basel II verbundenen Chancen und Risiken erhalten Sie in unseren beiden Seminaren


Agenda 21 und Projektmanagement – Der Weg zur Umsetzung

"Agenda 21 und Projektmanagement – Der Weg zur Umsetzung", unter dieser Überschrift stehen zwei Vorträge, die Dr. Jochen Struwe auf Einladung des RKW Hessen e. V. und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes HSGB e. V. vor hessischen Agenda 21-Beauftragten im November halten wird. Die Veranstaltungen finden statt

  • am 2001-11-13 in Kassel und
  • am 2001-11-15 in Hanau.
Anmeldungen können unter eschborn@rkw-hessen.de vorgenommen werden.

Beide Veranstaltungen setzen den Erfahrungsaustausch zur Prozessbegleitung der Lokalen Agenda 21 fort, den der RKW Hessen e. V. im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten HMULF seit 1998 begleitet.

Von 1998 bis 2000 wurden allein über das entsprechende Landesprogramm Fördermittel von fast 8,5 Mio. DM über Projektvereinbarungen mit den Kommunen gebunden. Von den 426 Städten und Gemeinden in Hessen konnten damit genau ein Drittel aller hessischen Kommunen, nämlich 142 über das Förderprogramm mit Geldern für externe Beratungsleistungen und interne Personalkosten unterstützt werden. Insgesamt erarbeiten über 250 hessische Städte und Gemeinden eine Lokale Agenda 21 (etwa 60 % der Kommunen). Überschlägig ermittelt engagieren sich allein in Hessen an die 15.000 Menschen ehrenamtlich in den Agenda 21-Prozessen.

Von den geförderten Kommunen haben bis August 2001 43 ihre Lokale Agenda 21 beschlossen. 81 Kommunen wollen bis Ende diesen Jahres zu einer Beschlussfassung ihrer Lokalen Agenda 21 durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung kommen. In 18 geförderten Agenda 21-Prozessen geht man von einer Beschlussfassung in der ersten Hälfte des Jahres 2002 aus.


Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten in öffentlichen Unternehmen III

Wir erhalten in den letzten Monaten häufiger Anfragen, ob es möglich ist, Teile unseres zweitägigen Seminars "Aufgaben, Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Aufsichtsräte und Betriebskommissionen öffentlicher Unternehmen" in einer zwei- bis vierstündigen Version zu erhalten. Anlass für die Nachfragen ist regelmäßig der Wunsch der Geschäftsführungen, speziell neugewählte Aufsichtsratsmitglieder mit ihren wesentlichen Rechten und Pflichten vertraut zu machen.

Wir sind gerne bereit, in Absprache mit dem Auftraggeber z. B. im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen oder Klausurtagungen einzelne Punkte unseres Seminars vorzutragen und mit den Teilnehmern zu diskutieren. Wenn es ausschließlich Ihr Anliegen ist, die Rechtsgrundlagen z. B. nach AktG, GmbHG, KonTraG oder Gemeindeordnung anzusprechen, reicht ein Zeitrahmen von etwa drei Stunden aus.

Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!


Was halten Sie von unserer Homepage?

"Was halten Sie von unserer Homepage?", würden wir von Ihnen gerne erfahren. Wir bekommen zwar immer wieder vereinzelte Rückmeldungen und Hinweise, möchten es aber gerne genauer wissen.

  • Finden Sie, was Sie suchen?
  • Finden Sie sich leicht zurecht?
  • Nützen Ihnen unsere Benutzungshinweise?
  • Können Sie mit unseren "Neuigkeiten" etwas anfangen?
  • Reicht die Darstellung unseres Unternehmens und seiner Trainer aus?
  • Sind die Informationen über unsere Seminare ausreichend oder fehlen Punkte?
  • Helfen Ihnen unsere Literaturtipps und Links?
  • Was vermissen Sie auf unserer Homepage?
  • Wie gefällt Ihnen die Seitengestaltung?
  • Ist unsere Schrifttype und -größe für Sie gut lesbar?
  • Sollten wir die Homepage lebendiger gestalten (z. B. Animationen, Sounds)?
Ihre Antworten auf diese und andere Fragen interessieren uns.

Ihre Meinung ist uns etwas wert: Wenn Sie uns bis zum 14.12.2001 Ihre Verbesserungsvorschläge (am besten per E-Mail an verbesserungsvorschlag@struwe-beratung.de) senden, bedanken wir uns bei Ihnen mit einer Gutschrift von 20 € auf Ihre erste Softwarebestellung (siehe Software), die uns bis 30.06.2002 erreicht.


Bei Anruf Mord

Wer hat sich noch nicht bestenfalls amüsiert, schlimmstenfalls bis zur Weißglut (und bis zum Abbruch von Geschäftsbeziehungen) geärgert, wenn ungeschickte Gesprächspartner am anderen Ende der Telefonleitung nicht verstehen konnten oder wollten und unwirsch oder gar arrogant reagierten. Wenn man undiplomatisch den Eindruck vermittelt bekam, jetzt würde es aber überhaupt nicht passen und man habe ohnehin Wichtigeres zu erledigen. Oder wenn sich auch der fünfte Gesprächspartner, an den man nach einer zehnminütigen Warteschleife weiterverbunden wurde, als inkompetent oder unzuständig herausstellt.

Die Art des Telefonierens hat sich in den letzten Jahren gewaltig gewandelt. Die psychologische Wirkung des nur verbalen Kontakts ist weitgehend erforscht, und der Markt bietet den Unternehmen ein vielfältiges Angebot an Trainings für ihre Mitarbeiter.

Nachdem sich bestimmte Verhaltensmuster am Telefon durchgesetzt haben, stellen wir heute fest, dass sich der Lernerfolg vieler Mitarbeiter beschränkt auf die stereotype und oft heruntergeleierte Ansage des lapidaren Satzes: "Firma Schmitt, Sie sprechen mit Frau Müller, was kann ich für Sie tun?"

Der erfolgreiche Telefonkontakt hängt zwar auch an einer gelungenen Gesprächseröffnung, die oft variantenreicher gestaltet werden könnte. Authentizität, Zugewandtheit und Bedürfnisorientierung während des gesamten Gesprächsverlaufs sind aber mindestens ebenso wichtig für den Geschäftserfolg.

Unser im Kundenauftrag entwickeltes Seminar "Kundenorientiertes Telefonieren" hilft Ihnen, Geschäftskontakte zu pflegen und selbst schwierige Kunden an Ihr Unternehmen zu binden, kurz, die Fehler zu vermeiden, über die wir uns bei anderen ärgern.


Internationale Rechnungslegung auch in öffentlichen Unternehmen?

Derzeit legen Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der öffentlichen Hand in der Regel nach den HGB-Vorschriften für große Kapitalgesellschaften Rechnung. Hinzu kommen noch weitere spezifisch öffentliche Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften. Gleichwohl beklagen Politiker immer wieder die in ihren Augen vorhandene Intransparenz dieser Rechnungslegung. Nicht ganz zu Unrecht wird bemängelt, dass man sich aufgrund der zahlreichen Ansatz- und Bewertungswahlrechte selbst bei einem geprüften Jahresabschluss nie sicher sein könne, ob dieser tatsächlich ein wahres Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzsituation zeichnet. Der Eindruck von Intransparenz wächst in dem Ausmaß, in dem Staat und Kommunen immer mehr Betriebe ausgründen.

Kann hier der Übergang zu den International Accounting Standards IAS helfen? Ist es nicht auch für ein öffentliches Unternehmen sinnvoll, sich mit IAS zu beschäftigen, wenn man davon ausgehen kann, dass noch in den nächsten fünf Jahren die IAS auch für den Einzelabschluss zugelassen werden? Führt nicht insbesondere eine materielle (Teil-)Privatisierung dazu, dass die Unternehmen sich nicht mehr allein als öffentliche und damit privilegierte Schuldner behandeln lassen müssen mit der Folge, dass sie sich ihre Kredite zu den gleichen Bedingungen besorgen müssen wie privatwirtschaftliche Unternehmen?

Wir glauben, dass es auch für öffentliche Unternehmen sinnvoll ist, sich mit dem Thema Internationale Rechnungslegung zu beschäftigen. Die dort zu findenden overriding principles "true and fair view" bzw. "fair presentation" kommen den Politikern entgegen, weil die Bewertungsspielräume kleiner werden. Die Kreditwürdigkeit wird tendenziell verbessert, das Unternehmen wirkt moderner. Externes und internes Rechnungswesen werden besser verzahnt. Die Jahresabschlüsse werden deutlich aussagekräftiger.

Internationale Rechnungslegung auch in öffentlichen Unternehmen? Wir meinen: Es ist mehr als eine Überlegung wert!


Berater und Trainer für unsere öffentlichen Kunden gesucht!

Wir suchen Berater und Trainer für unsere Kunden im öffentlichen Bereich. Sie sollten über fundierte Kenntnisse entweder in der Führung oder Beratung öffentlicher Verwaltungen und/oder öffentlicher Unternehmen (speziell kommunale Ver- und Entsorger) verfügen. Erfahrungen in der Politikberatung sind von Vorteil.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Stellenausschreibung.


Beteiligungsmanagement für Politiker

Das Thema Beteiligungsmanagement für Politiker hat sich als einer der interessierendsten Diskussionspunkte in unseren Seminaren zur Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten bzw. zum Jahresabschluss in öffentlichen Unternehmen herausgestellt. Wir haben uns daher entschlossen, auf Wunsch von Einzelkunden ein ein- bis zweitägiges Seminar inhouse durchzuführen, das – nach Schwerpunktsetzung durch den Auftraggeber – ausgewählte Themen unserer drei Seminare

enthält.

Die Thematik betrifft alle haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder von Kontrollorganen in öffentlichen Unternehmen, Controller, die zur Zeit ein Beteiligungsmanagement für ihre Gebietskörperschaft einrichten, und generell Politiker, die genauer wissen wollen, wie "ihre" Unternehmen wirtschaften.

Sprechen Sie uns an, wir entwerfen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Programm.


Mehr Erfolg durch kundenorientierte Korrespondenz

Wer schreibt, der bleibt. Hoffentlich auch in guter Erinnerung. Egal, ob es ein konventioneller Brief ist, ein Fax oder eine E-Mail: Das Schreiben ist die Visitenkarte Ihres Hauses. Es hinterlässt den entscheidenden ersten Eindruck beim Kunden.

Lernen Sie einen empfängerorientierten Mitteilungsstil und treffen Sie auch bei unangenehmen Anlässen immer den richtigen Ton. Den Weg zum erfolgreichen Geschäftsbrief weist Ihnen unser Seminar "Stilsicherheit im modernen Schriftverkehr", das Sie durch den Parcours der Formulierkunst und des Briefdesigns führt.


Internationale Rechnungslegung auch beim Einzelabschluss?

Immer mehr Anzeichen sprechen dafür, dass die International Accounting Standards IAS noch in diesem Jahrzehnt zum Standard auch für den Einzelabschluss werden. Auch wenn die heutige Rechtslage (§ 292 a HGB) die befreiende Wirkung eines Jahresabschlusses nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen nur für börsennotierte Konzernmuttergesellschaften zulässt, ist doch davon auszugehen, dass spätestens ab 01.01.2005 weitere Unternehmen die Möglichkeit erhalten, andere anerkannte Standards für ihren Jahresabschluss zu nutzen.

So führt der EU-Kommissionsvorschlag vom 13.02.2001, KOM (2001) 80 endgültig, 2001/0044 (COD), als PDF-Datei unter www.europa.eu.int herunterladbar, die Verpflichtung ein, dass spätestens vom Jahr 2005 an alle auf einem geregelten Markt notierten EU-Unternehmen sowie diejenigen Unternehmen, die eine Börsennotierung vorbereiten, ihre konsolidierten Abschlüsse gemäß den IAS aufstellen, die zur Anwendung innerhalb der EU angenommen wurden. Der Vorschlag enthält des Weiteren ein Wahlrecht, dem zufolge die Mitgliedstaaten für die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Einzelabschlüssen) die Anwendung angenommener IAS vorschreiben oder gestatten können. Ebenfalls können die Mitgliedstaaten nichtbörsennotierten Unternehmen die Anwendung angenommener IAS vorschreiben oder gestatten. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten eine einheitliche Anwendung angenommener IAS vorschreiben können, und zwar unabhängig davon, ob die Unternehmen börsennotiert sind oder nicht.

Es gibt daher zahlreiche Gründe, sich rechtzeitig mit der Internationalen Rechnungslegung auseinanderzusetzen:

  • der Trend zur Globalisierung,
  • der Zwang zur internationalen Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen,
  • das Streben nach Zulassung an einer ausländischen Börse,
  • die wachsende Inanspruchnahme internationaler Kapitalmärkte,
  • die evt. bessere Bonitätseinschätzung durch realitätsnähere Bilanzierung,
  • der Druck nach verbesserter Information der Anteilseigner,
  • die bessere Verzahnung von externem und internem Rechnungswesen,
  • die absehbaren EU-europäischen Regelungen,
  • die möglichen Imagevorteile für das Unternehmen.
Neben diesen Gründen, insbesondere die IAS (neben den US-GAAP) als Rechnungslegungsgrundsatz für alle gelten zu lassen, spricht dafür, dass es auf Dauer kaum möglich sein wird, verschiedene Rechnungslegungssysteme parallel in einem Land zu fahren. Die Frage ist nicht, ob die IAS auch für den Einzelabschluss akzeptiert werden – davon ist auszugehen. Die Frage ist allenfalls, wie lange es dauert, bis die IAS die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) nach HGB verdrängt haben.

Auch wenn die IAS konzeptionell neben die nationalen Vorschriften treten sollen und zur Zeit noch nicht komplett im Sinne eines in sich geschlossenen Systems sind, sind wir der Meinung, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die "normative Kraft des Faktischen" die GoB ersetzt. Je eher sich ein Unternehmen mit der Internationalen Rechnungslegung beschäftigt, um so eher wird es den absehbaren Anforderungen gerecht werden.


Basel II – Bonitätsrating für Mittelständler

Seit 1988 (Basel I-Akkord) gilt die pauschale Forderung, dass Banken ihre Kundenkredite unterschiedslos mit 8 Prozent Eigenkapital finanzieren müssen, in der Folge also maximal das Zwölfeinhalbfache ihres Eigenkapitals ausleihen können. Die gesetzlichen Folgen des Basel II-Akkords verpflichten Banken ab dem Jahr 2005, ihre Kredite in Abhängigkeit von der Bonität ihrer Kunden mit Eigenkapital zu unterlegen. Basel II führt mithin dazu, dass Banken weit intensiver als bisher die Bonität ihrer Kunden beurteilen müssen. Außerdem steht zu erwarten, dass sich die Zinsspanne zwischen den Zinssätzen für beste Adressen und bonitätsschwache Kunden deutlich vergrößern wird. Untersuchungen belegen, dass viele Unternehmen hinsichtlich der Beeinflussung ihres Bonitätsratings einen erheblichen Handlungsbedarf haben.

Unser neu entwickeltes Tagesseminar "Basel II – Bonitätsrating für Mittelständler" zeigt Ihnen, wie Ihr Unternehmen auf die steigenden Anforderungen hinsichtlich der Risikoprüfung und Bonitätseinstufung reagieren sollte. Neben den Grundlagen der Kreditvergabe durch Banken werden Sie mit den drei verschiedenen Ansätzen zur Kreditrisikoermittlung nach Basel II vertraut gemacht. Sie erfahren, wie Sie schon heute Ihre Informationsversorgung anpassen und welche Möglichkeiten es gibt, dem Druck zu stärkerer Transparenz nachzugeben.

Ziel unseres Seminars ist, dass Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig so fit machen können, dass die formalen Grundlagen für eine gute Bonitätseinstufung gelegt sind.


Terroranschläge in den USA

Mit Entsetzen und Fassungslosigkeit haben wir die Nachrichten aus den Vereinigten Staaten vernommen. Unsere ganze Anteilnahme gilt den Opfern und ihren Angehörigen. Wir möchten – wie viele Menschen aus aller Welt ungeachtet ihrer Hautfarbe, Religion oder politischen Überzeugung – den Amerikanern in dieser Situation zeigen, dass sie nicht allein stehen. Wir fühlen mit unseren amerikanischen Freunden.

Was heute passiert ist, wird nicht nur in New York und Washington seelische, psychische und materielle Narben zurücklassen. Wir sind heute Zeitzeugen einer Zäsur geworden, wie sie nur alle paar Generationen vorkommt – unser aller Leben wird sich ändern.

Wir hoffen, dass die Solidaritätsbekundungen den politisch Verantwortlichen in aller Welt deutlich machen, dass die Menschen zusammenstehen, dass sie sich ebenfalls getroffen fühlen. Niemandem wäre geholfen, wenn alttestamentarisch und blindwütig Rache gesucht würde. Bei aller verständlichen Trauer, bei allem nachvollziehbaren Zorn sollten wir gerade jetzt das verteidigen, was angegriffen wurde und was unsere Zivilisation, unseren "way of life" groß gemacht hat: die Freiheit, die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts. Gleiches mit Gleichem zu vergelten würde uns auf dieselbe Stufe mit den Verursachern dieser Tragödie stellen.

Frieden kann nur durch besonnenes Handeln gesichert werden. Jeder von uns ist aufgerufen, den Angriffen auf unsere Wert- und Rechtsordnung überall und jederzeit mit Deutlichkeit entgegenzutreten, ohne selbst diese Werte zu verletzen. Es ist unsere Demokratie, unsere Lebensauffassung, die getroffen und in Frage gestellt wurde. Wir müssen, wir wollen und wir werden sie verteidigen.


Antje Weber verstärkt unser Team

Unser Trainerteam wird ab sofort erweitert durch Antje Weber, Theologin, Jahrgang 1964. Sie arbeitete sechs Jahre als Pfarrerin in der Gemeindeleitung mit den Schwerpunkten Mitarbeiterführung, Teamentwicklung und professionelle Gesprächsführung. Ihre kommunikative Kompetenz erweitert eine zweijährige Ausbildung in klientenzentrierter Gesprächsführung.

Ihr Kompetenzspektrum umfasst die

  • Erwachsenenbildung,
  • Pädagogik,
  • Seelsorge,
  • Supervision,
  • Mitarbeiterführung,
  • Betriebsleitung und Geschäftsführung,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verkündigung und öffentliche Rede,
  • Präsentation.

Frau Webers Beratungsschwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

  • Mitarbeiterführung,
  • Supervision,
  • Gesprächsführung,
  • Teamentwicklung,
  • Humanes Management.


Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten in öffentlichen Unternehmen II

Unser Seminar "Aufgaben, Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Aufsichtsräte und Betriebskommissionen öffentlicher Unternehmen"wurde bisher als Inhouse-Seminar oder als halb-öffentliches Seminar durch institutionelle Anbieter veranstaltet. Da sich vermehrt Einzelpersonen für das Thema interessieren, bieten wir das Seminar als offenes Seminar an folgenden drei Terminen an:

  • 2001-10-24/23 (ausgebucht)
  • 2001-11-20/19 (ausgebucht)
  • 2001-12-04/03 (Anmeldeschluss 2001-10-26)
Veranstaltungsort ist Heppenheim bzw. Bensheim. Die Kosten betragen 460 € Teilnahmepreis plus 100 € Tagungspauschale für zwei Tage zzgl. MwSt. Für unsere Seminarteilnehmer stehen jeweils Zimmerkontingente zu Sonderpreisen zur Verfügung.

Hier finden Sie ein Anmeldeformular sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Kommunale Ver- und Entsorger im Fokus

Die Welt der kommunalen Ver- und Entsorger befindet im Umbruch: auf der einen Seite von der EU geforderte Wettbewerbsliberalisierung , auf der anderen Seite insbesondere von der Umweltgesetzgebung erzeugter Kostendruck . Dazu die abgabepflichtigen Bürger, die heute auch nicht mehr widerspruchslos jeden Beitragsbescheid, jede Gebührenerhöhung akzeptieren.

Wie reagieren die Eigentümer, vertreten durch Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen, durch Landräte und Bürgermeister? Die einen suchen ihr Heil in einer formalen Privatisierung , die anderen versuchen gleich mit einem (teilweisen) Verkauf ihre klamme Kasse aufzubessern. Die Dritten flüchten in die Größe, indem sie eine Fusion mit anderen öffentlichen Betrieben anstreben.

Wir beleuchten in unserem Seminar "Kommunale Leistungserstellung zwischen Daseinsvorsorge und Wettbewerbsdruck" die Möglichkeiten, Chancen und Risiken der unterschiedlichen Alternativen. Das Seminar "Aufgaben, Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Aufsichtsräte und Betriebskommissionen öffentlicher Unternehmen" zeigt den Verantwortlichen, worauf es bei ihren Entscheidungen ankommt. Und wie man durch eine entsprechend vorausschauende Bilanzpolitik Vorsorge für ein geordnetes "change management" trifft, erfahren u. a. in unserem Seminar " Bilanzpolitik in öffentlichen Unternehmen".


Mitarbeiter gesucht!

Wir suchen mehrere Trainer insbesondere für unsere Führungsseminare. Perspektivisch benötigen wir Berater mit fundierten Kenntnissen im öffentlichen Sektor (Verwaltungen, staatliche und kommunale Unternehmen).

Außerdem brauchen wir eine Bürofachkraft für unser Back-Office.

Näheres erfahren Sie im Ordner "Stellenangebote". Wir freuen uns auf Sie!


Noch 150 Tage bis zum Euro

Genau 150 Tage trennen uns von dem letzten Schritt der Umstellung auf den Euro. Diese letzte Phase beginnt am 01.01.2002 und dauert zwei Monate. Sie ist gekennzeichnet durch die endgültige Umstellung auf die Euro-Währung. Die Euro-Banknoten und -Münzen werden eingeführt. Die Noten und Münzen der nationalen Währungen werden eingezogen. Der Euro wird alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.

Die Umstellung betrifft nicht nur die handelsrechtliche Rechnungslegung und die Buchhaltung, sie hat auch Auswirkungen auf andere Bereiche eines Unternehmens oder einer öffentlichen Verwaltung. So müssen in Unternehmen Preislisten und Preiskalkulationen angepasst werden, Staat und Kommunen haben ihre Steuern, Gebühren und Beiträge umzustellen. Die EDV ist entsprechend einzurichten, weitere organisatorische Vorkehrungen sind zu treffen. Der Umstellungsaufwand ist beträchtlich; man denke an

  • die Kosten der Mitarbeiterschulung,
  • die Personalaufwendungen für Mitarbeiter, die mit der Umstellung auf den Euro beschäftigt sind,
  • Um- und Aufrüstungskosten für vorhandene Vermögensgegenstände sowie Neuanschaffungen von Vermögensgegenständen (z. B. Software, Neuerstellung von Broschüren, Katalogen und Preislisten),
  • zusätzlichen Abschreibungsaufwand für evt. entwertete Vermögensgegenstände.
Wer bis jetzt nicht die nötigen Vorkehrungen getroffen hat – und dies gilt immer noch für zahlreiche kleine Unternehmen und kommunale Verwaltungen bzw. Betriebe –, ist eigentlich schon zu spät dran. Wir sind mit unserem Know-how gerne bereit, Sie bei ggf. noch ausstehenden Umstellungsarbeiten zu unterstützen.


Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten in öffentlichen Unternehmen

Die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten in öffentlichen Unternehmen ist nicht erst seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)" mit gewissen Risiken verbunden. Die gleiche Feststellung gilt – unwesentlich abgeschwächt – auch für die Mitgliedschaft in einer Eigenbetriebskommission , die die gleichen zentralen Aufgaben wie ein Aufsichtsrat hat, nämlich Überwachung und strategische Begleitung der Geschäftsführung .

Zahlreiche Skandale zeigen immer wieder, dass die fachliche Unterstützung der von der Kommune in die Aufsichtsgremien entsandten Mitglieder nicht ausreicht, weil das grundlegende Know-how einfach fehlt. Ein wichtiger Bestandteil der Mandatsbetreuung im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsmanagements sollte daher sein, die Mitglieder der Aufsichtsgremien generell und fachspezifisch auf die Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion vorzubereiten.

Zu diesem Zweck haben wir aufgrund entsprechender Nachfrage das Seminar "Aufgaben, Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Aufsichtsräte und Betriebskommissionen öffentlicher Unternehmen" entwickelt, das wir Ihnen hiermit vorstellen möchten.


Kommunale Haushaltsberatungen in Sicht

In diesen Wochen bereiten die Landratsämter und Rathäuser die Haushaltsentwürfe 2002 vor. Wenn die in verschiedenen Gemeindeordnungen gesetzlich vorgesehene Verabschiedungsfrist eingehalten werden soll (im Regelfall vier Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres), müssen die Entwürfe der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und des Investitionsprogramms nebst aller Anlagen spätestens im Verlauf des Septembers oder Oktobers eingebracht werden, um den Fraktionen, den Ausschüssen (zumindest dem Finanzausschuss) und dem Parlament ausreichende Beratungszeit einzuräumen.

Für die Fraktionen heißt das, dass – in Sichtweite der Haushaltsberatungen – jetzt der richtige Zeitpunkt ist, sich auf die anstehenden Beratungen vorzubereiten. Vorbereiten bedeutet dabei zum einen, dass sich insbesondere Parlamentsneulinge in die Gründzüge des kommunalen Haushaltsrechts einarbeiten. Vorbereiten bedeutet aber auch, sich deutlich zu machen, wie der finanzielle Rahmen für die politische Schwerpunktbildung gesteckt ist.

Bei beiden Punkten bieten wir – auf der Grundlange langjähriger eigener Erfahrung mit Haushaltsberatungen und der Erfahrung zahlreicher Fraktionsberatungen – unsere Hilfestellung an. Die Grundzüge des kommunalen Haushaltsrechts vermitteln wir in unserem Tagesseminar " Haushaltspolitik für kommunale Mandatsträger", das wir auch als Inhouse-Veranstaltung für einzelne Parlamente oder Fraktionen durchführen. Wie es um die finanziellen Möglichkeiten bestellt ist, zeigen unsere Haushaltsanalysen detailliert auf. Zahlreiche Tipps zur kurz- und langfristigen Verbesserung der kommunalen Finanzsituation erhalten Sie in unserem Aufbauseminar "Kommunale Politik- und Verwaltungsreform". Zuletzt stellen wir Ihnen Software zur Verfügung, mit der Haushaltsberatungen versachlicht und vereinfacht werden können, weil praxisnah aufbereitete Informationen geboten werden.


Mobbing ist weit verbreitet

In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die FAZ von einer Untersuchung des Hernstein Management Instituts aus Wien, nach der

  • in 45 Prozent der deutschen Unternehmen,
  • in 41 Prozent der österreichischen Unternehmen und
  • in 52 Prozent der Schweizer Unternehmen
Mobbing beobachtet wurde. Die Zahl der Mobbing-Fälle korreliert der Untersuchung zufolge mit der Unternehmensgröße. Befragt wurden 446 Geschäftsführer von Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten.

Die Hernstein-Studie weist darauf hin, dass betroffene Unternehmen nur zu einem relativ geringen Teil externes Know-how zu Rate ziehen, wenn Probleme in der Unternehmenskultur oder im Bereich Organisationspsychologie auftreten. Allerdings steigt mit zunehmender Unternehmensgröße die Bereitschaft, regelmäßig oder fallweise externe Moderatoren oder Mediatoren einzusetzen.

In diesem Zusammenhang möchten wir für unser Seminar "Schwierige Führungsgespräche bei Innerer Kündigung, Fehlzeiten, Leistungsmängeln, Alkoholabhängigkeit, Mobbing" werben, das u. a. das Thema Mobbing und den Umgang mit dieser Problematik behandelt.


US-GAAP: Keine planmäßige Goodwill-Abschreibung mehr

Seit gestern gelten nach US-GAAP neue Regeln für die Abschreibung des Goodwill. Wurde der Goodwill bisher über höchstens 40 Jahre planmäßig abgeschrieben, so ist nach dem neuen Statement of Financial Accounting Standard SFAS 142 ab dem Geschäftsjahr 2002 nur noch die fallweise außerplanmäßige Abschreibung des Goodwill zulässig.

Der Goodwill oder Geschäfts- bzw. Firmenwert entsteht, wenn bei einem Unternehmenskauf der Kaufpreis das bilanzielle Eigenkapital übersteigt. Dass dieser immaterielle Vermögensgegenstand erhebliche Ausmaße annehmen kann, hat das Beispiel Vodafone/Mannesmann gezeigt: Etwa 85 Prozent des Kaufpreises von 177 Mrd. Euro bezahlte Vodafone für den mit der Übernahme verbundenen Goodwill.

Nach SFAS 142 muss dieser Goodwill künftig so lange unverändert aktiviert sein, bis eine detailliert geregelte Werthaltigkeitsprüfung ("impairment test") einen Wertverlust anzeigt. Der Aktivposten wird erst dann gewinnmindernd aufgelöst, wenn sich der Unternehmenskauf als Fehlinvestition erweisen sollte – dann muss ggf. sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.

Welche Folgen die Neuregelung für US-GAAP-Bilanzierer hat, zeigt unser Seminar "Internationale Rechnungslegung – HGB, US-GAAP und IAS".


Internationale Rechnungslegung: Umsetzung in der Praxis

Aufgrund entsprechender Nachfrage haben wir unser bisher eintägiges Seminar zur Internationalen Rechnungslegung um einen zweiten Tag erweitert. Nachdem am ersten Seminartag die Regelwerke der beiden Rechnungslegungssysteme US-GAAP und IAS im Vergleich zum HGB besprochen werden, wird nunmehr am zweiten Tag am Beispiel deutscher Konzerne gezeigt, wie die Anwendung von US-GAAP oder IAS den Jahresabschluss verändert.

Damit ergänzen wir die Informationen des ersten Seminartags um größere Fallbeispiele und Übungen, für die bisher die Zeit fehlte.

Näheres erfahren Sie in unserer Seminarbeschreibung.


Software-Tools für Unternehmen, Kommunen, Politik

In unseren betriebswirtschaftlichen Seminaren und in der Beratung werden wir häufiger nach Software-Tools gefragt, die die Planung, Steuerung und Kontrolle betrieblicher Abläufe verbessern helfen. Wir haben uns entschlossen, einige unserer Programme auch außerhalb von Beratungen oder Trainings anzubieten.

Im Ordner "Software" finden Sie folgende Seiten:

Außerdem steht ein Bestellformular zur Verfügung, mit dem Sie unsere preisgünstigen und vielfach erprobten Werkzeuge schnell und unkompliziert bestellen können.


Dauerthema "Kennzahlen und Kennzahlensysteme"

Auf Nachfrage einer Industrie- und Handelskammer aus Thüringen haben wir zum Dauerthema "Kennzahlen und Kennzahlensysteme" ein zweitägiges Praxisseminar entwickelt. Kein Unternehmen, keine öffentliche Verwaltung lässt sich ohne Kennzahlen zielorientiert steuern. Kennzahlen sind daher ein unverzichtbares Instrument für ein effektives und effizientes Management.

Wir gehen in unserem Seminar auf die Probleme bei der Bildung und Interpretation von Kennzahlen ein, zeigen auf, welche Manipulationsmöglichkeiten es gibt und wie Kennzahlen zu in sich schlüssigen Kennzahlensystemen verdichtet werden. Dabei werden die etablierten Kennzahlensysteme genauso angesprochen wie jüngere Instrumente, z. B. die Balanced Scorecard .

Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der Berechnung und Analyse von Jahresabschlusskennzahlen . Funktionsbereichsbezogene und branchenbezogene Kennzahlen sowie Kennzahlen zur Insolvenzprognose sind weitere Themen unseres Seminars. Die zwei Tage werden abgerundet durch Hinweis auf die zusätzlichen Erkenntnisse, die Soll/Ist-Vergleiche, Längsschnitt- und Querschnittanalysen ermöglichen.

Genauere Informationen finden Sie in unserer Seminarbeschreibung.


Literaturtipps als neuer Service

Wir wollen in der nächsten Zeit unser Serviceangebot für Sie erweitern. Um für die Besucher den Mehrwert unserer Website zu steigern, werden wir von Fall zu Fall interessante Literaturtipps ins Netz stellen.

Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, werden wir dies nicht kommentarlos tun, sondern unsere Tipps mit kurzen Erläuterungen versehen. Außerdem wollen wir Ihnen gleichzeitig die Plattform geben, auf die genannten Quellen rasch zuzugreifen. Daher werden wir nach Möglichkeit Links einrichten, die Sie zu unseren Literaturempfehlungen bringen.

Ein erstes Beispiel finden Sie in unseren Literaturtipps zum Thema "Kommunale Haushaltspolitik". Diese Tipps sind insbesondere für neugewählte ehrenamtliche Kommunalpolitiker gedacht, die sich erstmals über das Thema informieren wollen.

Zur Internationalen Rechnungslegung haben wir ebenfalls einige Tipps ins Netz gestellt, siehe hier.


Personalbeurteilung für Personalbeurteiler

Zahlreiche Nachfragen gerade aus größeren öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen zeigen uns einen Bedarf an Schulungen für Führungskräfte, die Personalverantwortung tragen und daher ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beurteilen müssen.

Personalbeurteilungen finden in jeder Phase des Arbeitslebens statt – von der Einstellung über die Leistungsphase bis hin zur Verabschiedung. Die Spanne der Beurteilungserfordernisse reicht daher von der Beurteilung von Bewerbungsunterlagen über die Durchführung von Mitarbeitergesprächen bis zur Ausfertigung qualifizierter Arbeitszeugnisse.

Wir haben auf die gestiegene Nachfrage reagiert und unsere Erfahrungen mit dem Thema in einem neuen dreitägigen Seminar "Personalbeurteilung für Personalbeurteiler" gebündelt. In Abhängigkeit von den Kundenanforderungen können wir den Schwerpunkt auf die Personalbeurteilung in einer der drei Phasen des Arbeitslebens legen. Wir richten unser Angebot auch danach aus, ob im konkreten Fall Beurteilungsrichtlinien vorhanden sind oder nicht. Falls vom Auftraggeber gewünscht, gehen wir auch auf das wichtige Thema "Vorgesetztenbeurteilung" ein.


Hessen nach der Kommunalwahl: Starthilfe für Kommunalfraktionen

Am 18.03.2001 haben 21 hessische Kreise ihre Kreistage, 187 Städte ihre Stadtverordnetenversammlungen und 239 Gemeinden ihre Gemeindevertretungen gewählt. In den Wochen danach waren die Politiker aller Parteien beschäftigt, ihr Wahlergebnis zu analysieren, Koalitionen zu schmieden, Änderungen der Hauptsatzung vorzubereiten und die Besetzung zahlreicher Ausschüsse, Kommissionen und weiterer Vertretungsorgane auszuhandeln.

Zur Zeit konstituieren sich die obersten Organe der kommunalen Gebietskörperschaften. Danach beginnt der Alltag – die eigentliche parlamentarische Arbeit. Nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Hessische Gemeindeordnung, der die wichtigsten Aufgaben der Parlamente regelt, überwachen diese "die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen ."

Geht man erfahrungsgemäß davon aus, dass bei jeder Kommunalwahl etwa ein Drittel der Mandatsträger neu in die Parlamente kommt, bedeutet dies, dass etwa 3.000 Bürgerinnen und Bürger bereits in etwa einem halben Jahr erstmals über die Verwendung der Gemeindeeinnahmen beschließen werden. Diese summierten sich 1999 hessenweit auf

  • 29.986 Mio. DM (Verwaltungshaushalte) und
  • 5.773 Mio. DM (Vermögenshaushalte).

Wem diese Zahlen zu abstrakt sind:

  • Jeder einzelne der 81 Kreistagsabgeordneten z. B. des Kreises Bergstraße (ca. 260.000 Einwohner) hatte im Haushaltsjahr 2001 über einen Verwaltungshaushalt von 370 Mio. DM und einen Vermögenshaushalt von 52 Mio. DM zu entscheiden.
  • Jeder der 45 Stadtverordneten der Kreisstadt Heppenheim (ca. 26.000 Einwohner) trug bei der Entscheidung über den Haushalt 2001 Verantwortung für 72 Mio. DM Einnahmen im Verwaltungshaushalt (bei einem Fehlbedarf 4,406 Mio. DM) und 24 Mio. DM Einnahmen im Vermögenshaushalt.

Dazu sind jeweils noch die Wirtschaftspläne der dazugehörigen Eigenbetriebe zu zählen (z. B. Kreiskrankenhaus, Abfallwirtschaft, Rettungsdienst, Stadtwerke), die ebenfalls größtenteils zweistellige Millionenbeträge umfassen.

Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig es für jeden gewählten Kommunalpolitiker ist, zumindest die Grundzüge des Haushaltsrechts zu kennen.

Um das hessische Haushaltsrecht (insbesondere Hessische Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung, Kommunalabgabengesetz, Eigenbetriebsgesetz) kennen zu lernen, bieten wir unser Tagesseminar "Haushaltspolitik für kommunale Mandatsträger" an:

  • am 12.05.2001 für den BdSt Bund der Steuerzahler Hessen e. V. in Hanau,
  • am 26.05.2001 für die AfK Akademie für Kommunalpolitik e. V. in Heppenheim,
  • als Inhouse-Seminar mit freier Terminvereinbarung im Einzelauftrag von Parlamenten oder Fraktionen.

Das Seminar wird von Dr. Jochen Struwe selbst durchgeführt. Er verfügt über eigene langjährige Erfahrung als Kreistagsabgeordneter und Stadtverordneter (u. a. Fraktionsvorsitzender, Vorsitzender eines Haupt- und Finanzausschusses, eines Rechnungsprüfungsausschusses und mehrerer Akteneinsichtsausschüsse, Mitglied mehrerer Betriebskommissionen) – die Seminare werden daher äußerst praxisnah.

Die Anmeldung zu diesen Seminaren können Sie am schnellsten über mail@struwe-beratung.de vornehmen.


Investitionsrechnung: Dynamische Verfahren setzen sich durch

Mit dieser Überschrift macht die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 09.04.2001 einen Artikel von Prof. Dr. Lutz Kruschwitz auf. Kruschwitz weist in seinem Beitrag darauf hin, dass die statischen Verfahren der Investitionsrechnung "in den Lehrbüchern praktisch keine Rolle mehr spielen".

Leider sieht die Praxis immer noch anders auch. Vielfach wird in kleinen Unternehmen, z. B. in Handwerksbetrieben oder Praxen von Freiberuflern, aber auch in mittelständischen Unternehmen gar keine oder nur eine statische Investitionsrechnung angestellt. Die statischen Verfahren, die nicht zu Unrecht auch als " Praktikermethoden " bezeichnet werden, dienen unverändert vielfach dazu, Entscheidungen in sechs- oder siebenstelligen Größenordnungen zu begründen. Dabei taugen

  • die Kostenvergleichsrechnung,
  • die Gewinnvergleichsrechnung,
  • die Rentabilitätsvergleichsrechnung und
  • die statische Amortisationsrechnung

nicht zur Entscheidung über die absolute oder relative Vorteilhaftigkeit von Investitionen. Dies gilt umso mehr, je ungleichmäßiger sich die Finanzströme, die mit jeder Investition verbunden sind, verteilen, und je länger die Bindungsdauer der Investition ist.

Aussagekräftiger, vor allen Dingen realistischer sind die dynamischen, finanzmathematischen Methoden der Investitionsrechnung :

  • die Kapitalwertmethode,
  • die Annuitätenmethode,
  • die Interne-Renditen-Methode,
  • die Vermögensendwertmethode,
  • die dynamische Amortisationsrechnung,
  • die Zinselastizitätsmethode.

Wenn wir Investitionen rechnen, wenden wir auf ein und dasselbe Entscheidungsproblem alle zehn genannten Rechenverfahren an. Dabei kommen erfahrungsgemäß immer wieder sich auf den ersten Blick widersprechende Anlage- bzw. Investitionsempfehlungen heraus. Dies ist allerdings nur dadurch erkennbar, dass mehrere Rechenverfahren parallel angewendet werden. Der höhere Rechenaufwand macht sich durch den Informationsgewinn in den meisten Fällen bezahlt.

In solchen Situationen ist der Einsatz sogenannter "Vollständiger Finanzpläne" sinnvoll. Diese machen letztlich unterschiedliche Investitionen "gleichnamig" und lassen eine abschließende Beurteilung oft erst zu. Ggf. schließen sich noch verschiedene Risikoabschätzungsverfahren an:

  • Methode des "Wahrscheinlichsten Wertes",
  • Korrekturverfahren,
  • die Verkürzung der Amortisationszeit,
  • Sensibilitäts- oder Sensitivitätsanalysen, z. B. durch
    • Dreifachrechnung,
    • Zielgrößen-Änderungsrechnung,
    • Zinselastizität des Kapitalwertes,
    • Kritische Werte-Rechnung.

Wir beraten Ihr Unternehmen oder Ihre Verwaltung bei Großinvestitionen und trainieren Sie und Ihre Mitarbeiter. Unser dreitägiges Seminar "Investition" behandelt alle genannten Verfahren und geht darüber hinaus auf Besonderheiten wie

  • die Einbeziehung qualitativer Faktoren durch die Nutzwertanalyse,
  • die Planung und Entscheidung von kompletten Investitionsprogrammen oder die
  • die Chancen- bzw. Risikoermittlung mit Hilfe der Monte-Carlo-Simulation

ein.


Bilanzpolitik in öffentlichen Unternehmen

Der Jahresabschluss öffentlicher Unternehmen weist einige Besonderheiten auf, die ihn von dem üblichen handelsrechtlichen Jahresabschluss eines typischen privatwirtschaftlichen Unternehmens unterscheiden. Gemeint sind beispielsweise vom HGB abweichende Fristen oder auch Jahresabschlusspositionen, die es nur im öffentlichen Unternehmen gibt (z. B. empfangene Ertragszuschüsse). Darüber hinaus zeichnen sich öffentliche Unternehmen vielfach durch ungewöhnliche Bilanzstrukturen und Kennzahlen aus, die sich zum einen durch das Tätigkeitsfeld, zum anderen aber auch durch die Eigentumsverhältnisse erklären lassen.

Unser neues Tagesseminar "Bilanzpolitik in öffentlichen Unternehmen" richtet sich an Geschäftsführer, Führungs- und Nachwuchskräfte aus dem Rechnungswesen, Kreisausschuss- bzw. Gemeindevorstandsmitglieder, Mitglieder von Aufsichtsräten und Betriebskommissionen, Politiker und Verwaltungsspitzen, kurz: an alle, die öffentliche Unternehmen zu kontrollieren haben.

Sie erfahren, welche Besonderheiten den Jahresabschluss eines öffentlichen Unternehmens auszeichnen. Sie erkennen die Möglichkeiten, den Jahresabschluss durch bilanzpolitische Maßnahmen gezielt zu beeinflussen. Sie lernen, welche zentralen Kennzahlen sich bei öffentlichen Unternehmen in welchen Bandbreiten bewegen (sollten) und wie man in diese Zielkorridore einbiegt. Sie erfahren darüber hinaus, welche außerhalb des eigentlichen Jahresabschlusses stehenden Maßnahmen sie ergreifen sollten, um die Unternehmensentwicklung im Sinne des Eigentümerwillens zu steuern und zu überwachen.

Wir veranstalten dieses Seminar an folgenden Terminen auch für die Haufe Akademie, Freiburg:

  • 26.10.2001, Frankfurt am Main , Holiday Inn Conference Centre,
  • 14.11.2001, Berlin , Holiday Inn Esplanade,
  • 27.11.2001, Köln , Holiday Inn Belfortstraße.

Sie können sich für diese Seminare bei folgenden Adressen anmelden:


Richtige Zeit für kommunale Haushaltsanalysen

In diesen Tagen erhalten viele Gemeinden und Gemeindeverbände die Genehmigungsverfügungen für die genehmigungsbedürftigen Bestandteile ihres Haushalts 2001. Angesichts der unverändert kritischen Situation zahlreicher kommunaler Haushalte verlangen die Aufsichtsbehörden Konsolidierungskonzepte, genehmigen Kreditaufnahmen nur unter Vorbehalt, fordern zu Beitrittsbeschlüssen auf.

Selbst wenn derartige Auflagen nicht nötig sind, ist jetzt die richtige Zeit für eine Analyse Ihres kommunalen Haushalts . Die Haushaltsrunde 2002 beginnt frühestens mit einen Eckwertebeschluss des Parlaments, der vor Mai/Juni 2001 kaum gefasst werden wird. Der eigentliche Prozess der verwaltungsinternen Aufstellung des Haushaltsentwurfs beginnt im Juli/August. Damit ist das Frühjahr die beste Zeit für eine gründliche Bestandsaufnahme der eigenen Haushaltssituation.

Unsere in sechs Leistungspaketen durchgeführten Haushaltsanalysen helfen Ihnen dabei: Erfahrungsgemäß sparen unsere kommunalen Kunden durch die erzielten Erkenntnisse ein Vielfaches von dem ein, was unsere Leistung kostet. Was bieten wir Ihnen?

  1. Stellungnahme zu Form und Inhalt des aktuellen Haushaltsplans : Im ersten Leistungspaket wird geprüft, inwieweit Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung eingehalten sind. Dabei wird weniger Wert auf die rechtliche Sichtweise des Rechnungsprüfungsamtes, sondern mehr Wert auf die betriebswirtschaftliche Sicht gelegt. Hinzu kommt der Vergleich mit zahlreichen anderen kommunalen Haushalten, die die Aussagekraft ihres Haushalts durch besondere Darstellungsweisen, Anlagen etc. erheblich verbessert haben. Auf Besonderheiten und Verbesserungsmöglichkeiten wird hingewiesen
  2. Ermittlung von allgemeinen Einnahme- und Ausgabetrends, Beurteilung der Planungsgüte der Finanzplanung, Ermittlung der Finanzierungseffekte der kommunalen Verschuldung aus fünf aufeinander folgenden Haushaltsjahren : Im zweiten Leistungspaket werden umfangreiche Trendanalysen auf der Basis der letzten fünf Haushaltsjahre angestellt. Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt, Investitionsprogramm und Finanzplan werden hinsichtlich ihrer Planungsgüte mit Hilfe einer speziellen Analysetechnik beurteilt. Im Ergebnis wird festgestellt, welche globalen stillen Reserven oder Risiken vorhanden sind.
  3. Berechnung von Kennzahlen und Frühwarnindikatoren aus drei aufeinander folgenden Haushaltsjahren : Im dritten Leistungspaket werden für drei aufeinander folgende Haushaltsjahre zahlreiche Kennzahlen und Frühwarnindikatoren berechnet, die eine hinreichende Bestandsaufnahme der finanziellen Situation einer Kommune ergeben und die gleichzeitig Handlungsfelder aufzeigen.
  4. Soll/Ist-Vergleich des letzten Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, für den das detaillierte Rechnungsergebnis vorliegt, nach Aufgabenbereichen und Arten (Haushaltseckewerte, Haushaltsentwurf, Haushaltsplan, Nachtragshaushaltsplan, Rechnungsergebnis, Haushaltsreste) : Das vierte Leistungspaket weist die Entwicklungsgeschichte eines Haushaltsplanes – von einem etwaigen Eckwertebeschluss bis hin zu den Haushaltsresten – nach. Daraus lassen sich Erkenntnisse für die Planungsgüte einerseits und für die Haushaltsflexibilität andererseits gewinnen.
  5. Längsschnittanalyse des Verwaltungshaushalts in der Gliederungsübersicht für die laufende Wahlperiode (Zuschüsse bzw. Überschüsse je Unterabschnitt, Abschnitt und Einzelplan) : Das fünfte Leistungspaket analysiert die Entwicklung der Zuschüsse bzw. Überschüsse je Unterabschnitt, Abschnitt und Einzelplan im Verwaltungshaushalt. Aufgrund des längeren Zeitraums wird die kurzfristige Sicht, wie sie üblicherweise in den Haushaltsberatungen anzutreffen ist, vermieden. Erst der intertemporale Vergleich zeigt vielfach, ob Unterabschnitte "aus dem Ruder laufen" oder ob eine Konsolidierung gelingt. Veränderte politische Schwerpunktsetzungen werden deutlich, und es lassen sich regelmäßig zahlreiche Handlungsempfehlungen ableiten.
  6. Querschnittanalyse des Verwaltungshaushalts nach Aufgabenbereichen und Arten und des Vermögenshaushalts nach Arten für sechs vergleichbare Gemeinden oder Gemeindeverbände : Das sechste Leistungspaket vergleicht im Sinne eines Benchmarking den Haushalt mit dem anderer vergleichbarer Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden. Dabei wenden wir eine aufwändige einwohnergewichtete Rechentechnik an, die einen Vergleich eigentlich erst erlaubt. Neben dem relativen Durchschnitt werden Minimal- und Maximalwerte und damit Bandbreiten für die untersuchten Haushaltspositionen ermittelt. Die Querschnittanalyse erlaubt eine Aussage, "wo die Gemeinde steht", und zeigt gleichzeitig die Stark- und Schwachstellen im Einzelnen.

Falls vom Auftraggeber gewünscht, führen wir anschließend entsprechende Tagesschulungen für Politik und Verwaltung durch, um die inhaltliche und formale Effizienz der Haushaltsplanung, -beratung und des Haushaltshaltsvollzugs zu erhöhen. Gerade beim Haushalt führt eine Verwaltungsreform ohne gleichzeitige Politikreform nach unserer Erfahrung kaum zu befriedigenden Ergebnissen.

Hier erfahren Sie Näheres zu unseren Haushaltsanalysen!


Konstruktive Veranstaltungen durch Open Space

Open Space (offener Raum, Freiraum) ist eine Veranstaltungsmethode, bei der alle Teilnehmer zu einem konstruktiven Veränderungsprozess in einer Organisation (Unternehmen, Verwaltung) beitragen. Eingeladen werden Mitarbeiter und andere mit der Organisation verbundene Personen wie zum Beispiel Kunden oder Lieferanten. Die Einladung erfolgt dabei hierarchieübergreifend.

Theoretisch kann man mit bis zu 1.000 Personen gleichzeitig arbeiten. Im Regelfall wird es jedoch günstiger sein, zunächst bis maximal 200 Personen einzuladen und die Veranstaltung ggf. zu wiederholen.

Der Veranstalter formuliert das Leitthema. So könnten die Teilnehmer beispielsweise aufgefordert werden, etwas zum Thema "Wie kann unser Unternehmen in Zukunft am Markt bestehen?" beizutragen. Jeder Open Space-Teilnehmer kann anschließend sein Unterthema, das ihm besonders am Herzen liegt, nennen und in eine Tabelle eintragen. Wenn genügend Themen gesammelt sind, entscheidet sich jeder Teilnehmer, in welcher Gruppe er mitarbeiten möchte. Es müssen genügend Räume und Gesprächsecken vorhanden sein. In den Themengruppen wird Protokoll geführt und es werden Lösungsansätze diskutiert.

Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, eine solche Veranstaltung über bis zu drei Tagen laufen zu lassen. Am Ende des letzten Tages werden mögliche Lösungswege protokolliert und Verantwortliche für die zukünftige Umsetzung eingesetzt.

Während der Veranstaltung gilt das Gesetz der "Zwei Füße". Ein Teilnehmer soll nur so lang in einer Arbeitsgruppe verharren, wie er glaubt, konstruktiv etwas beitragen zu können oder etwas zu lernen. Jeder kann jederzeit die Arbeitsgruppe wechseln. Vielredner bleiben dadurch sehr schnell allein.

Open Space ermöglicht die schnelle Bearbeitung eines Problems, die Organisation kann das in ihr vorhandene Wissen gebündelt einsetzen, die Teilnehmer identifizieren sich mit ihren Themen und damit mit der Organisation, was wiederum Motivation schafft. Durch Open Space ändert sich das Führungskräfte/Mitarbeiter-Verhältnis. Das Resultat einer Open Space Konferenz ist offen – alle Anwesenden sind Experten für die vorliegende Situation. Daraus folgt, dass eine Grundvoraussetzung für Open Space das Vertrauen der Organisationsleitung in seine MA ist.

Karin Weißer ist unsere Moderatorin für Ihre Open-Space-Veranstaltung. "Strukturveränderung durch Open Space" ist einer ihrer Schwerpunkte.


Wann lohnt sich externes Controlling?

Schlägt man die Wochenendausgaben der überregionalen Tageszeitungen auf, fällt die große Zahl der Stellenanzeigen auf, in denen Controller gesucht werden. Blendet man die Stellenanzeigen aus, die Controlling-Spezialisten rekrutieren sollen (diese werden in der Regel von Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten eingestellt), stellt man fest, dass heute vielfach Unternehmen in der Größenordnung von 250 bis 500 Beschäftigten Verstärkung durch den universell ausgebildeten Controller suchen. Dies gilt auch für Städte oder Kreise, die in dieser Größenordnung Mitarbeiter beschäftigen (dahinter stehen dann etwa 20.000 bis deutlich über 100.000 Einwohner).

So richtig die Entscheidung ist, strategische und operative Controllingtechniken zu nutzen, so fraglich ist, ob die Festeinstellung eines Controllers für die letztgenannte Gruppe die sinnvolle Entscheidung ist. Denn letztlich sollte Aufgabe jedes Controllers sein, sich selbst überflüssig zu machen. Sieht man den Controller als das "wirtschaftliche Gewissen" einer Organisation, dann hätte dieses "Gewissen" seine Aufgabe bestmöglich erfüllt, wenn es jede einzelne Organisationsgliederung, jede einzelne Stelle dazu anhält, die in ihrem Verantwortungsbereich vorhandenen Effektivitäts- und Effizienzpotentiale auszuschöpfen. Das Beispiel Japan zeigt, dass diese Überlegung zieht: Wenn jeder Mitarbeiter sein eigener "Effizienzmaximierer" ist, braucht man kein Controlling.

Ein festeingestellter Controller wird in der Regel nicht dahin tendieren, seinen Arbeitsplatz derart in Frage zu stellen. Und eins ist klar:

  • In der Privatwirtschaft kostet ein entsprechend qualifizierter Controller inkl. der Personalnebenkosten und der Arbeitsplatzkosten nicht unter 200.000 DM pro Jahr.
  • In den Kommunen werden Controller nach BAT II bezahlt, was sich 2001 inkl. der Personalnebenkosten und der Arbeitsplatzkosten zu etwa 137.000 DM jährlich summiert.

In beiden Fällen wurden weitere Folgekosten z. B. für Hilfspersonal nicht berücksichtigt.

Für die Gruppe kleiner und mittelgroßer Unternehmen bzw. Verwaltungen stellt sich mithin die Frage, ob es Alternativen zur Festeinstellung eines Controllers gibt. Wir sehen diese Alternative in der Form des externen Controlling .

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Das Controllingsystem kann gemeinsam mit dem Berater entwickelt werden.
  • Maßgeschneiderte Controlling-Lösungen werden möglich.
  • Durch die gemeinsame Entwicklung werden Learning-by-doing-Effekte produziert.
  • Durch den Berater verfügt man über ständig aktuelles Fach- und Methodenwissen.
  • Die flexible Vertragsgestaltung verursacht keine Fixkosten.
  • Die Gefahr von "Fehleinkäufen" bei Personal oder Software besteht nicht.
  • Die Personalkosten erhöhen sich nicht, Stellenpläne werden nicht ausgeweitet.
  • Akzeptanzprobleme bei den Mitarbeitern werden durch den Einsatz eines externen Beraters minimiert.
  • Die Kosten externen Controllings liegen in der Regel deutlich unter denen anderer Lösungsmöglichkeiten.

Unsere Erfahrungen – und die unserer Mandanten – sprechen für sich. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob sich externes Controlling für Sie lohnt!


Überwachungssystem und Risikomanagement nach § 91 Abs. 2 AktG

Bei der zur Zeit laufenden Aufstellung der Jahresabschlüsse 2000 werden wieder viele Unternehmen von ihren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern darauf aufmerksam gemacht, dass sie ein System zur Risikofrüherkennung einrichten sollten. Was ist der Hintergrund dieser Forderung?

Im April 1998 wurde das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verabschiedet. Dieses Gesetz ist nicht zuletzt Folge einiger aufsehenerregender Unternehmenszusammenbrüche in den neunziger Jahren. Regelmäßig führten diese Unternehmenskrisen zu heftiger Kritik an den Aufsichtsräten, aber auch an den beteiligten Wirtschaftsprüfern. Seither verlangt der Gesetzgeber von den Unternehmensverantwortlichen ein Risikomanagement. Durch das KonTraG wurde der § 91 Abs. 2 neu in das Aktiengesetz eingefügt. Danach hat der Vorstand "geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden." Der Bundestag hat in der Gesetzesbegründung festgehalten, dass er davon ausgeht, dass die Vorschrift des § 91 Abs. 2 AktG auch von anderen Rechtsformen beachtet wird ("Ausstrahlungswirkung").

Der Gesetzgeber hat offen gelassen, was die "geeigneten Maßnahmen" sind, die die geforderte Früherkennung sichern. Dass ein Überwachungssystem zur Risikovorsorge einzurichten ist, ist klar, nur wie?

Dieser Frage geht unser neues Tagesseminar "Überwachungssystem und Risikomanagement" nach. Praxisbeispiele zeigen, worauf es ankommt, um Begründungszwänge in dem Moment zu vermeiden, in dem man es am wenigsten gebrauchen kann – nämlich dann, wenn das eigene Unternehmen in schwieriges Fahrwasser kommen sollte. Die Teilnehmer lernen, was zu einem Überwachungssystem im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG sinnvollerweise gehört, welche über den Bilanzstichtag hinausgehende Unterlagen vorzuhalten sind, um unternehmensgefährdende Risiken beurteilen zu können, wie mögliche Bestandsgefährdungen untersucht werden und wie dieses Risikomanagement institutionalisiert wird.


Neue Trainerin Karin Weißer

Unser Trainerteam wurde verstärkt durch Karin Weißer . Frau Weißer, Jahrgang 1966, ist ausgebildete Dipl.-Theologin und Dipl.-Diakoniewissenschaftlerin und von Beruf Pfarrerin. Sie studierte mehrere Semester Volkswirtschaft und Mathematik, danach Theologie mit den Schwerpunkten Pastoralpsychologie und Philosophie. In ihrer Ausbildung zur Pfarrerin belegte sie die Schwerpunkte

  • Psychologie der Gesprächsführung,
  • Konfliktbearbeitung,
  • pädagogische Handlungskonzepte,
  • Supervision und
  • klientenzentrierte Gesprächsführung.

Ihre beruflichen Erfahrungen sammelte sie in den Bereichen

  • Erwachsenenbildung,
  • Seelsorge,
  • Unterricht in Gemeinde und Schule,
  • Verkündigung,
  • öffentliche Rede,
  • Präsentation,
  • Mitarbeiterführung und
  • Geschäftsführung.

Durch Frau Weißers Einsatz können wir unser Angebot durch folgende Themen verstärken bzw. erweitern:

  • Supervision,
  • Individuelles Coaching,
  • Mediation,
  • Restrukturierung durch Open Space,
  • Entwicklung und Durchführung von Trainingskonzepten, z. B.
    • Telefontraining,
    • Kommunikationstraining,
    • Kommunizieren mit Menschen in besonderen Lebenslagen,
    • Effiziente Meetings und Gesprächsführung,
    • Präsentation und Präsentationstechniken,
    • Mitarbeitermotivation,
    • Konfliktmanagement,
    • Führungskräftetraining,
    • Reden zu besonderen Gelegenheiten.

Wir sind überzeugt, mit Frau Weißer die Kollegin gewonnen zu haben, die für die stark wachsende Nachfrage nach unseren Führungs- und Kommunikationsseminaren das richtige Angebot bereithält.


Erweiterte Links für Kommunen und Ver- und Entsorger

Für unsere kommunalen Kunden und unsere Mandanten aus der Versorgungswirtschaft haben wir etliche neue und interessante Links ins Netz gestellt:

  • Links für Kommunen,
  • Links für Ver- und Entsorger.

Wir hoffen, dass diese Links für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sind!


Internationale Rechnungslegung: HGB, US-GAAP und IAS

Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht (HGB), nach International Accounting Standards (IAS) oder nach US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) ?

Die Antwort auf diese Frage ist für öffentliche wie für privatwirtschaftliche Unternehmen gleichermaßen interessant. Dies gilt nicht nur, wenn diese Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt werden. Denn Eins ist klar: Über kurz oder lang wird die EU-europäische Rechtsangleichung (ähnlich wie schon 1985/86 in Folge des Bilanzrichtlinien-Gesetzes) nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Notwendigkeit schaffen, die bisherige Rechnungslegung nach HGB internationalen Trends anzupassen.

In Deutschland können börsennotierte Unternehmen bereits heute nach § 292 a HGB sowohl IAS- wie US-GAAP-Konzernabschlüsse mit befreiender Wirkung aufstellen. Diese Regelung gilt bis Ende 2004. Spätestens ab 2005 sollen nach einem Vorschlag der EU-Kommission alle börsennotierten EU-Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach IAS aufstellen. Die US-amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat im Februar 2000 eine Akzeptanz der IAS signalisiert.

Wann und warum sich eine Beschäftigung mit IAS oder US-GAAP auch für kleinere Unternehmen lohnt, wie IAS und US-GAAP aufgebaut sind und funktionieren, und nicht zuletzt, wie sich diese beiden Rechnungslegungskonzeptionen von den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unterscheiden, darüber informieren wir Sie in unserem Tagesseminar "Internationale Rechnungslegung – HGB, US-GAAP und IAS".


Alles Gute zum Neuen Jahr!

Wir können Ihnen nicht versprechen, dass die Lebenseinstellung Jeder Tag ist ein guter Tag in unserer neuen Rubrik "Neuigkeiten" in jeder künftigen Schlagzeile ihren Niederschlag findet. Was wir aber versprechen können, sind von nun an in kurzen Abständen aktualisierte Neuigkeiten aus unseren Arbeitsgebieten, Neuigkeiten, die – so unsere Hoffnung zum Neuen Jahr – auch für Sie interessant sein werden. Gleichzeitig wollen wir Sie informieren, was sich Neues bei uns tut. Für Sie vielleicht ein Gund mehr, uns in der nächsten Zeit häufiger zu besuchen – das wäre doch ein guter Vorsatz!

Wir wünschen Ihnen all das, was man sich üblicherweise zum Jahreswechsel wünscht: Glück, Gesundheit, Erfolg. Und wir wünschen uns

auf Wiedersehen

Ihr Jochen Struwe

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