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Archiv 2008
 
2008-12-03: IAS/IFRS in deutscher Fassung aktualisiert
2008-07-02: Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen
2008-05-28: IASB veröffentlicht erste „Annual Improvements Process”-Ergebnisse
2008-04-21: Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG-E) beschlossen
2008-04-21: EFRAG Endorsement Status Report aktualisiert
2008-01-29: Alternative Abgrenzung Eigenkapital/Fremdkapital entwickelt
2008-01-22: IAS/IFRS gewinnen weiter an Bedeutung
2008-01-01: Alles Gute zum Neuen Jahr!
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2008-12-03

IAS/IFRS in deutscher Fassung aktualisiert

Die Europäische Union hat im Amtsblatt L 320/1 vom 2008-11-29 die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom 2008-11-03 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Die konsolidierte Fassung tritt an die Stelle von bislang 18 Einzelverordnungen und ersetzt die Verordnung Nr. 1725/2003 vom 2003-09-29 sowie alle bis zum 2008-10-15 vorgenommenen Änderungen.

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2008-07-02

Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen

Am 2008-06-26 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Mit der Novellierung des GmbH-Rechts sollen Gründer und Investoren die Möglichkeit zur schnellen und unkomplizierten Umsetzung ihrer Gründungsideen erhalten. Schwerpunkte sind

  • die Flexibilisierung und Deregulierung bei Gründungen,
  • die Bekämpfung der Missbrauchsgefahr bei der GmbH,
  • die bessere Kontrolle und Erreichbarkeit in Krisen und Insolvenzsituationen.

So wird beispielsweise für die Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kein Mindestkapital mehr erforderlich sein. Aber die Erkennbarkeit als GmbH muss durch den Zusatz „haftungsbeschränkt“ deutlich herausgestellt werden. Fehlt dieser Zusatz, dann folgt daraus eine unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen.

Um den Übergang der Unternehmergesellschaft zur klassischen GmbH zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, das Mindestkapital von 25.000 € nach und nach anzusparen. Zudem wird ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen vorgesehen. Dieses muss notariell beurkundet werden (zu allerdings verringerten Gebühren).

Zur Stärkung des Gläubigerschutzes werden einschlägig Vorbestrafte (Untreue, Betrug etc.) fünf Jahre von der Geschäftsführung einer GmbH ausgeschlossen.

Durch die Eintragung der inländischen Geschäftsanschrift ins Handelsregister und die Abrufbarkeit via Internet soll die Erreichbarkeit der GmbH verbessert werden.

Ferner sind Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden. Hier setzt das MoMig den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern.

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2008-05-28

IASB veröffentlicht erste „Annual Improvements Process”-Ergebnisse

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat die Ergebnisse des ersten Sammelstandards zur Änderung verschiedener International Accounting Standards IAS und International Financial Reporting Standards IFRS veröffentlicht:

  • IAS 1: Kurz-/langfristige Klassifizierung von Derivaten
  • IAS 16: Erzielbarer Betrag; Verkauf von zur Vermietung gehaltenen Vermögenswerten
  • IAS 19: Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand; Aufwendungen für die Planverwaltung; Ersetzung des Begriffs „fall due”; Leitlinien zu Eventualschulden
  • IAS 20: Bilanzierung von unter Marktzins verzinslichen Krediten der öffentlichen Hand
  • IAS 23: Komponenten der Fremdkapitalkosten
  • IAS 27: Bewertung von zur Veräußerung gehaltenen Anteilen an Tochterunternehmen
  • IAS 28: Angabepflichten für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Anteile an assoziierten Unternehmen; Wertminderung bei Anteilen an assoziierten Unternehmen
  • IAS 29: Beschreibung der Bewertungsgrundlagen
  • IAS 31: Angabepflichten für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Anteile an Joint Ventures
  • IAS 36: Angaben zur Bewertung des erzielbaren Betrags
  • IAS 38: Ausgaben für Werbekampagnen und Verkaufsförderung; Methode der leistungsabhängigen Abschreibung
  • IAS 39: Umklassifizierung von Derivaten; Designation und Dokumentation von Sicherungsbeziehungen; Anwendbarer Effektivzinssatz bei der Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
  • IAS 40: Für zukünftige Nutzung als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • IAS 41: Abzinsungssatz bei der Fair Value-Ermittlung; Zusätzlich biologische Transformationen
  • IFRS 5: Veräußerungsplan für den controlling interest an einem Tochterunternehmen
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2008-05-21

Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG-E) beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG-E) beschlossen. Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries soll „das HGB-Bilanzrecht den Unternehmen weiterhin eine vollwertige Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten”. Im Vordergrund der Reform stehe außerdem die Deregulierung und Kostensenkung insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Wirtschaft werde damit von vermeidbaren Kosten in Höhe von über 1 Mrd. Euro entlastet, so Zypries weiter.

Im Einzelnen enthält der BilMoG-E folgende Punkte:

  • Deregulierung in den Bereichen Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung durch Anhebung von Schwellenwerten im § 267 HGB um 20 %.
  • Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse mit dem Ziel einer Gleichwertigkeit zu IAS/IFRS bei gleichzeitig geringeren Kosten und einfacherer Handhabung. Diese Maßnahmen führen bei Lichte betrachtet zu einer weiteren Annäherung des HGB an die IAS/IFRS:
    • Immaterielle selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (bspw. Patente oder Know-how) sind künftig in der HGB-Bilanz anzusetzen.
    • Soweit Finanzinstrumente (bspw. Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteile und Derivate) zu Handelszwecken erworben wurden, werden sie künftig zum Bilanzstichtag mit dem Marktwert (Fair Value) bewertet.
    • Rückstellungen werden in Zukunft bspw. durch Einbeziehung absehbarer Entwicklungen (Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen) realistischer bewertet; außerdem müssen sie abgezinst werden.
    • Nicht mehr zeitgemäße Wahlrechte werden abgeschafft, Rückstellungen für eigenen Instandhaltungsaufwand dürfen nicht mehr gebildet werden.
    • Die wirtschaftliche Situation von Zweckgesellschaften und das daraus resultierende wirtschaftliche Risiko für den Konzern sollen besser aus dem Konzernjahresabschluss ersichtlich sein.
    • Weitere EU-rechtliche Vorgaben werden ohne Verschärfung übernommen.

Der BilMoG-E soll dem Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang vorliegen und unmittelbar nach der Sommerpause vom Bundestag beraten werden. Die meisten Regelungen sollen ab 2009 greifen, einige Erleichterungen (bspw. die Erhöhung der Schwellenwerte) schon in 2008.

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2008-04-21

EFRAG Endorsement Status Report aktualisiert

Die aktuelle Übersicht der European Financial Reporting Advisory Group EFRAG über den Stand der Umsetzung der IAS/IFRS steht zum Herunterladen zur Verfügung.

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2008-01-29

Alternative Abgrenzung Eigenkapital/Fremdkapital entwickelt

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee DRSC hat einen alternativen Ansatz zur Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital (EK/FK) entwickelt. Das EK wird danach künftig als Risikokapital verstanden; die Fähigkeit des Kapitals, Verluste zu tragen, ist für die Zuordnung entscheidend.

In seinem gestern veröffentlichten Diskussionspapier beschäftigt sich das DRSC mit einer alternativen und den derzeitigen IAS/IFRS-Ansatz modifizierenden Abgrenzung zwischen EK und FK. Der jetzt vorgestellte Abgrenzungsmechanismus basiert auf dem „Loss-Absorption-Approach”. Danach ist die Fähigkeit des Kapitals, Verluste zu tragen, kennzeichnend für das EK; wenn das Kapital Verluste im Unternehmen absorbiert, wird es als EK ausgewiesen. Das Problem, dass Kündigungsrechte von Gesellschaftern einen Eigenkapitalausweis ihrer Einlage unter Umständen (rechtsformabhängig) verhindern, soll dadurch gelöst werden.

Stellungnahmen zum neuen DRSC-Ansatz sind erwünscht und können bis zum 2008-07-28 an das DRSC oder die European Financial Reporting Advisory Group EFRAG gerichtet werden.

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2008-01-22

IAS/IFRS gewinnen weiter an Bedeutung

Dass die International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards IAS/IFRS weiter an Bedeutung gewinnen, zeigt sich beispielsweise daran, dass die bisher geforderte IAS/IFRS-Überleitungsrechnung auf US-GAAP ab 2008-03-04 entfällt. Dies betrifft alle Unternehmen, die als ausländische Emittenten in den USA börsennotiert sind.

Der endgültige „Standard Acceptance from Foreign Private Issuers of Financial Statements Prepared in Accordance with International Financial Reporting Standards without Reconciliation to U.S. GAAP (Final Rule, Release No. 33-8879)” wurde am 2007-12-21 durch die us-amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission SEC bekannt gemacht.

Diese nun wohl endgültige Anerkennung von IAS/IFRS-Abschlüssen ohne (!) weitere Überleitungsrechnung zeigt zwei Dinge:

  • erstens die weltweit gestiegene Bedeutung der IAS/IFRS,
  • zweitens die relative Nähe der beiden Rechnungslegungskonzepte IAS/IFRS und US-GAAP.

Ein Grund mehr, sich mit der internationalen Rechnungslegung zu beschäftigen (siehe unser Seminar zum Thema).

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2008-01-01

Alles Gute zum Neuen Jahr!

Der Jahreswechsel gibt Gelegenheit, zu einer Diskussion Stellung zu beziehen, die uns im neuen Jahr genauso verfolgen wird wie sie uns im abgelaufenen Jahr beschäftigt hat: der Debatte um gerechte Einkommen(sverteilung).

Der Mikroökonom in uns beantwortet die Frage nach Mindestlöhnen oder einer Deckelung von Managergehältern (wer ist eigentlich „Manager”?) mit einem klaren Nein:

  • Ist der Mindestlohn zu niedrig angesetzt (oder das Höchstgehalt zu hoch), bleibt er wirkungslos und wäre bloße Kosmetik.
  • Wird der Mindestlohn zu hoch angesetzt (oder das Höchstgehalt zu niedrig), entsteht ein Angebotsüberschuss bzw. eine Nachfragelücke und es kommt zu Arbeitslosigkeit bzw. – im Fall des Höchstgehalts – zu einer Nichtbesetzung von Stellen.

Der politisch interessierte, sozial eingebundene Staatsbürger und Familienvater stellt sich hingegen die Frage, wie man mit einem Stundenlohn von teilweise unter 4 €/h sich selbst oder gar eine Familie ernähren will (eigentlich keine Frage, denn die Antwort ist offensichtlich). Sind staatliche Dauerzuschüsse zu derart geringen Arbeitseinkommen die Lösung? Und die zweite mögliche Frage, wie zweistellige Millionengehälter zu rechtfertigen seien, stellt sich wegen fehlender Neidgefühle schon gleich gar nicht (die Wenigsten würden sich höheren oder auch höchsten Einkommen verweigern).

Was ist überhaupt Anknüpfungmaßstab für die Festsetzung von Einkommen? Sind es

  • die eigenen Leistungen (absolut oder relativ zu gleichartig Beschäftigten)? Dieses Argument wird häufig Arbeitnehmern entgegenhalten („nur die eigene Leistung zählt”).
  • die Knappheitsverhältnisse an den Arbeitsmärkten? Darauf berufen sich oft „Manager”, um gehaltvolle Vergütungspakete unter Verweis auf die internationale Wettbewerbssituation durchzusetzen.
  • die sozialen Umstände des Einkommensbeziehers (Alleinverdiener, so genannte Doppelverdiener (wieso ist ein Mann, dessen Frau auch gegen Entgelt arbeitet, Doppelverdiener?), Anzahl der zu unterhaltenden Familienangehörigen)?
  • Lebensalter und Sitzfleisch, wie es vielfach insbesondere im öffentlichen Dienst noch üblich ist?

Und wer will entscheiden, wer mit seinen Ansichten über die gerechte Einkommensverteilung Recht hat:

  • die Naturrechtler („Leave them as you find them”),
  • die Utilitaristen („maximales Einkommen für die Gesamtgesellschaft ohne Berücksichtigung der Verteilung”),
  • die Grenznutzenschule („grenznutzengleiches Einkommen für alle Gruppen”),
  • die Vertreter der Rawlschen Gerechtigkeitstheorie („maximales Einkommen für die ärmere Gruppe ohne Berücksichtigung des gesellschaftlichen Einkommensniveaus”),
  • die Egalitaristen („gleiches Einkommen für alle”)?

Wie auch immer: Die deutsche Politik scheint gut beraten, die Festsetzung der Entgelte weiterhin den Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw, deren Verbänden zu überlassen und sich ansonsten auf die Begleitung der hier angesprochenen Diskussion zu beschränken – Transparenz, das Verhindern ausbeuterischer Niedrigstlöhne und die Vermeidung faktischer Selbstbedienung oder -kontrahierung werden sich unter dem Druck der öffentlichen Diskussion schon einstellen.

In diesem Sinn: Ihnen ein gerechtes, ein verdienstvolles Neues Jahr,

Ihr

Jochen Struwe

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